Ich hab nun ein endergebnss für die THG-Quote für sogenannte "freiwillig Zugelassenen" Roller oder EL (die eigentlich mit 45 und versicherungskennzeichen unterwegs waren
hier die Antwort von einer SPD abgeordneten: (das blabla hab ich rausgezwickt
Antwort von Svenja Schulze
SPD • 19.07.2024
Sehr geehrter Herr D.,
die Mineralölwirtschaft ist aufgrund des BImSchG (§ 37a ff) verpflichtet blablabla
dass bei Ladungen von E-Fahrzeugen im privaten Bereich ein Pauschalwert angerechnet wird. Dies vereinfacht das Verfahren, weil es dadurch nicht notwendig ist, exakte Stromwerte aus Haushalten zu ermitteln und zu berichten bzw. diese durch das Umweltbundesamt (UBA) zu überprüfen. Für die Antragsstellung genügt es, die Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Der derzeit gültige Pauschalwert beträgt 2000 kWh und entspricht der Strommenge, die für ein Pkw in Deutschland in Durschnitt Ladungen in privaten Bereich entnommen wird.
blablabla
Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte jedoch auch dazu, dass nunmehr auch Halterinnen und Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
• Der Pauschalwert von 2000 kWh ist eine mehrfache Überschätzung des Stromverbrauchs solcher Kleinstfahrzeuge. Die Anrechnung unrealistisch hoher Strommengen mindert die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt. Auch gefährdet eine solche Überförderung die Akzeptanz für das Gesamtsystem.
• Die hohen Erlöse stellen einen Anreiz dar, diese Kleinstfahrzeuge freiwillig zuzulassen, was zu einer Antragsflut bei den Zulassungsbehörden in den Kommunen führte und den normalen Betrieb deutlich beeinträchtigt.
blablabla
Eine Verkündung von niedrigeren Schätzwerten für Kleinstfahrzeuge ist nicht sinnvoll. Der reale Stromverbrauch dieser Fahrzeuge ist so gering, dass der Ertrag im Quotenhandel nur im einstelligen Eurobereich läge. Eine Förderwirkung wäre damit kaum gegeben und würde den hohen Vollzugsaufwand für die Zulassungsbehörden und das UBA nicht rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze