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ZitronE

Neues Mitglied
19.12.2010
13
Hallo beisammen!

Nach mehreren Monaten Herumüberlegen ohne eine Lösung zu finden, stelle ich hier mein Problem zur Diskussion:

Ich bin ganz schön geladen - mein Saxo jedoch nicht. Denn dazu bräuchte ich eine Steckdose mit eigenem Zähler auf meinem Tiefgaragenstellplatz, die mir jedoch von der Hausverwaltung verweigert wird. Begründung: Das wäre eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bei der EGVersammlung, welche im nächsten Sommer stattfindet. Früher geht nix. Zusätzlich müsse meine Vermieterin dazu einen Antrag stellen, was diese nicht tut (89jährige, leider realitätsferne Dame).

Direkt neben meinem Stellplatz befindet sich die einzige Steckdose der ganzen Tiefgarage, die zu benützen hieße aber Gemeinschaftsstrom zapfen, was natürlich sofort unterbunden würde und ich außerdem nicht will (bin ja kein Schmarotzer).

Ja, da kann ich mich an meiner Elektro-Nicht-Mobilität erfreuen, oder?

Also:

- Wer kennt dieses Problem/ hat Erfahrungen damit?

- Wer hat eine Idee, wie ich sonst noch laden könnte? (1.Durchs Fenster wurde auch verweigert, da das Kabel sowohl auf Gemeinschaftsgrund als auch über den Gehweg läge. 2. Ladestation viel zu weit weg)

- Gibt es rechtliche Ansprüche, die ich vielleicht habe und von denen ich noch nichts weiß? Oder welcher Anwalt hat sich dieser Sache schon angenommen?

Klar, ich hätte mir das vor Anschaffung des Autos überlegen sollen. Allein damit hätte ich niemals gerechnet! Nun hoffe ich auf eine wunderbare Eingebung als Weihnachtsüberraschung...

Sabina


 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Hallo Sabina, als Mieter/in hast Du nur eine Möglichkeit abzuwiegen was für dich mehr zählt bzw. was der größere Verlußt ist, beim Wiederverkauf oder Umzug an einen Ort wo du laden kannst bzw. sich was einrichten läßt.

Gegen die WEG hast DU keine Ansprüche durch zusetzten - nichts und nirgends.

Oder du kannst jemanden der Miteigentümer dazu bringen (muß ja nicht eure Vermieterin sein) einen Antrag zu stellen - und gleichzeitig "Kräfte" sammeln -
Argumentationsline könnte sein das in ein paar Jahren auch andere etwas machen wollen und dann andere die vorher geblockt würden dann Retoure oder das, wenn der Mieter es auf seine Kosten machen läßt und nach Auszug verbleibt, es eine Wertsteigerung darstellt.
Auch wäre für normale PKW-Fahrer es interessant, es gibt auch elektrische Standvorheizung für innenraum und Motor ab 200 Euro - eine Inverst das sich bald rechnet.
Auch könnten die Leute kleine Automatiklader verwenden - bei den Preisen der Starter-Batts und der Frage mache ich alle 4 Jahre oder alle 8Jahre eine Neue rein. Noch schneller rechnet es sich bei Leuten die in Kürzeren Zeitabständen Fahrzeuge wechseln und nicht selten in dem drauf folgenden Winter ein Problem haben.


Ich glaube früher hastetet du eine einheitliche Zustimmung notwendig - heute dürfte in der Regel eine einfache Mehrheit reichen. Sofern nicht ein Stinker hier seine Rechtschutz über die Massen ausnutzen möchte es zu Blockieren.

Sorry aber du kannst da nur Dicke Bretter bohren mit ungewissen Ausgang, und eurer Vermieterin Auszug ankündigen.
 

Matthias1705

Mitglied
07.12.2010
227
Hallo Sabrina,

hab hier das gleiche Problem. Erst das E-Auto gekauft und dann über Steckdosen, in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung, nachgedacht. Ich kann zwar das Auto in meiner Werkstatt aufladen, dass sind dann aber auch schon wieder 20km nur fürs laden. Das Auto fährt überwiegend meine Frau und die mag nicht zum Tanken 5 Stunden in der Werkstatt sein.

Ich hab aber Glück und eine bestromte Garage in meiner nähe gefunden(2min. Fußmarsch) hab aber noch keinen Mietvertrag. Der Vermieter ist auch im Elweb und hat mich hier kennen gelernt. Mal schauen was daraus wird.

