Winterreifenpflicht ?



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

Sandkasten

Mitglied
16.05.2008
109
Ein paar Gedanken:
Wird es für den Cityel eine Winterreifenpflicht geben, ist es ein KfZ ?
Gibt es überhaupt Winterreifen für den Cityel und macht es Sinn ?
Was ist wenn es einen Unfall gibt bei schlechten Wetter, Schnee uns Eis und man hat keine Wintterifen ?


 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.137
Chiemsee
Hallo,

Winterreifen gibt es von Heidenau: http://elweb.info/dokuwiki/doku.php?id=cityel_reifen
Natürlich machen Winterreifen Sinn, da mehr Haftung.

Ist die Winterreifenpflicht eigentlich schon gesetzlich durch? Dann muss man im Gesetzestext genau nachlesen, wie das formuliert ist. Schlimmstenfalls trifft es die Els, die als KFZ angemeldet sind, und die anderen nicht... :hot:

Wenn es zum Unfall kommt ist - denke ich - aber auch immer mitschuldentscheidend, ob der Unfall fahrlässig herbeigeführt worden ist. Nunja, ein Miniel mit Sommerreifen auf glatter Straße wird kein Richter lächelnd durchwinken... :D - dann hat man zumindest Mitschuld.

Abgesehen davon würde ich bei glatter Straße nicht mit Sommerreifen fahren. Wenns trocken ist, dann ist es ja kein Problem.
 

Bernd_M

Aktives Mitglied
22.12.2006
1.550
Was mich in den Zusammenhang interessieren würde ,ist wie die Aussage des Fahrzeugherstellers in diesen Zusammenhang zu bewerten ist !?

Oh, ich entschuldige mich,der Text wurde geändert !
Zudem gibt es auch für den CityEL spezielle Winterreifen.
http://www.smiles-world.de/cityel-sicherheit

Bernd M
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Also aus "Kontrolleurssicht" würde es wohl keine Diskusion geben - zumal es schwierig würde zu erklären das es KEINE Winterreifen gäbe.

Aber es stellt sich auch die Frage ob dieses Reifen tatsächlich mit dem entsprechenden gültigen "Winterkennzeichung"-Zeichen versehen ist!? (s.u.)

Hierzu ein Textauszug vom ADAC der es wenn so umgestezt dann klar ausstellt bei Eis und Schnee und dann auch noch jemanden anderes behindert oder gefärdet muß mit einem Ticket rechnen, Zitat:



Details
Vorab das wichtigste: Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht. Eine ausdrückliche Pflicht wird aber für denjenigen gelten, der mit dem Auto bei „Eis, Schnee
und Schneematsch auf der Fahrbahn“ unterwegs ist.


Neu ist: Die neue Regelung wird nunmehr zwei wesentliche Punkte präzisieren, die in der alten
Verordnung nur recht vage formuliert waren
• "geeignete Bereifung": Nunmehr bezieht sich das ausschließlich auf Winterreifen mit
entsprechender Kennzeichnung (M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol). Dazu zählen
auch „Ganzjahresreifen“!
• "Witterungsbedingungen": Nunmehr ist damit (auf der Fahrbahn) der Zustand "Eis,
Schnee und Schneematsch" definiert.
Schlussfolgerung 1: Nur wer bei "Eis, Schnee und Schneematsch" mit Sommerreifen unterwegs
ist, riskiert ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben.
Schlussfolgerung 2: Wer Fahrten bei "Eis, Schnee und Schneematsch" zuverlässig vermeiden
kann, kann auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere
Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder
Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
kann.

Alle Angaben haben vorläufigen Charakter - gesetzlich fixiert ist die neue Regelung noch
nicht! Dies könnte frühestens ab dem 5. November 2010 (entsprechend Themenplan der Bundesrats-
Sitzung an diesem Tag) der Fall sein.
Details zur "alten" Verordnung - sie können aber auch zukünftig relevant sein
Droht ein Verwarnungsgeld, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Eis auf der Straße mit Sommerreifen
lediglich parkt?
Nein. Nur, wenn das Fahrzeug auch gefahren wird droht eine entsprechende Sanktion. Es
bleibt jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob er bei Eis und Schnee sein Fahrzeug nutzen
möchte oder lieber auf alternative Verkehrsmittel umsteigt.
An wen richtet sich die Winterreifenregelung?
Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß;
für dieses Fehlverhalten ist nicht der Halter verantwortlich.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Wo gibts denn die Winterreifen, bei meinem EL sind die 80/80er nur hinten eingetragen, ich bräuchte aber auch einen für vorne.

Reichweite wär mir erst mal egal.

Gruß

Roman
 

Lothar J

Mitglied
11.03.2009
97
Winterreifen gibts bei jeder Cityel Vertretung, also auch bei mir.
Mit Felgen ist das nicht ganz billig.
Reifen 55,93¤
Felge V 171,36¤
Felge H li 174,93¤
Felge H re 181,24¤
Schlauch 8,27¤
Montieren je 8¤
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Ich kenne nur die 80/80er Reifen und die sind bei mir nur für die Hinterräder freigegeben, vorne hab ichs probiert aber da schleifen sie trotz maximaler Federeinstellung beim Einfedern.

Wenns inzwischen auch die 80/70er gibt wäre das gut, würde ich dann allerdings aus Kostengründen nur für Vorne nehmen.

