Cityel Zulassung



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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.910
hy blafo,
wennste mir ne email schreibst, kriegste die benötigten unterlagen zhur umschreibung,
hab ich bei meinem ja auch gemacht...
bye wolle, meine email einfach auf den namen gehen
 

Helixuwe

Aktives Mitglied
31.12.2011
448
Ja, der Straßenverkehrsamtsschimmel wiehert zur Zeit wieder besonders Laut. In Gütersloh werden jetzt neuerdings die Vectrix-VX1 Roller nicht mehr als Leichtkraftrad zugelassen da sie ja in der COC kein L3E-B zu stehen haben. Wie? Ja zur Geburt der Roller 2006 gab es dieses B noch nicht sondern wurde erst 3 Monate später eingeführt. Zu dem Zeitpunkt zählte allein das es nicht mehr wie 125 ccm und 11 kw sein durften um als Leichtkraftrad gelten zu dürfen. Also steht in den Geburtsurkunden der Roller, ja alle 2006/2007 entstanden, kein B hinter dem L3E. Folglich ist es auch ein richtiges Mottorrad. Gestern bin ich mit einem Vectrix mit SO Kennzeichen, hatte ich repariert, leider an der Zulassungsstelle vorbeigefahren und Aufgrund Zeitmangels nicht zum "Anstaltsleiter" rein und ihm ein Leichtkraft einer anderen Zulassungsstelle vorzuführen. Aber was soll es, der letzte Vectrix kam ja auch als Leichtkraftrad aus Köln und es wurde den Kölnern vorgeworfen den Roller falsch zugelassen zu haben. Ach ja, ich habe ja selber noch zwei andere VX-1 in Gt zugelassen, als Leichtkraftrad! Die muß ich jetzt aber auch ändern lassen und dann 16 € Steuer für jeden bezahlen.
Gruß Uwe
 

CityEl Cruiser

Neues Mitglied
23.08.2017
6
Hallo zusammen,

vergangene Woche habe ich mir ein City El Baujahr 1990 gekauft, welches aus der Schweiz nach Deutschland importiert wurde aber leider noch keine deutsche Betriebserlaubnis besitzt.
Bei meiner Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und wollte nachfragen, ob sich jemand findet, der so nett ist mir Unterlagen/ABE/Gutachten oder Ähnliches für die Zulassung mit kleinem Versicherungskennzeichen zu schicken. Hat jemand schon Erfahrungen, ob die Schweizer Papiere ggf. einfach "umgeschrieben" werden können?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich mein CityEl wieder auf die Straße bekomme :)

Viele Grüße
Markus
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.910
hy markus,
meine emil ist nicht versteckt,
also schreib mir mal, dann kriegste was
ich bin der wolle und hab schon einigen helfen können.....
bye wolle
 

planetplasma

Mitglied
12.06.2017
241
Guten Tag,

nur als Hinweis: Bei der HUK online bekommt man ein Versicherungskennzeichen für den EL ohne irgendwelche Unterlagen. Man kann alles Online eingeben und bekommt dann das Kennzeichen per Post!

@Wolle und Microcar: Habt Ihr noch andere Unterlagen? Mein Tüv´ler hat das ganze Sytem nicht verstanden. Darum muss ich alles so zur Hand haben, das es die Deppen in NRW auch verstehen können. Das ist nicht so leicht :)
 

CityEl Cruiser

Neues Mitglied
23.08.2017
6
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für Antworten.
Ein Versicherungskennzeichen habe ich schon bekommen. Mir ist es nur lieber, wenn ich auch eine gültige ABE für das City El habe, falls mal doch irgendetwas passieren sollte...

Wolle schickt mir noch seine Unterlagen und dann werde ich es die nächste Zeit mal bei der Zulassungsbehörde versuchen. Falls noch wer nützliche Dokumente hat würde ich mich darüber auch sehr freuen.

Viele Grüße
Markus
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.910
hy sven
coole idee,
aber zum nachreichen sollte man auch irgendwas haben...
und wenn das dann nicht klappt haste die a...karte
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

ABE wirst du sicher nicht bekommen da alle ELs Einzelzulassungen haben. Für in Deutschland hergestellte recht einfach da die bei Krabatt im Rechner sind.
Für DK Produktion an den TÜV SÜD Oldtimerservice wenden.