Ansonsten kann ich die nur empfehlen deine Fühler auszustrecken. Dir eine Garage mit Stromanschluss zu suchen oder eventuell bei einer Tankstelle in deiner Nähe nachfragen ob es dort eine Möglichkeit gibt dein Auto aufzutanken. Stromzähler gibt es geeicht im Miniformat.

Aber das Problem werden noch viele haben, da es kaum außerhalb von Gebäuden Steckdosen gibt aber viele elektrisch fahren wollen.

Wo wohnst du eigentlich. Ich bin in FFM-Bornheim und würde gegen Umkosten, dir die Möglichkeit zum Tanken anbieten.

Viele Grüße Matthias
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.261
hallo sabrina :)
hab dein anliegen auch hier her verschoben, da es hier besser aufgehoben ist.
zum anderen mit der suche auf stammtisch beschränkt wirst du auf mehrere themen dieser art finden.
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Sabina,

das Problem ist mir wohl bekannt.
Ich habe die nach aktueller Lage wohl einzige gesetzliche Lösung gefunden:

Umziehen.

Eigentümergemeinschaften sind IMHO das schlimmste, was es geben kann -vor allem aus Sicht eines Mieters.

Wenn Du nicht dedizierte Erlaubnis bekommst, kannst Du das getrost in die Tonne koppen -um es mal harmlos auszudrücken.

Das ist Deutschland.

Gruss

Carsten


PS: Warum 3 Threads?????
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
559
Hallo Sabina!

Ich wohne auch in einer 12er- WEG u.habe auch ähnliche Probleme, aber ich habe vorerst nach dem Motto:
"Wo kein Kläger ist...ist auch kein Richter" gehandelt.
Ich lege meistens, aber immerhin nur über Nacht das Kabel über die Strasse vom Parkplatz gegenüber dem Haus zu meiner Steckdose im Keller um zu Laden und/oder die Batterien aufzuwärmen.
Die Strasse ist allerdings eine Privatstrasse u.keine öffenliche so dass im Prinzip nur die Anwohner drüberfahren u.ich bin froh dass noch niemand was gegenteiliges dazu gesagt hat.
An Deiner Stelle würde ich die Steckdose der Garage mittels einem eventuell verplombten Messgerät nutzen u.den verbrauchten Strom übertariflich an die WEG zurückzahlen, da dürfte doch eigentlich niemand was dagegen haben???
Ausserdem lade ich fast immer am Arbeitsplatz so dass ich nicht regelmässig zuhause laden muss.
Im übrigen würde ich mit meiner Stimme u.meinen Vollmachten innerhalb der WEG wieder andere blockieren die was durchsetzen wollen, wenn man mir wegen dem Kabel Theater machen würde.....

Gruss,
Michael


 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Ja hier hast du ein gewisses Damoklesschwert (um mal Kämpferisch zu sein )als Druckmittel Kontra zu geben, des weiteren auch noch ein Stimmrecht.

Alles das hat Sie nicht, Sie hat noch nicht mal in ihrem Vertrag die Zusage der Vermieterin das diese sich bei der Eigentümern für eine Installation einsetzen würde.
Selbst Carsten "Inoculator" sähte damit bei einigen Unbehagen und mobilisierte damit mächtig Gegenwind. Obwohl der dieses Genehmigung hatte (zumindest Mündlich vom Vermieter was wenn Zeugen auch ein Vertrag ist), hatte gegen eine andere Art "Stinker" dann immer noch den kürzeren gezogen - (vielleicht hätte man wenn man vorher mal gefragt hätte, aber man geht ja nicht immer von Nachbarfeindlichendenken aus)

Kurz um - rein in die Puschen raus aus den Puschen - heißt wieder ausgezogen.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Eigentlich darf man an der gemieteten Sache umbauen was man will solange man die Statik nicht gefährtet, alles fachgerecht ausgeführt und beim Auszug wieder in den Orginalzustand gebracht wird.

Von daher sehe ich im anbringen einer Steckdose auf einem gemieteten Garagenplatz keine Zustimmungspflicht der Eigentümergemeinschaft, lediglich die Tatsache daß die Leitung dazu über anderes Eigentum gehen muß kann eventuell die Zustimmungspflicht auslösen.

Also mal gucken ob irgendwo ein Plätzchen für eine Steckdose ist wo keiner was verhindern kann.

Gruß

Roman
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715

Frage:
Wie häufig wird das der Fall sein das der Mietkeller mit einer Steckdose der über den eigenen Zähler läuft genau an den Meitparkplatz der Tiefgarage... - dann wäre zumindest in der Umsetzung sicher garnicht um die Frage-Stelleung hier gekommen.