Gruß

Roman
 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Hallo Roman,

das ist von EL zu EL unterschiedlich.
Bei Einigen schleift es vorne nicht (z.B. bei meinem), da sind sicherlich die Toleranzen Schuld).
Eintragung des Snowtex vorn war auch kein Problem, kommt natürlich ganz auf den Prüfer an.

Ob die Pneus als Winterreifen durch gehen, ist ohne Schneeflockensymbol auch so eine Frage.
Es gibt nur den Aufdruck "Snow".
Aber so lange es für Motorräder keine Regelung seitens der Winterreifenpflicht gibt, wird Heidenau die M+S-Kennzeichnung wohl nicht aufdrucken.
Infos zu dem Thema auch hier: http://www.megaphon.kuhle-wampe.de/2007-1/RW_Heidenau.pdf .

Gruß
 

Mc Elefunt

Mitglied
25.02.2009
278
Hallo in der Runde,
diese Reifen sind, so viel ich meine, Entragungspflichtig. Jetzt stelle ich mir die Frage - was nehm ich mit zum Prüfer .
Reifen mit Fahrzeug. OK hab ich :spos:
ABE - Fehlanzeige :sneg:
wo bekomm ich so was her.:confused:

MC Elefunt
PS: Bei meinen ist das M+S Symbol vorhanden. Und der Reifenhändler sagte - Es gibt keine Motoradreifen mit den Flockensymbol???:confused:
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715

Entweder oder !

ABE Nun ja mal beim Hersteller des Reifen nachfragen? ABER ABE bedeutet eigentlich keine Eintragungspflicht! Sondern die Pflicht es die ABE immer mit den Fahrzeugpapieren mit zuführen.
Ansonsten gäbe es über einen Vertreiber/Verkäufer noch ein Teile- Gutachten die sind dann Eintragungspflichtig sofern nicht in selbigen eben nicht anders Vermerkt.
 

Mc Elefunt

Mitglied
25.02.2009
278
Hallo
habe ich gerade gefunden. Ob das jetzt auch für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gilt, steht nicht da.

http://www.warum-winterreifen.de/winterreifenpflicht/rechtslage-winterreifenpflicht/index.php

MC Elefunt
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Wieso sollen die eintragungspflichtig sein, zumindest an der Hinterachse ist die Größe bei meinem EL eingetragen.

Das EL ist kein Moped und somit nicht auf bestimmte Reifenfabrikate eingeschränkt.

Im Wiki ist die Unbedenklicheitsbescheinigung zum runterladen.

Bei Schneematsch ist aber Vorsicht angesagt wenn das Zeug im Radhaus festfriert ruiniert man sich den Vorderreifen wenn da noch Split mit drin ist wirkt das nämlich wie eine Raspel .

Gruß

Roman
 

Mc Elefunt

Mitglied
25.02.2009
278
[quote R.M]Hallo

1 - .Wieso sollen die eintragungspflichtig sein, zumindest an der Hinterachse ist die Größe bei meinem EL eingetragen.

2 - Das EL ist kein Moped und somit nicht auf bestimmte Reifenfabrikate eingeschränkt.

3 - Im Wiki ist die Unbedenklicheitsbescheinigung zum runterladen.[/quote]


Hallo R.M
Punkt 1. Es ist doch ein anderer Reifen 80/80 und nicht 80/70 was das Vorderrad betrifft.
Punkt 2. Egal ob Moped oder KFZ - ich meinte ja nicht die Marke sondern die Größe.
Punkt 3. Danke gefunden.

Und du hast recht seht auch bei mir drin aber nur Hinten. Und vorne wäre ein Winterreifen auch nicht schlecht. Also doch zum Prüfer.:(

mc elefunt
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Nein gilt verbindlich nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. >
Denn erstens kann der Gesetzgeber nicht sicherstellen das es ebensolche gekennzeichneten gibt.
Zweitens besteht auch nicht die Notwendigkeit da es mehrheitlich um Zweiräder geht (EL´s und Simsons) fallen da aus dem Rahmen der Betrachtung - oder anders gehen wie letztes Jahr bei der "Abfuckprämie" als nichtssagende "Minderheit" unter. Und da die(KRAD) bei Eis und Schneefall die "Eigenstabilität" die für ein Zweirad erst recht Flöten geht, was jedem Bürger mehrheitlich klar ist, auch kein Regelungsbedarf - den die die Trotzdem mit einem Zweirad bei ungeeigneten Wetterlagen auf den öffentlichen Verkehr losgehen machen das - man könnte dann schon von Vorsatz reden- ganz bewußt erst recht in Anlehnung des viel zitierten Satzes „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Somit im Fall des Falles - immer eine bewußte herbeigeführte Gefährdung andere abgeleitet werden kann. Die Eigenverantwortlichkeit und der evtl. Verlust besser versagen des Schutzes seitens des Versicheres möglich.

ALSO solange kein explizites Verbot für (KRAD) und damit 45´Els (dreirädiges KRAD muß eingetragen sein) mit Versicherungskennzeichen gibt und bedingt durch das "dritte Stützrad" kein Totalverlust der Eigenstabilität unterstellt werden kann - Fällt man eben hier durch das Raster und kann nicht Belangt werden bei einer Kontrolle!
ABER im Falle eines Sachschadens bei Eis und Schnee dann doch weil alleine das führen eine Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ohne angemessene Winterausrüstung ....s.o.
 

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge