Also aus "Kontrolleurssicht" würde es wohl keine Diskusion geben - zumal es schwierig würde zu erklären das es KEINE Winterreifen gäbe.
Aber es stellt sich auch die Frage ob dieses Reifen tatsächlich mit dem entsprechenden gültigen "Winterkennzeichung"-Zeichen versehen ist!? (s.u.)
Hierzu ein Textauszug vom ADAC der es wenn so umgestezt dann klar ausstellt bei Eis und Schnee und dann auch noch jemanden anderes behindert oder gefärdet muß mit einem Ticket rechnen, Zitat:
Details
Vorab das wichtigste: Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht. Eine ausdrückliche Pflicht wird aber für denjenigen gelten, der mit dem Auto bei „Eis, Schnee
und Schneematsch auf der Fahrbahn“ unterwegs ist.
Neu ist: Die neue Regelung wird nunmehr zwei wesentliche Punkte präzisieren, die in der alten
Verordnung nur recht vage formuliert waren
• "geeignete Bereifung": Nunmehr bezieht sich das ausschließlich auf Winterreifen mit
entsprechender Kennzeichnung (M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol). Dazu zählen
auch „Ganzjahresreifen“!
• "Witterungsbedingungen": Nunmehr ist damit (auf der Fahrbahn) der Zustand "Eis,
Schnee und Schneematsch" definiert.
Schlussfolgerung 1: Nur wer bei "Eis, Schnee und Schneematsch" mit Sommerreifen unterwegs
ist, riskiert ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben.
Schlussfolgerung 2: Wer Fahrten bei "Eis, Schnee und Schneematsch" zuverlässig vermeiden
kann, kann auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere
Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder
Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
kann.
Alle Angaben haben vorläufigen Charakter - gesetzlich fixiert ist die neue Regelung noch
nicht! Dies könnte frühestens ab dem 5. November 2010 (entsprechend Themenplan der Bundesrats-
Sitzung an diesem Tag) der Fall sein.
Details zur "alten" Verordnung - sie können aber auch zukünftig relevant sein
Droht ein Verwarnungsgeld, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Eis auf der Straße mit Sommerreifen
lediglich parkt?
Nein. Nur, wenn das Fahrzeug auch gefahren wird droht eine entsprechende Sanktion. Es
bleibt jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob er bei Eis und Schnee sein Fahrzeug nutzen
möchte oder lieber auf alternative Verkehrsmittel umsteigt.
An wen richtet sich die Winterreifenregelung?
Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß;
für dieses Fehlverhalten ist nicht der Halter verantwortlich.