Unfall mit dem City el



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Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.067
Heidenrod
Genau so haben wir es gemacht nur das der Verkäufer erbsache dazu geschrieben hat
Und damit kann die Zulassungsstelle darauf bestehen,
das der Erbe mit Erbschein auf seiner Zulassungsstelle die aufbietung beauftragt.

Ok, das ist dann misslich. Nie mehr sagen als man muss, wenns was offizielles ist ;-)

Dann wirste den Umweg wohl gehen müssen. Falls das warum auch immer in die Hose geht, frag mich nochmal per PM.

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: Schwarzwald_El

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.067
Heidenrod
Das hat bei mir nicht gereicht. Natürlich hatten wir einen Kaufvertrag mit allen Daten und den vorhandenen Papieren und Schlüsseln, aber die Zulassungstelle bestand auf der eidesstattlichen Versicherung wg. des fehlenden Kfz-Scheins.
Weitere Steine wurden mir hier in Berlin aber nicht in den Weg gelegt. Lästig waren halt 2 Sätze Kurzzeitkennzeichen, damit ich zum KÜS schüsseln konnte.

Ja, das kann sie, aber das war dann wohl diejenige Person, die als Verkäufer im Vertrag stand, und nicht jemand weiter vorn in der Besitzkette?

Hier war ja wohl das Problem, Person A erbte, das El kam zu Person B, die es dann mit Vertrag an C verkaufte, und das Amt will jetzt was von Person A (welche den ganzen Vorgang gedanklich wahrscheinlich schon lange begraben hat), obwohl Vertragspartner B ist.

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: Schwarzwald_El

weiss

Administrator
15.01.2004
2.260
hallo werner :cool:
...
Hier war ja wohl das Problem, Person A erbte, das El kam zu Person B, die es dann mit Vertrag an C verkaufte, und das Amt will jetzt was von Person A (welche den ganzen Vorgang gedanklich wahrscheinlich schon lange begraben hat), obwohl Vertragspartner B ist.
...
nach meiner meinung nach geht es bei dem verlauf nur um eine "rechtliche sicherstellung" dass das el nicht gestohlen ist.

euer werner ad
 

matzetronics

Aktives Mitglied
08.07.2020
899
Berlin, DE
Ja, das kann sie, aber das war dann wohl diejenige Person, die als Verkäufer im Vertrag stand, und nicht jemand weiter vorn in der Besitzkette?
Ja, alle anderen waren ja nicht mehr ansprechbar. Der Eigentümer war vor ca. 12 Jahren verstorben ohne Testament. Der Besitzer (als Freund des Eigentümers) hat das Auto vor dem Schrott gerettet und verstarb dann vor ca. 3 Jahren. Mein Vertragspartner war also seine Tochter. Im Brief stand noch der alte Eigentümer. Man kann ja keinen Kaufvertrag mit Verstorbenen machen, das war auch der Zulassungsstelle klar. Der genaue Eigentumsstatus des Kewet hat aber amtlich niemanden interessiert. Die waren lediglich an den Papieren interessiert, vermutlich um Diebstählen usw. auf die Spur zu kommen.
 

henzi

Mitglied
29.10.2021
133
Darmstadt
Tipp: Beim Amt kann man sich vor der eigentlichen Zulassung "vorab" schon ein Kennzeichen zuteilen lassen, bei der Haftpflicht eine Versicherungs-Bestätigung geben lassen, die den Versicherungsschutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen bescheinigt, dann kann - und darf - man mit den "zukünftigen" Nummernschildern auch schon vor der Anmeldung zur Prüfstelle und zur Zulassungsstelle (im eigenen und im Nachbar-Landkreis) fahren. Wie das allerdings klappt wenn man (noch) keine Fahrzeug-Papiere hat weiß ich nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.067
Heidenrod
Naja, ein Kurzzeitkennzeichen kann man bei der Versicherung quasi 'anrechnen' lassen. Die nehmen ja ein Heidengeld für die 5 Tage, wenn sich die 'normale' Versicherung nach der Zulassung kurzfristig an die Kurzzeitzulassung anschließt, kann man die Zeit in die 'normale' Versicherung übernehmen, d.h. die Versicherung beginnt ab dem Tag der Kurzzeitzulassung zum normalem Tarif.

Beim EL hat man ja auch noch recht leicht die Möglichkeit, es auf nem Hänger zu transportieren. Ist ja nicht so groß. Sehr gut geeignet sind Pferdeanhänger, die haben auch gleich ne Rampe. Aber Vorsicht: Die müssen ein schwarzes Kennzeichen haben, die mit grünem Kennzeichen sind steuerbefreit und in der Nutzung eingeschränkt, damit dürfen keine Güter befördert werden, dann gibts Ärger wegen Steuerbetrug.
Ich hatte lange so nen 1200 kg Pferdeanhänger (so ein kleinerer Tandemachser), da ging das EL passgenau rein, da musste man noch nicht mal festzurren...

Gruß,

Werner
 

henzi

Mitglied
29.10.2021
133
Darmstadt
Vorsicht: Die müssen ein schwarzes Kennzeichen haben, die mit grünem Kennzeichen sind steuerbefreit und in der Nutzung eingeschränkt, damit dürfen keine Güter befördert werden, dann gibts Ärger wegen Steuerbetrug.
Bzw. einzelne nichtbegünstigte Fahrten kann man beim Finanzamt einzeln anmelden und tageweise versteuern. Aber das Fahren mit ungestempelten Kennzeichen ist meiner Erfahrung nach meistens die einfachste und günstigste Möglichkeit.
 
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