neu hier und viele Fragen :-) - Elektroauto Forum

neu hier und viele Fragen :-)

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microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
567
Ein El mit Eintrag von Vmax grösser als 45 km/h muss alle 2 Jahre vorgeführt werden.
Selbst die Els mit alter PKW-Zulassung und Vmax.40km/h müssen alle 2 Jahre zur HU falls diese noch nicht auf 45km/h als KKR umgeschri
eben sind.....
Kamikaze soll mal erklären was er jetzt wirklich gemacht hat bzw. ob der Zulassungsstelle da ein Fehler unterlaufen ist ??
Ich gehe mal davon aus dass er ein übliches 45er mit grossem Kennzeichen wegen der THG-Quote damals hat und die 53km/h nicht eingetragen sind. Er hatte doch früher soweit ich noch weiss nur ein Versicherungskennzeichen dran.
 

speerwerfer

Neues Mitglied
09.07.2024
43
zwischen OL/HB/OS
Wichtig beim Kauf ist also, dass Du eine Version bekommst, wo auf der Gabel vorne die "50" eingeprägt ist, das sollte aber bei allen ELs mit >45er Zulassung (=großes Kennzeichen=echter Fahrzeugschein vorhanden) der Fall sein.
Gibt es nur diese ein Prägung? Oder gibt es für die >60 km/h auch noch weitere Prägungen?

Also sucht man eigentlich nach einem EL mit Thrige Motor, 48V Controller und Prägung auf der Gabel.
 
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Wertungen: L.S.

speerwerfer

Neues Mitglied
09.07.2024
43
zwischen OL/HB/OS
Ich gehe mal davon aus dass er ein übliches 45er mit grossem Kennzeichen wegen der THG-Quote damals hat und die 53km/h nicht eingetragen sind. Er hatte doch früher soweit ich noch weiss nur ein Versicherungskennzeichen dran.
steht doch hier: https://elektroauto-forum.de/beitra...cherungskennzeichen.468323/page-2#post-945402

Zugelassen als Fahrzeugklasse 26 / 300 mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit 53 km/h

Details könnt ihr ja "drübern" weiter diskutieren :)
 
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Wertungen: Christian s

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
567
Die Geschichte mit seiner 53km/h Zulassung als Typklasse 26 ohne HU- Pflicht ist meines Erachtens einzigartig und keinesfalls üblich und Bedarf einer Erklärung, weil das würde hier bestimmt nicht nur mich interessieren wie sowas funktioniert.

Oder wurde das hier im Forum an anderer Stelle schon geklärt ????

Weil an der zitierten Stelle ist nur die Umschreibung von Versicherungskennzeichen zu großem Kennzeichen beschrieben .....
 
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Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Aha, dann wurde das zuvor erstmal von Kfz- auf 45er-Zulassung geändert, das gab es doch von Werk so nicht? Du fährst doch 53km/h? Ich bin verwirrt...
Dass es die 53er-Zulassung gab wusste ich bis zur freiwilligen Zulassung auch nicht.
Aktuell fahre ich mit 53er-Eintragung (also reale 50km/h) und ohne TÜV-Notwendigkeit.
Wenn ich nach der Anmerkung in deinem Fahrzeugschein gehe (bzw. entspr. §3 Abs. 3 FZV) müsste doch dann kein einziges EL zur HU, auch nicht die mit 63km/h?
Keine Ahnung.
Mir war damals nur wichtig, dass ich mich nicht mit den Prüfern herum ärgern muss, die bei der freiwilligen Prüfung schon aus 25m Entfernung meinten "Das käme bei mir nie durch die Prüfung"...
 
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speerwerfer

Neues Mitglied
09.07.2024
43
zwischen OL/HB/OS
OK, das bekommen wir hier nicht weiter aufgeklärt. Vielleicht macht ihr dazu dann doch einen extra Thread auf um da die möglichen Varianten zu diskutieren.

