Hallo
In Zukunft ersetzt das E-Kennzeichen lokale Ausnahmegenehmigungen wie das Formular zum kostenlosen Parken in Stuttgart.
Ein E-Kennzeichen kann jedoch laut Zulassungsstelle (HN) nur derjenige beantragen, bei dem im Fahrzeugschein links oben, über der Fahrgestell Nr. (Buchstabe J) ein M1 (oder N1) drinsteht. Wer da wie ich 01 oder 1 drin stehen hat, bekommt kein E-Kennzeichen, auch wenn als Antriebsart Elektro im Schein steht!! Man bräuchte wohl sonst ein Gutachten vom Tüv, um es auf M1 umschreiben zu lassen!
Dies wurde außer meiner Heilbronner Zulassungsstelle heute auch von der Böbnlinger Zulassungstelle bestätigt.
Hat hier zufällig jemand das E-Kennzeichen, obwohl er kein M1 im Schein stehen hat?
Gruß Daniel
In Zukunft ersetzt das E-Kennzeichen lokale Ausnahmegenehmigungen wie das Formular zum kostenlosen Parken in Stuttgart.
Ein E-Kennzeichen kann jedoch laut Zulassungsstelle (HN) nur derjenige beantragen, bei dem im Fahrzeugschein links oben, über der Fahrgestell Nr. (Buchstabe J) ein M1 (oder N1) drinsteht. Wer da wie ich 01 oder 1 drin stehen hat, bekommt kein E-Kennzeichen, auch wenn als Antriebsart Elektro im Schein steht!! Man bräuchte wohl sonst ein Gutachten vom Tüv, um es auf M1 umschreiben zu lassen!
Dies wurde außer meiner Heilbronner Zulassungsstelle heute auch von der Böbnlinger Zulassungstelle bestätigt.
Hat hier zufällig jemand das E-Kennzeichen, obwohl er kein M1 im Schein stehen hat?
Gruß Daniel