DSK, Drehstromnetz, Drehstromkiste.



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  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    17

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
Hi Sascha, das hört sich doch gut an. Also was die DSK betrifft habe ich noch 3 Leergehäuse und 6 fertig aufgebaute in meinem Lager, teilweise sogar mit Type2-Anschluss. Also wenn bedarf einfach melden.
LG
Christian
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.274
Hi Chris,
Weltklasse! Das erleichtert den Einstieg in die Aufnahme neuer Mitglieder, wenn schon was zum Anbieten da ist. Danke dir.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 
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Wertungen: Horst Hobbie

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
@Kamikaze
Habt ihr euch inzwischen entschieden, ob auch reine Typ2-Wallboxen Teil des Drehstromnetzes sein dürfen?

Wie stellst du dir das mit dem Zugang vor ?
Ne Ne, DSK heißt roter CEE-Anschluss, alles andere kann, muss aber nicht.
LG
Christian
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
@Kamikaze
Wie stellst du dir das mit dem Zugang vor ?
Adapter von Typ2 weg auf das, was das Fahrzeug braucht hat heutzutage ohnehin (fast) jeder dabei, wenn extern geladen werden soll/muss.
Ein RFID-Chip zum Entsperren könnte z.B. an einer Stelle deponiert werden, die in der Drehstromliste vermerkt ist. (Die Position der DSK ist ja auch vermerkt.)

Ne Ne, DSK heißt roter CEE-Anschluss, alles andere kann, muss aber nicht.
Adapter von Typ2 auf CEErot sind kein Hexenwerk.
Aber wie dem auch sei - wenn Wallboxen ausgeschlossen werden sollen ist das für mich kein Beinbruch. Es stellt sich für mich dann nur noch die Frage, wie zeitgemäß dieses System dann überhaupt noch ist. (Aber das habe ich ja früher in dieser Diskussion schon angemerkt.)
 
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Wertungen: Berlingo-98

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
Mal im ernst Rick,
so ne DSK würde ich niemals anfahren, wo ich darauf angewiesen bin das da irgendwo ein Chip zum Entsperren deponiert ist. Du must schon so manche DSK erst mal suchen wo die denn hängt, dann noch den Chip dazu ne danke.
 
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Wertungen: Peter End.

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
erst mal suchen wo die denn hängt, dann noch den Chip dazu ne danke.
Joa.
Wie gesagt: Für mich kein Problem. Ich habe das Drehstromnetz bislang nicht gebraucht und werde es vermutlich auch nie brauchen.
Trotzdem zu deiner Aussage 2 Punkte:
1. Nur weil du diesen Ladepunkt nicht nutzen willst, heißt das nicht, dass ihn niemand nutzen will.
2. Meine WB hängen direkt an der Straße - für alle gut sichtbar. Keinerlei Sucherei. Deshalb braucht es einen Chip, um dort Strom zu bekommen. Wem das zu viel Arbeit ist, der kann ja eine andere DSK verwenden, oder eine der vielen öffentlichen Ladesäulen. Mir egal. Wer die 20 Sekunden investieren will, der soll mir herzlich willkommen sein.
Da ich allerdings im Web recht präsent bin, kann man mich dazu auch einfach anschreiben oder anrufen. Notfalls entsperre ich die entsprechende WB vom Handy aus.
Wie wird denn bei den DSK Missbrauch verhindert? Oder ist da die Sucherei Teil des Sicherheitskonzeptes?
 

