Eintragungen



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24.02.2011
81
Hallo.

In meinem KFZ-Brief sind 2 Eintragungen, die mich stören.
1. Erforderliche Ausrüstung: 3 Geschwindigkeitsschilder (40 KM)
2. Mit Radlkappe, wahlweise ohne (Nur zul. ohne Haltestifte) ????
Grade Punkt 2 ist mir absolut nicht klar. Soll ich jedes Mal einen Akkuschrauber mitnehmen, damit ich den Reifendruck überprüfen kann ? Normale Autoradkappen sind doch auch nicht besondrs gesichert !
Und wie bekomme ich die hässlichen 40 KM-Schilder los ?
Gibt es dazu Gutachten ?
Mein El ist Baujahr 1990, serinenummer S02463.
Gruß Oliver
 
Hallo Oliver,

solche Eintragungen habe ich ja noch nie gesehen.

Aber der 2. Punkt ist doch nicht dramatisch. Der sagt doch nur aus, daß wenn du ohne Radkappen fährst du die 3 Befestigungsstifte an den Rädern entfernen mußt.
Du kannst also wahlweise mit oder ohne Radkappen fahren.

Ich habe meine weggeschmissen. Sieht doch ohne Diese besser aus.

mfG
Peter
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Oliver,

die Schilder hätten noch nicht einmal in den Papieren stehen müssen.
Das ist nämlich teil der STVO: Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 63km/h sind zu kennzeichnen -und zwar mit genau diesen riesigen Schildern. Im Forum hier wurde da schon oft drüber geschrieben.

Bei den Radkappen ist gemeint, daß wenn Du die Radkappen nicht benutzt, Du auch die Haltestifte abmachen sollst, da die sonst gefährliche Spitzen darstellen.

Hope it helps

Carsten
 
24.02.2011
81
So ist das mit den Stiften zu verstehen ! Bei mir waren die Radkappen nämlich verschraubt, was ich sehr hinderlich fand. Ich hab mir dann die Stifte bestellt.
Mein El, wenn es dann mal fahren sollte, ist wahrscheoinlich schneller als 40 km/h. Ich habe da so einen Schlater zwische Lenkrad und V/R-Schalter, der mir verdächtig nach Tuning aussieht.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Eintragen lassen kannst du mit einem kleinen Nummernschild bis zu 45 km, oder mit einem großen Nummernschild bis zu 63 km, das ist aber nur mit 48V sinnvoll und die 48V müssen auch eingetragen werden.

Bei ganz alten Els muß die Vorderachseinheit komplett gewechselt werden für mehr als 45 km/h


Gruß

Roman
 

Ben-EL

Aktives Mitglied
29.12.2009
606
[quote R.M] und die 48V müssen auch eingetragen werden.[/quote]
Hab mal schnell nachgesehen, also in meinem Fahrzeugschein (CityEL PERM 48V 58km/h) ist keine Spannung eingetragen.
Komisch, in jedem Schein steht was anderes drinnen :rolleyes:
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Die Orginalzulassung fürs EL ist 36V und Thrige, bei 48V wird der Motortyp, die Spannung und die Übersetzung eingetragen.

Bei mir sind 3 Übersetzungen eingetragen aber nur eine Geschwindigkeit da einfach vergessen wurde bei der Eintragung der anderen Übersetzung die alte auszutragen.

Gruß

Roman
 
24.02.2011
81
Also bei mir sind der Motor und die Übersetzung eingetragen.
Stellt sich natürlich für mich die Frage ob ich das Teil als "Moped" anmelden soll oder die Eintargung auf eine höhere Geschwindigkeit, dann als normales KFZ, vornehmen soll. Was passiert aber, wenn ich mit 60 km/h und meinen 40km-Schildern auf dem El von der Polizei gestoppt werde ? Gibt doch sicher Ärger ?
 

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