Aber ich hab dazu noch eine passende Anschlussfrage für mich als Einsteiger. Welche Papiere muss ich haben/bekommen, wenn ich einen gebrauchten CityEL kaufen würde. Ich kenne jetzt:
  • Ausnahmegenehmigung (was wird darin genehmigt? Scheint unterschiedlich zu sein)
  • Betriebserlaubnis (ist das eine Einzelgenehmigung, oder eine vom KBA für den CityEL grundsätzlich)
  • Zulassungsbescheinigung I & II (Schein und Brief)
  • ...
 
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Wertungen: Christian s

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
567
Dann empfehle ich mal @speerwerfer einfach ein EL zu kaufen und dieses versuchen mit höherer Geschwindigkeit als 45km/h zuzulassen mit einem Eintrag ohne HU.
Und er wird feststellen dass dies nicht möglich ist und das bei @Kamikaze ein Fehler der Instanzen vorort war bzw. @Kamikaze soll sich glücklich schätzen solange er nicht in eine Polizeikontrolle gerät denen das auffällt
und das ganze Rückabgewickelt wird.........
 
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Wertungen: Kamikaze

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
bzw. @Kamikaze soll sich glücklich schätzen solange er nicht in eine Polizeikontrolle gerät denen das auffällt
und das ganze Rückabgewickelt wird.........
Ich wurde mit dieser Zulassung bereits mehrfach kontrolliert - jedesmal ohne Beanstandung. ;)
Ich meine auch, wenn es ein Fehler der Zulassungsstelle gewesen wäre, dann wäre das spätetens beim Nachtrag "ohne HU" (wo mir ja eine komplett neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde und nicht nur der Sachbearbeiter, sondern auch der Behördenchef involviert war) doch vermutlich aufgefallen und entsprechend korrigiert worden.
Aber jo - dass manche Menschen (egal ob TÜV oder Zulassungsstelle) mit dem EL grundsätzlich ein Problem zu haben scheinen ist leider auch Fakt.
 
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Wertungen: L.S. und microcar

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
567
OK, das bekommen wir hier nicht weiter aufgeklärt. Vielleicht macht ihr dazu dann doch einen extra Thread auf um da die möglichen Varianten zu diskutieren.

Aber ich hab dazu noch eine passende Anschlussfrage für mich als Einsteiger. Welche Papiere muss ich haben/bekommen, wenn ich einen gebrauchten CityEL kaufen würde. Ich kenne jetzt:
  • Ausnahmegenehmigung (was wird darin genehmigt? Scheint unterschiedlich zu sein)
  • Betriebserlaubnis (ist das eine Einzelgenehmigung, oder eine vom KBA für den CityEL grundsätzlich)
  • Zulassungsbescheinigung I & II (Schein und Brief)
  • ...
Ausnahmegenehmigung wird nur benötigt falls in den Papieren steht dass eine benötigt wird.
Manchmal ist in den Papieren auch überhaupt nichts davon vermerkt und manchmal steht in den Papieren schon alles drin und manchmal steht da auch dass diese Ausnahmegenehmigung mitgeführt werden muss.
Betriebserlaubnis oder ZUlassungsbescheinigung wird freilich immer benötigt.
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Ausnahmegenehmigung (was wird darin genehmigt? Scheint unterschiedlich zu sein)
Die ELs wurden alle in Kleinstserien gefertigt - es gibt also keine "Typgenehmigung".
Diese ist für Zulassungen aber Pflicht.
Deshalb wurden diese als "Ausnahmegenehmigungen" für die jeweiligen Kleinstserien (jeweils nur eine Handvoll ELs) ausgestellt.
@wolfgang dwuzet hat einige davon. Die übrigen sollten theoretisch in Kopie bei den alten Werksbesitzern liegen. Den zu kontaktieren ist aber mitunter schwierig bis unmöglich.

Nachtrag: Ist aber nicht immer nötig, wie @microcar schon sehr richtig schrieb.
 
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Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.277
Also sucht man eigentlich nach einem EL mit Thrige Motor, 48V Controller und Prägung auf der Gabel.
Naja je nach dem wie schnell man offiziell fahren will ohne ausufernde Amtshandlungen die els die für schneller als 45 zugelassen sind haben meist den Permmmotor . etwas in der zulassung zu ändern ist bei uns in Östereich sehr schwer in D gehts ja offensichtlich doch . in Ö hat nur El El Konstantin sein Thrige el auf 60km umtypisieren lassen ist ihm im Endeffekt gelungen .