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
Na das sind mir die liebsten, das DSK-Netz noch nie benutzt, aber kluge vorschläge machen. ;)

Na mal im ernst ich hab schon eine ganze Menge verschiedener DSK´s angefahren, von nicht mehr vorhanden, in den Büschen eingewachsen, an der Hauswand montiert, aber das Zufahrtstor abgeschlossen bis zu sofort gefunden war alles dabei.
Ja seit ich meinen CityEL nicht mehr habe nutze ich das Netz auch nicht mehr.
Aber wieder zurück zur DSK, die Anforderung ist 24/7 muss diese zugänglich sein.
Missbrauch wird verhindert da die DSK abgesperrt ist und jedes Mitglied hat einen passenden Schlüssel, so ist es zumindest bei den NORM-DSK´s. Bei Eigenkonstruktionen gibt es abweichungen, von einfach einstecken bis zu abgesperrt mit Zahlenschloss ( ist auch nicht lustig wenn du erst in den Unterlagen suchen must welchen code den das Schloss hat.
Von daher denke ich, ist ein Chip irgendwo hinhängen auch keine Option. Evt. wäre eine separate mit dem Normschlüssel absperrbare Box eine gute Möglichkeit um dort die Chipkarte aufzubewahren.
LG
Christian
 

Martin Heinrich

Aktives Mitglied
21.08.2008
1.441
Auf einer Tour Richtung München hab ich auch schon zusätzlich eine Typ2 Dose in ner Kiste mit dem Rittal Schloss gesehen...
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.274
Moin,
es gab tatsaechlich DSK mit zusaetzlichen Typ2-Dosen. Klar, die Grundprinzipien des Drehstromnetzes sollten weiterhin die Basis sein, aber natuerlich muss man schauen, ob es auch andere Wege gibt, welche auch zur Idee unseres privaten und erreichbaren Netzes passen. Wie Christian und Rick schon schrieben, eine gewisse Flexibilitaet ist ja durchaus vorstellbar.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 
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Wertungen: Kamikaze

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.073
Heidenrod
Ich sehe da ein rechtliches Problem: Die Anmeldepflicht für Wallboxen, und wenn ein Typ2 dran ist, fällt das ganze Ding wohl ziemlich sicher unter diese Regularien:


Ohne Typ2 kann man argumentieren, man stelle keine Wallbox bereit, sondern habe nur eine Steckdose - wenn da dann jemand ein entsprechendes 'Adapterkabel' anschließt, ist das nicht unbedingt dem Betreiber der Dose zuzurechnen...

Und wo ist das Problem beim anmelden? Noch ist da keines, aber wenn der Amtsschimmel mal weiss, wo überall noch Ladepunkte sind, die nicht im öffentlichem Verzeichnis als 'öffentlicher Ladepunkt' stehen, könnte er ja auf dumme Gedanken kommen. Zumindest ich hab da keinen Bock drauf.

Gruß,

Werner
 

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
Hallo Werner,
ja die Anmeldepflicht trifft auf Wallboxen zu. Die DSK ist aber keine Wallbox ! selbst wenn neben der CEE-Dose ein Type2 vorhanden ist. Denn nach VDE darf nur eine Stromkreis je Controller vorhanden sein, dies trifft in diesem Fall ja nicht zu. Wenn es um reine Type2 geht wie Rick es meint, dann wäre diese wiederum Meldepflichtig. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht erstrebenswert reine Type2-Boxen aufzunehmen.
 
