Die Zulassungsstelle des Landkreises KA hat mir auf meine Anfrage folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr ,
unter den Ziffer P.3 und 10 ist die Kraftstoffart /Energiequelle eines Fahrzeuges in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Anhand dieser Daten können wir prüfen ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines E-Kennzeichens vorliegen. Ist die Zuordnung hieraus nicht eindeutig möglich, finden sich weiter Daten in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( z.B. CO2- Werte oder Reichweite).
Wir hoffen Ihre Frage beantwortet zu haben und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kfz-Zulassungsstelle
Landratsamt Karlsruhe
Sonnige Grüße
Jo
Sehr geehrter Herr ,
unter den Ziffer P.3 und 10 ist die Kraftstoffart /Energiequelle eines Fahrzeuges in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Anhand dieser Daten können wir prüfen ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines E-Kennzeichens vorliegen. Ist die Zuordnung hieraus nicht eindeutig möglich, finden sich weiter Daten in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( z.B. CO2- Werte oder Reichweite).
Wir hoffen Ihre Frage beantwortet zu haben und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kfz-Zulassungsstelle
Landratsamt Karlsruhe
Sonnige Grüße
Jo