Finanzamt verweigert nach wie vor Steuerbefreiung



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J

Juergen

Guest
Hallo Tilo,
das waer doch was fuer die ueblichen Fernsehsendungen, die gern die Buerokratie aufs Korn nehmen. Welches Finanzamt ist es denn eigendlich?

juergen
 

Frank Rethagen

Mitglied
06.04.2006
208
Hallo Thilo,

Auf der Seite:

http://www.stmf.bayern.de/default.asp?url=steuern/informationsbroschueren/

steht unter anderem folgende Definition für PKW:

Für welche Fahrzeuge
gilt die Kraftfahrzeugsteuer?
Das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 regelt die emissions-bezogene
Besteuerung von Personenkraftwagen (Pkw). Als Pkw sind
einmal Kraftfahrzeuge anzusehen, die nach Bauart und Einrichtung
zur Beförderung von Personen bestimmt sind und — außer dem
Fahrersitz — mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen ausgestattet
sind. Darunter fallen auch Großraum-Limousinen (so genannte
Vans).
Als Pkw gelten auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-gewicht
von nicht mehr als 2,8 t, die „nach ihrer Bauart und Einrich-tung
geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beför-derung
von Personen oder von Gütern zu dienen und die außer dem
Fahrersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben“ (so ge-nannte
Kombinationskraftwagen). Zu den Pkw im Sinne des Gesetzes
gehören auch Wohnmobile, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 t
nicht übersteigt und die außer dem Fahrersitz Plätze für nicht mehr
als acht Personen haben. Gleiches gilt für bauartähnliche Fahrzeuge
(etwa Büro- oder Konferenzmobile).
Geländewagen („Off-roader“) mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von nicht mehr als 2,8 t, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit
(Bauart, Einrichtung, äußeres Erscheinungsbild) zur Personenbeför-derung
konzipiert sind, erfüllen in der Regel ebenfalls die Voraus-setzungen
für die Einstufung als Pkw. Entsprechende Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind dagegen
regelmäßig nicht als Pkw, sondern als „andere Fahrzeuge“ im Sinne
des § 8 Nr. 2 KraftStG nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.

Befristete Steuerbefreiung
für Elektrofahrzeuge
Das Halten von Pkw, die Elektrofahrzeuge sind und nach dem 31. Juli
1991 erstmals zugelassen worden sind, ist – wie bisher – für einen
Zeitraum von fünf Jahren steuerbefreit. Die Steuerbefreiung beginnt
am Tag der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr. Eine
vorübergehende Stilllegung oder ein Halterwechsel haben keine
Auswirkung auf die Steuerbefreiung.
Nach Ablauf des Befreiungszeitraums werden derartige Pkw wieder
– wie bisher – nach dem Fahrzeuggewicht besteuert. Die Steuer-ermäßigung
von 50 Prozent bleibt erhalten.
Rechtsquelle: §§ 3 d, 9 Abs. 2 KraftStG

Wenn Du keinen PKW hast soll die Finanzbeamtin Dir schriftlich geben was Du hast und wo es im Gesetz definiert ist.

Gruß Frank
 
I

Ina

Guest
"Als Pkw sind
einmal Kraftfahrzeuge anzusehen, die nach Bauart und Einrichtung
zur Beförderung von Personen bestimmt sind "

- Hast Du ihr diesen Text auch mit vorgelegt? Da steht ja nichts davon, daß dreirädrige KFZ nicht dazugehören können - also: ein KFZ kann doch auch ein PKW sein bzw. ein PKW ist doch üblicherweise auch ein KFZ? - Blicke nciht mehr durch.

Oder zeig´ ihr das Fahrzeug mal und frag´ sie, was man darin ihrer Meinung nach sonst transportieren soll wenn nicht Personen... (Alles schriftlich geben lassen! - Die Antworten eignen sich sicher auch für manche Faschingsveranstaltung!)

Laß´ nicht locker, die Dame ist wohl nicht ganz sauber? Hast Du´s schon mal mit der Lokalpresse versucht? - Die sind für solche Scherze oft recht dankbar und vielleicht käme Dein El gleich in die Zeitung - so als Werbung?


