Hi,
die Kennzeichnungspflicht ist Material- und Mengenabhaengig. Der Transport von groesseren Mengen haengt ebenfalls vom Stoff und dem Gefahrenpotential ab und ist befugten Personen vorbehalten.
Ein paar Lithium-Zellen koennten noch Mindermenge sein, haben aber seit kurzen ne eigene UN-Nummer gekriegt. Muss man aufpassen. Ist immer an die UN-Nummer gekoppelt. Ach, ich seh grade, Phil hat ja die 3480 angegeben. Das ist aber bei den Lithium-Akkus zu pauschal. Je nach Zellen und Energienennwert muessten die unter die 3490 fallen, wenn ich mich nicht irre.
Der ADR-Transport gilt leider mitlerweile grundsaetzlich, also auch im privaten Bereich.
Ich hab mal grade meine Gattin gefragt. Bei der 3480 ist die Mindermengengrenze aktuell (nach der ADR2019) 0 Kg. Gefahrgutzettel zur Kennzeichnung ist Vorschrift und du darfst nicht durch nen Tunnel fahren.
Wenn ihr das ganz genau wissen wollt, frag ich nochmal nach. Meine Frau gibt zu dem Thema gelegentlich Kurse bei der IHK.
Total bekloppt. Du kannst im Verbrenner-Tank 90 Liter Benzin mit dir rumfahren, aber wehe im Ersatzkanister sind mehr als 5 Liter drin..
Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha