Naja, ein Kurzzeitkennzeichen kann man bei der Versicherung quasi 'anrechnen' lassen. Die nehmen ja ein Heidengeld für die 5 Tage, wenn sich die 'normale' Versicherung nach der Zulassung kurzfristig an die Kurzzeitzulassung anschließt, kann man die Zeit in die 'normale' Versicherung übernehmen, d.h. die Versicherung beginnt ab dem Tag der Kurzzeitzulassung zum normalem Tarif.
Beim EL hat man ja auch noch recht leicht die Möglichkeit, es auf nem Hänger zu transportieren. Ist ja nicht so groß. Sehr gut geeignet sind Pferdeanhänger, die haben auch gleich ne Rampe. Aber Vorsicht: Die müssen ein schwarzes Kennzeichen haben, die mit grünem Kennzeichen sind steuerbefreit und in der Nutzung eingeschränkt, damit dürfen keine Güter befördert werden, dann gibts Ärger wegen Steuerbetrug.
Ich hatte lange so nen 1200 kg Pferdeanhänger (so ein kleinerer Tandemachser), da ging das EL passgenau rein, da musste man noch nicht mal festzurren...
Gruß,
Werner