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Wertungen: Sascha Meyer

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Ohne Typ2 kann man argumentieren, man stelle keine Wallbox bereit, sondern habe nur eine Steckdose - wenn da dann jemand ein entsprechendes 'Adapterkabel' anschließt, ist das nicht unbedingt dem Betreiber der Dose zuzurechnen...
Doch - das kann (und wird) dem Betreiber der Dose zugerechnet.
Der Eigentümer/Betreiber hat bei seinen Netzanschlüssen die sachgerechte Verwendung sicher zu stellen.
Wo kein Kläger, da kein Richter - rein rechtlich ist deine Aussage aber falsch.
Und wo ist das Problem beim anmelden? Noch ist da keines,
Korrekt.
Bis 11kW braucht es nur eine Meldung an den Netzbetreiber. Keine Genehmigung oder Steuerung nötig.
Für alles >11kW (auch CEErot-Buchsen!) braucht es die Genehmigung des Netzbetreibers.
aber wenn der Amtsschimmel mal weiss, wo überall noch Ladepunkte sind, die nicht im öffentlichem Verzeichnis als 'öffentlicher Ladepunkt' stehen, könnte er ja auf dumme Gedanken kommen. Zumindest ich hab da keinen Bock drauf.
Dann darfst du aber auch keine Steckdosen betreiben. Wer weiß, was da womöglich mal irgendwem einfallen könnte... ;)
Nichts für ungut - derlei "hypervorauseilenden Gehorsam" (um nicht zu sagen "Schauermärchen") kann ich nicht ernst nehmen.
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
ja die Anmeldepflicht trifft auf Wallboxen zu. Die DSK ist aber keine Wallbox ! selbst wenn neben der CEE-Dose ein Type2 vorhanden ist.
Spätestens dann würde die DSK rechtlich zur Wallbox.
Denn nach VDE darf nur eine Stromkreis je Controller vorhanden sein, dies trifft in diesem Fall ja nicht zu.
Wenn die DSK der VDE nicht gerecht wird ist der Betrieb dann überhaupt zulässig?
Wenn es um reine Type2 geht wie Rick es meint, dann wäre diese wiederum Meldepflichtig. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht erstrebenswert reine Type2-Boxen aufzunehmen.
Was stört es den Gast, ob der Gastgeber seine WB angemeldet hat, oder nicht?
 

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
Den Gast stört es nicht, aber evtl. den Betreibern, denn das könnte bedeuten das " ich nenne es mal Staatsübergriffig " das kpl. Drehstromnetz unter die Lupe nimmt.

@Wenn die DSK der VDE nicht gerecht wird ist der Betrieb dann überhaupt zulässig?

Falsch ist formuliert. Es müsste heißen: Eine DSK mit Type2-Anschluss !
Die Antwort kannst du dir selber geben !
Es wird aber trotzdem nicht´s passieren weil entweder der gleichzeitige Betrieb nicht möglich ist, oder die Schutzeinrichtung auslöst.
Also wenn du rein textmäßig rangehst erfüllt die Box das nicht, wenn du aber das ganze auf technischer sicht angehst eben schon. Der in den Bestimmungen niedergeschrieben text ist eben nur so gut, wie derjenige der eine gewisse eigenschaft beschreiben will, dies umsetzt. Hoffe das jetzt alles klar ist. :p
 
Zuletzt bearbeitet:

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.813
57
Egweil
@Kamikaze Oder geht das jetzt in die Prepper-Schiene? ("Der böse Staat will uns allen den Strom abdrehen!!!")
Ne, ne der braucht doch unsere Stromsteuer :ROFLMAO:
 
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Wertungen: Kamikaze

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.073
Heidenrod

Nichts für ungut - derlei "hypervorauseilenden Gehorsam" (um nicht zu sagen "Schauermärchen") kann ich nicht ernst nehmen.

Nun ja, ich mag ja paranoid sein, seit Snowden weiss ich, ich war nicht paranoid genug...

Ganz einfacher Denkanstoß:

Wenn der Umstieg auf Elektroautos mal richtig in Schwung kommt, gehen dem Staat die Einnahmen aus der Mineralölsteuer flöten. Was wird er als Ersatz besteuern wollen? Doch nicht etwa die Stromflüsse in Wallboxen?

Das wird eh ein Riesenthema, denn Strom kann man nicht einfach so markieren wie Heizöl... Und es gibt in den Autos auch keinen Mechanismus, dass man nur an besteuerten Stromquellen laden kann, das haben die zum Glück lange genug vergessen. Nachrüsten wird schwer bis unmöglich, daher werden sie sich was anderes überlegen (müssen), weil auch wenn man die öffentlichen Ladesäulen entsprechend besteuert, bleibt das Schlupfloch des 'zuhause' ladens...

Da tauche ich lieber solange wie irgend möglich nicht aufm 'Radar' auf.

Gruß,

Werner
 

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