Hallo !
Ja wo kämen wir denn in D hin wenn jeder ranschraubt was im gefällt ?!
ALLES ist reguliert ( § 19 STVzO ), und wenn nicht vom KBA genehmigt b.z.w. freigegeben hast du schlechte Karten !
Im schlechtestem Fall erlischt die Betriebserlaubnis , im bestem Fall wird nur "Buß"geld fällig , ein paar Euronen für den " Opferstock " der Staatskasse .
Der reguläre Weg wäre eine Eintragung beim TüV .
Der Prüfer hat einen Ermessensspielraum für eine Eintragung - er kann aber muß nicht eintragen !
Das heißt dann in etwas so : das Teil " X " entspricht in etwa ..
Allerdings muß der Prüfer in jedem Fall " seinen Kopf " für die Eintragung hinhalten , soll heißen
der an oder Umbau muß Fachgerecht ausgeführt sein damit der Prüfer nichts daran auszusetzen hat.
Der Prüfer sollte bei solchen Um/Einbauvorhaben IMMER bereits im VORFELD einbezogen werden -
dann klappt es auch mit 90% sicherheit per EINZELABNAHME -
Falls nicht - Prüfstelle wechseln ! Und NIEMALS pampig werden !!!!!
das heißt dann aber nicht daß die Zulassungsstelle dir das auch automatisch in die Papiere einträgt , manchmal stellen die sich quer , dann hilft immer ein Gespräch mit dem " Gottobersten " bei dem das Stichwort " Dienstaufsichtsbeschwerde " falls notwendig ,
in besonderes ruhigem , freundlichem und sachlichem Ton vorgebracht wird.
viel Erfolg !
Gruß
Lomax