Gruß

Roman
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.910
hy roman,
mit ABE meint er das papierchen was jeder 45er roller hat,
hab ich für mein el auch bekommen, nach der umdeklarierung...
fraglich ist nur,
ob er die ABE direkt von der zulassung bekommt, (da sein el ja in CH als kleinkraftrad mit 40km/h zugelassen war)
oder ob er trotzdem den weg über nen TuV machen muss.....
bye wolle
PS: es gibt ja solche amtsschimmel und auch solche....
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Wie ich schon mal geschrieben - wird er sehr wahrscheinlich nicht - den Import außerhalb der EU.
Da braucht wenn er die offiziellen beansprucht, erstmal einen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll:D
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man doch automatisch beim Import, Zoll entfällt da EFTA, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer muss bezahlt werden.

Das mit dem noch nie zugelassen kann nach hinten losgehen, besser Tacho auf ein paar 1000 km drehen und Papiere als verloren angeben. Zu dem Zeitpunkt gabs noch keine elektronischen Akten.

Gruß

Roman
 

CityEl Cruiser

Neues Mitglied
23.08.2017
6
Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Unterlagen vom Zoll sind vorhanden. Daran sollte es jedenfalls nicht scheitern...

Auch ist im Schweizer Brief das Datum der Erstzulassung vermerkt. Ich habe überhaupt keinen Nutzen davon das Fahrzeug als noch nie zugelassen auszugeben oder auch nicht, weil ich ja belegen kann wann es erstmalig zugelassen wurde.

Vielleicht schaffe ich diese Woche noch auf die Zulassungsstelle.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.910
Hallo

Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man doch automatisch beim Import, Zoll entfällt da EFTA, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer muss bezahlt werden.

Das mit dem noch nie zugelassen kann nach hinten losgehen,

Gruß

Roman

hy roman, glaube du bringst da zwei was verschiedenes zusammen,:rolleyes:
bye wolle
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Hallo

Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man doch automatisch beim Import, Zoll entfällt da EFTA, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer muss bezahlt werden.

Das mit dem noch nie zugelassen kann nach hinten losgehen,

Gruß

Roman

hy roman, glaube du bringst da zwei was verschiedenes zusammen,:rolleyes:
bye wolle

Und wieder -> Gebe ich ROMAN recht !:joke:
Von wegen gegen den Strich; hat er recht hat er eben recht!

- mit der Einfuhrst. hat er schon recht - wird eben wenn kein glaubhafter Rechnungsbetrag nachgewiesen werden kann - geschätzt.

Und mit noch nie Zugelassen !!!!!!!!!
Hat er auch recht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Denn dann gelten die heutigen Zulassungsvorschriften was das Teil nur schwerlich erfüllen wird können - erst Recht wenn man nicht in Würzburg sitzt und Hersteller von anodazumal ist mit wohlwollenden Prüfern.

Auch das kann ein Grund für Tageszulassung sein.

Erst vor ein Paar Jahren ist u.a. ein Mini 1 Sammler vor obersten Instanzen Badengegangen - er hatte einen Mini ohne Zulassung und 0KM hochwissenschaftlich Konserviert; eingetütet und in ein Einweckglas gesteckt. Nach 30 Jahren den Neuwagen seinem Enkel geschenkt - und die Zulassung im den Stinkefinger gezeigt - Euro Abgasnorm.... Nachweis Fehlanzeige ; dann eine aufwendige Prüfung in 4stelliger Höhe machen lassen - Ergebnis ; schafft die Hürden nicht.... wenn das nicht ist; Bremsleistung ; NCAP; usw...

Geklagt und nochmal geklagt und nochmal......
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.910
hy oli,
ob er recht hat oder nicht stell ich nicht in abrede,

ABER DAS WAR EIN ANDERER FRAGESTELLER!!!!

das hatte ich gemeint,,,,,
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Nun ja - das mit EMV-Gutachten ist ja einer der Sachen die bei einer "NEU"-Zulassung notwenig wird. Soweit ich weis alleine schon den gebrauchtwert übersteigen würd, mal davon abgesehen das es nicht soooo viele akkreditierte Stellen gibt die das machen !
Und mann das dann erstmal Hinbringen müßte - z.B. der VDE in Offenbach, hier

Aber das Teil war doch schon mal zugelassen, nachweislich dann ist das eigentlich nicht notwendig - außer es hat sich in der jüngeren Vergangenheit eine Neue Regelung Eingang gefunden.
 

r1

Neues Mitglied
01.01.1970
0
Zugelassen ja, aber in der Schweiz, wenn ich das richtig gelesen habe. Europa aber nicht EU.
 

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