Hallo Gemeinde,
jetzt geht es auf zur Runde 2.
Nachdem das Schreiben durch die Hausverwaltung nicht gefruchtet hat, bekamen wir vor einigen Tagen Post vom Anwalt.
Meine Frau und ich haben zunächst köstlich gelacht:
Mit dem Schreiben vom 28.05.2009 wird der Vermieter aufgefordert den Zustand bis zum 12.05.2009 zu beseitigen -sprich die Kiste muss weg.
Naja.... kann ja mal passieren -vor allem großen Anwaltsgemeinschaften.
Ebenfalls interessant an dem Schreiben ist die Tatsache, daß die Sache im Sinne von
[Namentlicher Eigentümer u.a. ./. Namentlicher Vermieter u.a.]
tituliert war, jedoch der Adressat und wörtlich Angesprochene wir waren.
Also wieder die geübte Prozedur -ich sollte mal ein BHB dafür schreiben: in den Scanner und ab per Fax an den Vermieter.
Montags dann der Anruf des Vermieters.
Er hatte bereits ein ähnliches Schreiben zum 25.05 datiert erhalten. Dieses war wieder mit völlig anderen Fristen versehen, als unseres.
Ebenso hatte unser Vermieter bereits auf dieses Schreiben reagiert.
Als die Kopie aus unserem Faxgerät rutschte, staunten wir nicht schlecht:
Sinngemäß: "Der umwelttechnische Nutzen überwiegt dem Eingriff an dem Gemeinschaftseigentum."
Boah.....
Das war das krönende Highlight in dem Schreiben neben einigen kleineren Details.
Was will man mehr?
Da aus dem anwaltlichen Schreiben jedoch widersprüchliche Kläger und Beklagte hervorgingen, sind wir zu dem Beiratsmitglied, welches -sagen wir mal; uns nicht negativ zuteil ist, und legten die Korrospondenz vor.
Dieser war sichtlich erstaunt über Inhalt und Form und beteuerte, daß es sich nicht um eine Aktion der Hausgemeinschaft, sondern vielmehr um nur zwei Parteien handelte, welche diesen Vorgang betreiben.
Auf der letzten Versammlung, hatten sich nämlich alle, bis auf eben Jene, gegen dieses Vorgehen ausgesprochen.
Inzwischen gab es Gespräche mit der Hausverwaltung und dem Vermieter, und es scheint klar zu sein, daß die beiden Parteien, es wahrscheinlich bis vor Gericht schleppen werden.
Ich bin nur gespannt, wen sie dort verklagen wollen? Den Mieter oder den Vermieter, oder sogar die Eigentümergemeinschaft?!?!
Es bleibt spannend.
Gruss
Carsten
jetzt geht es auf zur Runde 2.
Nachdem das Schreiben durch die Hausverwaltung nicht gefruchtet hat, bekamen wir vor einigen Tagen Post vom Anwalt.
Meine Frau und ich haben zunächst köstlich gelacht:
Mit dem Schreiben vom 28.05.2009 wird der Vermieter aufgefordert den Zustand bis zum 12.05.2009 zu beseitigen -sprich die Kiste muss weg.
Naja.... kann ja mal passieren -vor allem großen Anwaltsgemeinschaften.
Ebenfalls interessant an dem Schreiben ist die Tatsache, daß die Sache im Sinne von
[Namentlicher Eigentümer u.a. ./. Namentlicher Vermieter u.a.]
tituliert war, jedoch der Adressat und wörtlich Angesprochene wir waren.
Also wieder die geübte Prozedur -ich sollte mal ein BHB dafür schreiben: in den Scanner und ab per Fax an den Vermieter.
Montags dann der Anruf des Vermieters.
Er hatte bereits ein ähnliches Schreiben zum 25.05 datiert erhalten. Dieses war wieder mit völlig anderen Fristen versehen, als unseres.
Ebenso hatte unser Vermieter bereits auf dieses Schreiben reagiert.
Als die Kopie aus unserem Faxgerät rutschte, staunten wir nicht schlecht:
Sinngemäß: "Der umwelttechnische Nutzen überwiegt dem Eingriff an dem Gemeinschaftseigentum."
Boah.....
Das war das krönende Highlight in dem Schreiben neben einigen kleineren Details.
Was will man mehr?
Da aus dem anwaltlichen Schreiben jedoch widersprüchliche Kläger und Beklagte hervorgingen, sind wir zu dem Beiratsmitglied, welches -sagen wir mal; uns nicht negativ zuteil ist, und legten die Korrospondenz vor.
Dieser war sichtlich erstaunt über Inhalt und Form und beteuerte, daß es sich nicht um eine Aktion der Hausgemeinschaft, sondern vielmehr um nur zwei Parteien handelte, welche diesen Vorgang betreiben.
Auf der letzten Versammlung, hatten sich nämlich alle, bis auf eben Jene, gegen dieses Vorgehen ausgesprochen.
Inzwischen gab es Gespräche mit der Hausverwaltung und dem Vermieter, und es scheint klar zu sein, daß die beiden Parteien, es wahrscheinlich bis vor Gericht schleppen werden.
Ich bin nur gespannt, wen sie dort verklagen wollen? Den Mieter oder den Vermieter, oder sogar die Eigentümergemeinschaft?!?!
Es bleibt spannend.
Gruss
Carsten