Ade, Ina
 

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Hallo Thilo
Nicht Locker lassen !!! Die "Dame "hat bestimmt einen Vorgesetzten,zu dem würde ich mal mit dem ganzen Vorgang gehen und um ein klärendes Gespräch nachsuchen.Das wirkt manchmal Wunder.Erst wenn auch das nichts Hilft mit dem verfrühten Aprilscherz an die Presse !! Alles muss man sich nicht gefallenlassen.Auch nicht für "nur 11€ " !!Ziehs durch auch wenn es etwas Nerven kostet.
Gruss Peter
 
T

Thomas

Guest
Hallo Frank!

Vielen Dank für den informativen Link.

Die Broschüre ist imho leider etwas irreführend.

Das referenzierte Steueränderungsgesetz (siehe z.B. http://www.wurmkat.de/d3/bundesgesetzblatt_b199054f.pdf vom 12.12.2003) bezieht sich ganz klar auf Fahrzeuge der Klasse M (M1: "PKW").

Fahrzeuge der Klasse M weisen mindestens 4 Räder auf, oder aber mindestens 3 bei einem Gesamtgewicht > 1 Tonne. (Kraftfahrtechnisches Taschenbuch 23. Auflage, Bosch, S. 717 mit Verweis auf 71/3120/EWG).

Demnach sind Fahrzeuge wie El oder Twike eindeutig der Fahrzeugklasse L zuzuordnen, und zwar je nach Maximalgeschwindigkeit der Klasse L2 (<= 50 km/H) oder L5 (> 50 km/h).

Wenn der Hersteller mit einer Steuerbefreiung wirbt, muss er im Zweifelsfall dafür geradestehen.

Mit meinem momentanen Wissensstand muss ich der Dame vom Finanzamt leider rechtgeben.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Hier ist imho ganz klar der Gesetzgeber gefragt, das el nicht wie die 2-Takter zu behandeln, die imho schlicht verboten gehören.

Sicher hilft es aber, auf andere Finanzämter zu verweisen, die hier kulanter verfahren. Zudem fällt die Schonung der Umwelt mit einem Rad weniger nicht geringer aus.

Weiß ein Forumsteilnehmer, ob die Klassen L1 (2 Räder) und L2 (3 Räder, jeweils <= 50 ccm und <= 50 km/h) gleichwertig sind? Ich meine führerscheinmäßig? Wäre für die Citycom der Absatzknüller.

Viele Grüße

Thomas
 
R

Roland Reichel

Guest
Na, da irrt die Dame vom Finanzamt aber. Ich denke mal, dass die Gesetzeslage eindeutig ist. Immerhin haben zig- Ämter bisher anders verfahren, und die haben sich nach meiner Einschätzung nicht geirrt.

Soll ich einen ganz offiziell aussehenden Brief vom Bundesverband Solarmobil verfassen und an die Dame senden? Wär doch mal ne Massnahme.

Mit so einem Musterbrief sollte dann die Zulassung bzw. Steuereinstufung in Zukunft kein Problem mehr sein.

Gruss, Roland Reichel, bsm
 
T

Thilo

Guest
hallo,
das merkwürdige an der ganzen sache ist auch das sich der hersteller nicht mehr meldet.
er hatte mir zugesichert, sich mit dem TÜV Würzburg damit auseinanderzusetzen.

der dame vom finanzamt wurden sogar schon bescheide anderer finanzämter über die steuerbefeiung vorgelegt, kommentar " nicht zulässig".
 
R

Renato Czock

Guest
:) Hallo Thilo,
Ich habe der CityCom ein Fax mit der Steuerbefreiung von meinem El,
Finanzamt Erfurt gesendet ! Nagelneu !
Gruss Renato Czock
 

Frank Rethagen

Mitglied
06.04.2006
208
Hallo Thomas,

gilt die Besteuerung nach Gewicht auch für die Klasse L?
In der Broschüre ließt es sich so als wenn sie nur für PKW ohne Hubkolbenmotor und Fahrzeuge über 2,8 Tonnen gültigkeit hat.
Sonst muß man die Kraftrad Steuer anwenden 0 Hubraum mal X Euro bleibt Null, und das für immer, nicht nur 5 Jahre.