Mein El hat 13 Stück Winston Lifepo akkus mit entspr Spannung von ca 40V Der Curtis ist aber noch ein 36V Curtis . Diese Curtisse vertragen als Bleiakkus 3st 12V u eine 6V Batterie also nominell 42V. Nur selten musste ich in in dieser Konstellation gleich nach dem Volladen die Heizung einschalten dass die Spannung unter die Curtisschwelle sank und ich losfahren konnte.
Bei meinen Winsons ist das nie der Fall .

Mit meinen 13 Winstons würde Mein Thrige El mit speedwiderstand oder gar offenem Feld gute 60kmh fahren . Ich fahre aber wegen des kleinen Kennzeichens mit vollem Compound Vorschriftsmäßig nur 45kmh

Wenn man aber mehr als 13 St Winstons haben will braucht man den 48 V Curtis
 
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Wertungen: speerwerfer

Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.277
Gibt es nur diese ein Prägung? Oder gibt es für die >60 km/h auch noch weitere Prägungen?
die ersten Els aus den 80er Jahren und ev Anfang der90er hatten Keine Prägung unter der Gummiabdeckung an der Domspitze deren Gabeln brachen leichter ab und waren nur für 45kmh zugelassen, Die neueren, besseren bekamen dann die Prägung die sind stabiler .. ABER bei den letzten Els in den 2000 er Jahren aus deutscher Produktion wurde dann die Prägung wieder weggelassen obwohl die Gabel stabil ist . Da war ja dann vom Baujahr her klar dass schon die stabileren verbaut wurden.
 
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microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
567
wie gesagt wird die Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis immer benötigt und aber nur wenn da drinsteht dass eine Ausnahmegenehmigung in Papierform mitgeführt werden muss ist diese auch mitzuführen was auch meistens der Fall ist. Also dann muss man beim kauf darauf achten dass diese auch ausgehändigt wird mit den Kfz Papieren.
In beiden anderen Fällen die ich geschildert habe ist es nicht nötig.
Ich habe übrigens in den letzten 12 Jahren mehrere El zugelassen und umschlüsseln lassen auch von 45 bzw.50kmh auf 63km/h und da wurde bei meiner prüfstelle nie darauf geachtet welches kronrohr da eingebaut war.
Sollte es aber wider erwarten deshalb Probleme geben so hätte ich noch 2 nagelneue kronrohre liegen aus letzter Serie wovon ich eines dann auch verkaufen würde......
 
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L.S.

Mitglied
05.05.2021
281
Mühldorf am Inn
ABER bei den letzten Els in den 2000 er Jahren aus deutscher Produktion wurde dann die Prägung wieder weggelassen obwohl die Gabel stabil ist . Da war ja dann vom Baujahr her klar dass schon die stabileren verbaut wurden.
Also wenn ein Curtis (von Werk) verbaut ist, der 48V (bzw. 58,4V Ladeendspannung) abkann, dann sollte das EL eigentlich auch immer das gute Kronrohr haben, da diese Curtis ja auch erst in den späteren Generationen eingesetzt wurden.
 

L.S.

Mitglied
05.05.2021
281
Mühldorf am Inn
Welche Papiere meint ihr damit? Zulassungsbescheinigung?
Die natürlich auch, aber zusätzlich steht auf Schein und Brief meist noch der Verweis auf eine sog. Ausnahmegenehmigung, die man dabei haben sollte (aber vielleicht nicht die einzige Kopie, falls mal was passiert). Diese wurden immer für eine handvoll Fahrgestellnummern ausgestellt, es gilt also, die richtige zu finden. Beispiele und vielleicht sogar die von deinem (zukünftigen?) EL findest Du hier in der Dokumentesammlung, oder falls dort nichts ist, auf Nachfrage bei Wolle (@wolfgang dwuzet ).
Dokumentensammlung CityEL
 

L.S.

Mitglied
05.05.2021
281
Mühldorf am Inn
Vielleicht interessiert Dich ja dieser Thread, das war mein erster, wo ich ganz ähnliche Fragen gestellt habe. Mannomann, die Zeit vergeht schnell:
 

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