UND SELBST dann - wie oben schon zitiert.
Die Wand in so einem Fall würde zumindest in Keller meist kein SONDEREIGENTUM (muß im Einzelfall immer in der Teilungserklärung/ Grundbucheintrag nachgesehen werden) sein - vielmehr Gemeinschaftseigentum und da beist sich die Katze in den Schwanz....

Wenn nicht - also Sondereigentum anderer:
GUT dann brauchst du nur die Zustimmung der Parteien deren Keller du queren willst.
Vorausgesetzt dein Parkplatz liegt genau neben an! Der berühmte Sechser dürfte sich leichter treffen lassen.

UND dann das Ladekabel vom Miet-Parkplatz aus über Gemeinschafts oder Sondereigentum anderer legen - das meinst jetzt nicht im ernst:rolleyes:

Hier ist für den Gesetztgeber in der nächsten Zeit noch viel nachzuholen wenn die ein paar Millionen E-Autos und Fahrzeuge auf die Straße bringen wollen. Denn die Dinger können noch so billig sein ohne Ladepunkt....ich sehe schon die Abmahnungen; Einstweilige Richterliche Verfügungen im schnellentscheid; Prozesswellen und Kleinkriege anrollen.
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.261
[quote thegray]...
UND dann das Ladekabel vom Miet-Parkplatz aus über Gemeinschafts oder Sondereigentum anderer legen - das meinst jetzt nicht im ernst:rolleyes:
...[/quote]

hallo :)
erstens hat sabina eh schon erwähnt, dass gleich neben ihrem parkplatz die gemeinschaftsdose ist und
zweitens bietet die tiefgarage die benutzerfreundliche eigenschaft, dass man das kabel an der decke verlegen kann wo dann auch keiner drüberstolpern kann...
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715

Ok - setzten wir doch mal voraus das in diesem Fall mein Erinnerungsvermögen soweit reicht:)
Und reden wir was man - Mitmenschenfreundlich- dulden und technisch einfach möglich ist oder

Du hast ein Smilie gestezt - hm weil nicht so ernst gemeint? - Ich tu mal so als ob doch!
Sonst könnte ein geneigter Leser - das als Anleitung verstehen wie er gleich Privat und Strafrechtlich viel Freude verbreitet - zumindest bei den Winkeladvokaten deren Rechnung ER/SIE dann bezahlen darf.

Brrrrr- da schüttelt es mich doch sehr, [size=small]bestimmt die derzeitige Kälte[/size]:rolleyes:

Ich weis ja nicht ob du schon mal mit Eigentum zu tun hattest? Generell und vor allen bei ETG gilt - was nicht explizit Erlaubt ist (Teilungserklärung,Grundbuch), Verboten ist kann ohne Nennung von Gründen mit sofortiger Wirkung untersagt werden - WEIL nicht erlaubt. Sofern nicht eine entsprechende Noch zu schaffende Gesetztgebung ; RechtSprechung von höchster Stelle ein Grundlegendes Recht zur eigenen Stromtankstelle sich über das Recht des Privatgrundbesizer oder ideeller Anteilsinhaber hinwegsetzt.
(Wie z.B. Bei den Energieversorgern, nicht selten wird bei der Versorgung von Gemeinschaftanlagen dem Versorger weitgehende Rechte auf und an dem Fremdeigentum im Grundbucheingetragen die bedingungslosen den Zugriff auf die Versorgeranschlüße und den angeschloßenen Versorgungseinrichtung sicherstellt.
Falls das nicht der Fall gewesen sein sollte und jemand wird Fucksig ist meist noch der Rückgriff auf eine "Salvatorische Klausel" zurückgegriffen.


Auf die Gemeinwirtschaftliche Steckdose und damit verbundenen Diebstahl gehe ich garnicht ein, eigenmächtig installierter ; evtl. nicht ausreichend geeichter und verblomter Zwischezähler, hin oder her.

Stolpern kann auch das Auge
und wenn Jemand der sich in einer Eigentümerversamlung b(l)ockieren würde, dran stößt haste gleich eine Abmahnung wegen Sachfremder Nutzung von Fremden Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum am Hals (auch wenns "nur" die Decke und Wand ist) und wenn der/diejenigen einen Rechtschutz/Geld haben können sie das auch über die Hausverwaltung hinweg selbst erreichen und sowas gleich über einen Anwalt machen, dem gleich dessen Kostennote mit der Bitte der sofortigen Begleichung beiliegt.

