Mal wieder Probleme mit den Eigentümern



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inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Gemeinde,

jetzt geht es auf zur Runde 2.

Nachdem das Schreiben durch die Hausverwaltung nicht gefruchtet hat, bekamen wir vor einigen Tagen Post vom Anwalt.

Meine Frau und ich haben zunächst köstlich gelacht:
Mit dem Schreiben vom 28.05.2009 wird der Vermieter aufgefordert den Zustand bis zum 12.05.2009 zu beseitigen -sprich die Kiste muss weg.

Naja.... kann ja mal passieren -vor allem großen Anwaltsgemeinschaften.

Ebenfalls interessant an dem Schreiben ist die Tatsache, daß die Sache im Sinne von
[Namentlicher Eigentümer u.a. ./. Namentlicher Vermieter u.a.]
tituliert war, jedoch der Adressat und wörtlich Angesprochene wir waren.

Also wieder die geübte Prozedur -ich sollte mal ein BHB dafür schreiben: in den Scanner und ab per Fax an den Vermieter.

Montags dann der Anruf des Vermieters.
Er hatte bereits ein ähnliches Schreiben zum 25.05 datiert erhalten. Dieses war wieder mit völlig anderen Fristen versehen, als unseres.
Ebenso hatte unser Vermieter bereits auf dieses Schreiben reagiert.

Als die Kopie aus unserem Faxgerät rutschte, staunten wir nicht schlecht:

Sinngemäß: "Der umwelttechnische Nutzen überwiegt dem Eingriff an dem Gemeinschaftseigentum."
Boah.....
Das war das krönende Highlight in dem Schreiben neben einigen kleineren Details.

Was will man mehr?

Da aus dem anwaltlichen Schreiben jedoch widersprüchliche Kläger und Beklagte hervorgingen, sind wir zu dem Beiratsmitglied, welches -sagen wir mal; uns nicht negativ zuteil ist, und legten die Korrospondenz vor.
Dieser war sichtlich erstaunt über Inhalt und Form und beteuerte, daß es sich nicht um eine Aktion der Hausgemeinschaft, sondern vielmehr um nur zwei Parteien handelte, welche diesen Vorgang betreiben.
Auf der letzten Versammlung, hatten sich nämlich alle, bis auf eben Jene, gegen dieses Vorgehen ausgesprochen.

Inzwischen gab es Gespräche mit der Hausverwaltung und dem Vermieter, und es scheint klar zu sein, daß die beiden Parteien, es wahrscheinlich bis vor Gericht schleppen werden.

Ich bin nur gespannt, wen sie dort verklagen wollen? Den Mieter oder den Vermieter, oder sogar die Eigentümergemeinschaft?!?!

Es bleibt spannend.

Gruss

Carsten
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.260
[quote DL1DUK]Es gibt doch immer wieder Idioten!

Grüße , Frank[/quote]

hallo frank :)
eher solche idioten sterben nie aus :D
 

Sascha_W

Aktives Mitglied
23.04.2006
346
Das ist ja schon was für die Presse, ruf doch mal bei eurem Regionalen Blättchen an.
Oder beim WDR Fernsehn, ein Beitrag in der Lokalzeit bergisch Land kommt sicherlich auch ganz gut.

Sowas von borniert, ich könnt kotzen
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Hallo inoculator da möchte ich Sacha W zu sprechen.

Das von dir zitierte,

könnte man so interpretieren als wenn man sich da auch ein Urteil bezieht und dem entnommen worden ist. (WANN WO in WELCHEN Zusamenhang)

Ein schönes Rundschreiben an alle Medien und da bitte das "Politische Sommerloch" abwarten da dürften die Redaktionen offener für "trivialsachen" sein.

Des weiteren mal bei der Stadtverwaltung fragen ob es einen "Ombutsman" für Nachbarschaftsproblem gibt. (Die die Leute mal HÖFFLICH aufsucht)
Auch mal bei den "Grünen" oder anderen bekannten Befürwortern nachfragen ob die einen irgend wie unterstützen wollen , ab besten auch einfliesen lassen das da auch öffentlichkeitswirkssam was in der Pipeline ist.