Gruß Frank
 
W

wotan

Guest
L2=<50kmh L5>50kmh
Meiner ist =50kmh . was gilt denn da ? L3 ? L4 ?
 
T

Thilo

Guest
hallo,

.... und was soll das jetzt bringen?
ich denke das die citycom weiß um was das es geht.

bitte, bitte "nicht" das faxgerät der citycom mit steuerbefreiungen zumüllen.
 
T

Tobias

Guest
Das ist ja unglaublich! Der Amtsschimmel wiehert!
Ich habe so etwas ähnliches schon mal erlebt...

Mein Tipp: Hör auf, mit dieser "Dame" oder anderen "unteren Etagen" zu verhandeln. Laß Dich lieber mit Ihrem Vorgesetzten verbinden bzw. dem Amtsleiter. Bei mir lief es danach alles glatt.

Auf jeden Fall nicht lockerlassen.

Tobias

PS: Mir wird es ganz schlecht wenn ich mir überlage, was diese Tante für die 11 Euro bereits an Arbeitszeit und Material-/Porto auf Kosten des Steuerzahlers verursacht hat...
 
T

Tobias

Guest
Thomas schrieb:

aber mindestens 3 bei einem Gesamtgewicht > 1 Tonne.

Was sollen das eigentlich für Fahrzeuge sein? Diese uralten Tempos? Reliant Robin?

wie die 2-Takter zu behandeln, die imho schlicht verboten
gehören.

Wieso willst Du 2-Takter verbieten? Denen wird doch an vielen Stellen eine große Zukunft vorausgesagt, weil sie besonders energieeffizient seien.

Tobias
 
F

Frank

Guest
Hallo,

Es ist doch lächerlich, dass das Finanzamt für die 11 Euro überhaupt einen Bescheid ausstellt. Den Bescheid zu bearbeiten ist doch schon teurer als die Einnahmen.
Erziehungsgeld wird ja von denen auch erst ab einer Höhe von 30 Euro ausgezahlt (Auch wenn einem 25 Euro zustehen!!!) Aber da weigern die sich ja auch sich die Arbeit zu machen!!!!!
Aber wehe wir zahlen die 11 Euro nicht.....
Unser Beamtenstaat ist einfach ein großer Dschungel in dem lauter Stammeshäuptlinge sitzen. Wer weiß, vielleicht werden die für unsere Beamten ja auch bald wieder "das Recht der ersten Nacht" vor einer Hochzeit einführen oder sowas!!!!
Merkt man etwa, dass auch ich etwas über unser Beamten verärgert bin??? ;-)

Grüße
Frank
 
T

Thilo

Guest
nach langen kämpfen, bleibt das amt hart.
nix mit kulanz oder so.
von citycom hört man auch nichts mehr.
schade eigentlich
 
K

Karl

Guest
Hallo Thilo!

Die ganze Sache ist wohl eine Katastrophe! Ich würde eine Dienstauftsichtsbeschwerde einreichen, dann muß die Sache geklärt werden.
Zahlen mußt du natürlich vorerst, das Geld solltest du aber zurückbekommen.

Sonnenelektrische Grüße
Karl
 
T

Thilo

Guest
hallo zusammen,


letzte wochen bekam ich nun amtlich, mein City El ist für 5 Jahre nachträglich steuerbefreit worden, und die bereits im august 2003 gezahlten steuern werden zurückerstattet.

gruss thilo
 
W

wotan

Guest
Das ist ja Geil
Den längeren Atem als diese beamteten Bremsklötze zu haben. Ich hätte warscheinlich schon lange aus Bequemlichkeit aufgegeben und gezahlt. Du bist ein Kandidat für die "Hall of Fame".
Ich bin begeistert :hot:
wotan
 

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