UND DANACH brauchst du sicher nicht mehr drauf zu hoffen einen Antrag, "Zur Genehmigung durch einfache Mehrheitsbeschluß geschweige Einstimmigkeit - Installationsmaßnahme eines eigenen Stromkabels auf eigene Kosten und Risiko, in der Eigentümerversammlung erfolgreich einzubringen.

 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Bezug nehmend auf meine vorherige Darlegung:

Über die Rechte des Versorgers und die Salvatorische Klausel:

Wenn man mit dem Versorger übereinkommen kann eine "öffentliche" (also für mehr als eine Person) Stromtankstelle einzurichten - Könnte der sich auf seine Rechte im Grundbuch beziehen.

Das könnte von der rechtlichen Bewertung über den Recht des einzelnen Miteigentümers auf Selbstbestimmung stehen. Also in Bezug - er könnte evtl. bestimmen wie wohin, aber nicht - NICHT!
Zumal die örtlichen Versorger meist Stadtische Unternehmen sind, dann sind wir wieder bei Politikeren; Profil- und Medienmacheren -> zweite Front(Sanfter Druck von Außen). Zumal auch sein kann das das Eigentum auf einen Pachtgrundstück der Stadt oder Landes steht, die hätten dann auch wieder weitergehende Rechte im Gemeinschafts- und Sondereigentum (Grundbuchrechtlich eintragen lassen) oder zumindest - sie wollten doch zukünftig noch eine Bau-Erweiterungsmaßnahme genehmigt bekommen ...:D
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.261
hallo oli :)
was willst du mir sagen :confused:
ich sprach von tatsachen die sie geschrieben hat (steckdose neben ihrem parkplatz) zur erleuterung von deinem verkabelungswerk.
und von möglichkeiten die so eine tiefgarage bietet wenn man was, in dem fall eine steckdose, nachrüsten will.

von nuztung hatte ich in meinem beitrag nichts gesagt. das wäre auch völlig daneben da ich überhaupt keine ahnung von der örtlichen begebenheit habe (gesetze und materielle).
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Vielleicht "treten" wir auch mal aus und klären das - sonst bekommen hier, weil einige Gras lesen weil keine Baumansicht planlos sind - das was andere.... wenn sie selbiges rauchen.



Schreiben wir nicht von der selben Sache? - Jetzt bin ich :confused:

[size=small]OK - wie man mich liebt oder auch nicht - zerpflücke ich das mal um die Sache zumindest für Mich - Klar und aus der Welt zu bringen. Und nicht weil unkommentiert von dritten wieder im nach hinein was andichten zu lassen.
[/size]
Gegeben:
Also beide haben im Kopf - ja eine Steckdose. (Einverstanden? - den auch ich habe nie auch mit einem Wort das Gegenteil behauptet)

Frage- weil anders verstehe ich deinen Beirag nicht : was soll sie jetzt machen - diese verwenden?

Denn Rest extern? (d.h.Forumsextern)

 

J. Affeldt

Aktives Mitglied
09.12.2007
815
Kannst du nicht in deiner Gemeinde mal anfragen, in deiner Nähe eine Ladesäule auf öffentlichem Grund zu installieren? Vielleicht gibt es bei euch Umweltgruppen, z.B. eine Lokale Agenda21, die sowas ins Rathaus tragen könnten. Wer ist denn bei euch Netzbetreiber? Eon, RWE ??? Die würde ich mal direkt ansprechen! Oder eine Tankstelle in der direkten Nähe (vielleicht eine freie), wo man mal mit dem Pächter sprechen kann. Oder eine Schule, Firma oder ähnliches? Hotel, Pension...alle mal ansprechen. Für einen Stellplatz könnte man eine Miete vereinbaren, den Strom bezahlen. Park and Charge? Oder mal Naturstrom (www.naturstrom.de) ansprechen, die arbeiten mit dem BSM und Park and Charge zusammen.

Julian
 

Patrick Renau

Neues Mitglied
12.07.2010
1
Hallo Alle zusammen !

Hallo Sabina (ZitronE), thegray, Matthias (Matthias1705), weiss aus Dornbrin, Carsten (inoculator), Ralf Wagner (Ralf Wagner), Michael (Microcar) und Roman (RM)

Vielleicht denkt ihr alle dass das Problem mit eine Steckdose in einen Mietautoparkplatz NUR in Deutschland passieren kann....

Vielleicht denkt ihr dass in Süd-Europa (ich schreibe euch von Katalonien (zwischen Frankreich und Spanien)) diese Sachen "lockerer" angenommen werden (... wir sind ja im Süden, oder ?!)...

DAS STIMMT NICHT : in unseren Verein für die Foerderung von E-Fahrzeugen in Spanien haben DIE GLEICHE PROBLEME als ihr in Deutschland.