Des weiteren "die Auslöser" höfflich informieren, das man in Zukunft in verschidenlicher Hinsicht was über sie Hören oder Lesen wird können..... aber immer so das man ihnen noch einen Zielgerichteten Ausweg läßt - sie nicht mit dem Rücken an der Wand stehen - sonst schaltet K(l)einhirn auf Erhaltungstrieb und macht für Sachen von Aussen total dicht und startet Unterprogramm -jetzt erst recht + mit allen Mittel- und wenn es dasletzte ist das ICH NOCH MACHE!!!!

Vielleicht ist man auch in der Lage die einen Protokollauszug der EWG-Versammlung zukommen zu lassen (inoffizell versteht sich) damit man im geigneten Moment was im Köcher hat wenn es zur Verhandlung kommt.
Natürlich würde ich erstinstanzlich (Kein Anwaltszwang) Auch entsprechend begründet auf Klageabweisung pledieren. Mann darf da ruhig "unterhaltsam" werden damit der Richter/in aufmerksam wird und auf der anderen Seite auch davon ausgehen darf der Termin sicher gut besucht wird, dann ist die die neigung geringer mal so auf die schnelle es vom Tisch griegen zu wollen.
Ich würde den Termin dann auch hier bekannt geben, vielleicht werden ja ein paar aus deiner Ecke die Verhandlung mit Leben füllen wollen.

Im Übrigen kann aus wichtigen Grund (Rechtssprechung)in einer WEG-Versammlung auch ein Mehrheitsbeschluß gefaßt werden der besagt das die Box zum Gemeinwohl verbleiben darf. Wie man einen Gemeinschaftsnutzen für die WEG schaft habe ich ja schon angeregt.
Sofern der die Parteinen nicht geschädigt; eingeschrängt oder mit Kosten belastet werden die aus dem Unterhalt der Box entstehen können oder könnten.
Da dein VERMITER/IN sich ja klar auf eure Seite stellt , hat er auch keine Probleme einen solchen Antrag ein zu bringen!

Ich bin kein Jurist ! aber betreffende werden dir das schon raussuchen können.

mal so auf die schnelle .
MfG
OJ



 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Also da würde ein Jurist doch sofort prüfen ob das ganze Anwaltsdedöns der Gegenpartei - Formal über haupt Rechtsbestand hat - und daher überhaupt garnicht beachtet werden sollte! Weil die sich darus ergebenen Fristen sofern diese richtig gewesen wären und/oder geeignet - dann beachtens wert gewesen wären.

Ich als nicht Jurist würde sagen der Jurist könnte zum Schluß kommen -> Mülltonne - lasse mal machen. Wenn die Dumm (ups Beleidigung) also sagen wir ---- einfältig genug sind reichen die daruf hin und in bezug daruf eine Klage ein die mit einem einfachen Erwiederungschreiben wegen formaler Fehler dann Abgewiesen wird. Dann hat die Gegenseite erstmal Arbeit/Kosten am Bein ohne einen Schritt weiter zu sein - es wird Winter/Frühjahr bis die nächte Schreiben/Frist abläuft usw. Und zweitens bei der dann folgenden formal richtigen Mahnung und Folgeklage schlechte Karten bei evtl. selben und dann genervten Richter/in.

Des weiteren!

Habe ich äh pardon wir das jetzt so zu verstehen:
Das das Schreiben so formuliert ist - das es den Anschein erwecken kann - SOLL als wenn die WEG; deren Verwaltung; den Anwalt oder im Auftrag der WEG der Kläger zum Anwalt gegenagen ist.....

Das scheit nach den jetzigen zugängliche Info, gelinde gesagt, nicht der Wahrheit/Tatsachen zu entsprechen. (WEG Beschlußantrag abgelehnt)
Wenn das so ist, hat die Gegenseite schon ihre Rechtspositon geschwächt in dem sie "gelogen" hat oder der Meinung war es zu tun müßen - Wer will den erzählen das diese Fehler einen Volljuristen ganz ausversehen unterlaufen und auch noch so viele.

Das könnte sogar aus Sicht der Betroffenen also deren "angeblichen Auftrag" oder "Interresse" (WEG-Verwalter oder deren Beauftragten oder WEG selber) man jetzt hier agitierte - parton ;-) agierte . Einige Starftatbestände erfüllen und wäre manchen auch eine Antrag auf Anzeige wert.
Auha weiteres EIGENTOR.

 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo nochmal.