Ich bin in einen Cluster von Firmen aus Katalonien und Spanien dabei (mit Schneider Electric, Nissan, Fecsa-Endesa, usw usw) und das Theater ist das gleiche.

Es handelt sich um einen EU-Problem und die Frage ist : wer wird sich wohl für einige Tausender E-Fahrer diese Gesetze und Pflichten die eine LEGALE Steckdose in Wohngemeinschaften oder in Autoparkplätzen verhindern kümmern ???

Ich kann nur von hier sagen dass man seit einen Jahr einen kleinen Schritt gemacht hat :

"Früher musste man eine Bewilligung von der President von der Wohngemeinschaften einholen indem 2/3 der Nachbarn zustimmten dass Du eine Steckdose in deinen privaten Parkplatz haben kannst.

Seit oktober von 2009 muss man das nicht mehr machen : Man hat die Gesetze geändert so dass nun NUR den President INFORMIEREN muss dass man eine Steckdose haben will im Parkplatz."

Das ist mindestens in Spanien absolut legal. Wie stehts in Deutschland ??

Aber das genügt nicht, denn :

"Die heutigen Stromgesetzen (RBT : Reglamento de Baja Tension (Vorschriften für NiederSpannung) in Spanien sagen dass NUR ein Zähler in den Gemeinschaften-Raum geben kann. Man kann also nicht zwei Zähler haben.

In diese Situation es gibt die Möglichkeit einen Kabel von deinen Zähler von deiner Wohnung runterzubrinngen für dein E-Auto im Parkplatz. Aber dass ist verboten vom RBT (Reglamento de Baja Tension ) so was zu machen. Von der technische Sicht an, man kann nicht Nutzenergien (domestic-strom und gemeinschaftstrom) einmischen.

Dazu wir haben ein Problem mit den Verkauf der Stromenergie. Ein Gemeinschaftsorganisation kann nicht Strom verkaufen. Nur die StromFrimen (z.B Elektrizitäts-werke zürich). Es stimmt dass heutzutage die Gemeinschaftsstromkosten zwischen den Nachbarn equitativ verteilt werden. Aber es exisitiert nicht die Möglichkeit Stomkosten an einen Nachbarn speziel draufzuschlagen wie zum Beispiel ein E-Auto laden.

Das sind die echten Probleme um einen E-Auto in Spanien laden zu können."


Deutschland, Spanien (ich vermute aber auch in Frankreich) steht alles im Dreck. Vielleicht in der Schweiz ist anders ??? Schlussendlich die haben Direkte Demokratie und sind nicht in der EU..

Ich suche verzweifelt EINEN FALL in der Schweiz (oder Island, oder weiss ich wo) wo ein Mieter in einen Autoparkplatz eine legale Steckdose hat (dazu einen Rechner) unabhängig vom gesamt Rechner von einer Wohngemeinschaft hat. Kennt ihr jemand ??

Bitte nicht mehr im Land Deutschland anzuschauen (es hat kein Sinn !!). Wer weiss einen FALL in der Schweiz ??? Ich würde sehr froh sein. Ich denke dass würde uns ALLE eine Erleichterung geben.

Danke sehr und Kompliment für diesen Forum dass ihr in Deutschland schon seit mehreren Jahren gut funkioniert !!

Danke sehr !!

Patrick Renau
Verein für die Foerderung von E-Fahrzeugen in Katalonien und Spanien.
www.volttour.net

 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Patrick,

danke für diesen "Offshore"-Bericht.
Ich hätte das so nicht erwartet, auch wenn es mir inhaltlich bekannt vorkommt.

Wenn es also die EU ist, die hier einen Riegel vorschiebt, sollten wir es mit einer Online Petition versuchen, vor den Ausschuß zu bringen.

Die Frage ist, ob es eine starke Lobby dafür gibt.

Wie wäre das?

Gruss

Carsten
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Das mit dem Strom verkaufen ist kein Problem, man verkauft einfach keinen Strom sondern verlangt eine Gebühr für die Nutzung der Dose die dem Preis des Stroms bei der maximal entnehmbaren Leistung der Dose entspricht.

Also z.B. Schuko mit 14A Absicherung damit ist der maximalstrom je nach Absicherung z.B. 14A*1,14 für B-Automat = 15,95A *230V =3,678 kw

Bei einem Strompreis von z.B. 25ct/kwh verlangt man dann 92ct je h laden und schon hat man das Verbot des Stromverkaufs umgangen.

Gruß

Roman
 

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