Da habe ich doch gedacht, das Thema wäre mit unserem Umzug ausgestanden.
Denkste... heute flatterten zwei Klageschriften gleichen Inhaltes in meinen Briefkasten.
Gleich zwei Eigentümer haben sich die Kosten auferlegt und tatsächlich den Gang zum Gericht gewagt.

Ich stehe jetz vor einem echten Problem.
Soll ich die Kiste für das Verfahren wieder anschrauben?

Naja.. ich werde Morgen mal eine Rechtsberatung aufsuchen.
Ich wäre jedenfalls für eine kostenpflichtige Klageabweisung ;-)

Gruss

Carsten
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo zusammen,

hattet Ihr ernsthaft geglaubt, das sei mittlerweile erledigt?

Nö.

Also, die Richterin hat die Klageberechtigung der Kläger mittlerweile nicht mehr bezweifelt -was wir anders sehen, da es sich um 2 von 12 Eigentümereinheiten handelt.

Allerdings fragt sie in ihrem jetztigen Schreiben, ob wir es so sehen, daß die Hauptsache erledigt wäre.
Die Gegenseite hat den Antrag auf Kostenpflichtige Klageabweisung als "gegenstandslos" gewertet.

Nun wird es eng im juristischen Jargón.
Im Augenblick hadere ich der Dinge, welche aus der weiteren Endscheidung erwachsen könnten.

Zum einen finde ich es sehr bedenklich, daß plötzlich 2 Eigentümer über das Eigentum eines Dritten und in Folge sogar über dessen Mieter bestimmen können.
Zum Anderen würde ein Urteil im Sinne der Kläger für die Zukunft bedeuten, daß der "einfache" Mieter in einer Eigentümergemeinschaft noch schlechtere Karten hätte, sich elektrisch Fortzubewegen.

Als Letztes bin ich sehr erstaunt darüber, daß es seitens des Gerichtes keinen Beschluss gibt, die zwei identischen Klagen zu einer zusammen zu fassen -aber da bin ich wahrscheinlich nicht mit der Rechtslage vertraut.
In Folge würde das heißen, 11 Eigentümer machen Einzelklagen gegen den Mieter der 13. Eigentümerpartei, und der sieht sich am Ende der 13-fachen Kosten gegenüber.
Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, oder?

Warum habe ich nur keinen Schwager, Onkel oder Bruder, der Anwalt ist... das Leben könnte so einfach sein.....

Gruss

Carsten
 

Stefan B.

Bekanntes Mitglied
30.01.2007
2.034
Hi Carsten. Verweis doch einfach mal auf das neue französische Gesetz (siehe News).
Vielleicht gibt es dann doch ein Einsehen..
Grüße aus Schweinfurt
Stefan
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Leute,

lasst mich das Thema zum Abschluss bringen, indem ich den letzten Stand eintrage.

Also, auf eingehende Nachfrage durch das Amtsgericht, haben die klagenden Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt, wessen wir nicht widersprochen haben -schließlich gab die DSK ja bereits an anderer Stelle ihren Strom ab.

Daraufhin hat das Amtsgericht folgerichtig das Verfahren mit Kostenaufhebung eingestellt. Die Kosten werden in diesen Fällen nach Ermessen der Justizhilfe aufgeteilt. Meistens 50/50.

Die Klagenden Parteien haben daraufhin Beschwerde eingereicht, mit der Forderung dem Beklagten die vollen Kosten aufzuerlegen, was vom Landgericht -wohin solche Beschwerden geleitet werden; jedoch abgelehnt -zurückgewiesen wurde.

Die Justizhilfe hat darauf die Kostenanträge eingefordert, woraufhin eine klagende Partei wiederum formlose Beschwerde einlegte und die vollen Gerichtskosten dem Beklagten auferlegt haben wollte.
Dieses wurde durch folgerichtige Beschlüsse über 50% der Gerichtskosten pro klagender Partei dem Beklagten aufzuerlegen zurückgewiesen.

Die Kosten für das Verfahren liegen damit für mich bei insgesamt etwa 200Euro. Ohne dabei ein Ergebnis egal welcher Art erzielt zu haben. Das ist für mich unbefriedigend.

Dennoch obliegt mir die Genugtuung, daß die kompletten Anwaltskosten der klagenden Parteien zu 100% zu privatlasten gehen. Ich würde aus dem Ärmel schätzen, daß jede Partei etwa 500 Euro dabei verloren hat. Zuzüglich kommen die Kosten beim Landgericht für die Beschwerde.

Ich ziehe das Resume:

Selbst mit einer Genehmigung durch die Eigentümerversammlung sind einzelne Eigentümer klageberechtigt.
Das heißt:
Stimmt die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss für die DSK kann ein einzelner Eigentümer immer noch dagegen Klagen.
Das bringt mich zu dem Schluss: Finger weg von der DSK, wenn eine Eigentümergemeinschaft vorliegt.

Schade, aber juristische Wahrheit.

Ich wünsche den beiden Familien aus der Bernhardstrasse in Remscheid jedenfalls, daß sie niemals auf eine Steckdose angewiesen sein mögen. Man sieht sich schließlich immer zweimal im Leben.
Wer die Namen haben will, darf sich gerne bei mir privat mal melden. Und ansonsten liegen die öffentlichen Aktenzeichen beim Amtsgericht Remscheid
7 C 136/09 und
7 C 135/09
vor.

Gruss

Carsten
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Gute Entscheidung - sie ist für dich die Effektivste 200 Euro und Ruhe - auch wenn es in der Magengrube grummelt.
Freue dich darüber das die Anderen sich viel mehr ärgern wären ob ihrer verbohrten.......piefke Leben - und denke daran sicherlich war es nur eine Partei die Stunk gemacht hat und die andere dazu gebracht hat selbst... was meinst was da der Haussegen demnächst schief hängt zwischen den beiden Klägern - ihr habt mir ... und mich dazu gebracht .... jetzt habe ich noch Kosten am A...
Ich würde mich nach vollständigen Abschluss und wenn nirgends mehr was kommen kann scheiß freundlich und höfflich entschuldigen ob ihrer Begrenztheit - und nach dem befinden fragen - ob sich dieses doch unnötige sich ihrgend wie für sie ausgezahlt hätte.

Außerdem würde ich bei nächster Gelegenheit wenn in der örtlichen Presse/Medien was erscheint - an den Artikelschreiber/Redaktion einen Voll aus dem Lebenbericht senden - vielleicht greift das einer auf und will auch die andere Seite befragen oder das Haus mit Bild erscheint mit Nennung Fam.K aus in der sowieso Straße... hat unnötig ... wenn sich dann die öffentliche Meinung noch weiter gedreht hat - stehen die Kläger auch nach Außen noch blöder da und Ärgern sich hilflos noch weiter....(ja ich bin jetzt fies !!!)

Außerdem ist das natürlich für Leute die selbiges vorhaben und die allgemeine Rechtslage so ist - auch gut zu erfahren!

Weil nicht jeder wird hier - vorher lesend....
 

Holger Keser

Aktives Mitglied
01.11.2005
532
[quote inoculator]
Das bringt mich zu dem Schluss: Finger weg von der DSK, wenn eine Eigentümergemeinschaft vorliegt.

[/quote]

Hallo Carsten.

Ich formuliere das optimistischer: Finger weg von der Eigentümergemeinschaft, wenn ein Elektroauto vorliegt.

Holger
 

Halreuther

Aktives Mitglied
28.06.2007
680
Moijn,

da stimme ich doch Holger voll zu.

Mein letzter Vermieter hat mir auch verboten eine DSK anzubringen.
Ich hatte daher nur eine Phase in der Garage.

Im Zuge dessen habe ich erstmal eine Patenschaft für ne Kiste übernommen.
Weil das müssen ja Schmerzen sein, wenn man nicht im Drehstromnetz ist ;o))

Meinen jetzigen Vermieter bzw. die Wohnung habe ich mir ausdrücklich so ausgesucht,
dass ich einen eigenen EL-Parkplatz mit Strom -
sowie die Berechtigung und Möglichkeit habe ne DSK anzubringen.

Also ohne geht ja wirklich gaaanicht ;)

Grüße - Thomas
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.246
Bei meinem Vermieter war es sogar noch besser. Den habe ich (noch vor der Vertragsunterzeichnung) nett gefragt und bekam wie ganz selbstverstaendlich die Erlaubnis. Genauer gesagt kam er kurz nach dem Einzug und hat gefragt, wo die Tanke hinsoll. Nachdem wir gemeinsam den Standort ausgesucht hatten, lief er an sein Auto, packte sein Werkzeug aus und fing an, zu bohren. Die Kiste hing recht schnell, nur mein Elektriker brauchte noch ne Weile mit dem Anschliessen..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

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