Cityel Zulassung



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blafoo

Neues Mitglied
21.10.2015
27
Ich habe mir nun auch endlich einen Cityel gekauft(Bj. 93, 2,5kw Thringe).
Bis auf die Ackus ist das Teil fahrbereit. Das el wurde noch nie Zugelassen, hat aber einen deutschen Fahrzeugbrief.
Da das mein erstes Auto ist, das ich kaufe habe ich ein par Fragen zur Zulassung.

Ich habe die 40km/h version, bekomme ich dafür eine 45er Zulassung?

In welcher Reihenfolge muss ich wo hin?(Erst zum Straßenverkehrsamt oder erst zum Tüv)

Kann ich für das TÜV Gutachten auch zur GTÜ, bzw. brauche ich eins?

Meine Wanne hat weder Löcher noch klebereste von Kenzeichen(wurde ja noch nie zugelassen). Wie würdet ihr das kennzeichen befestigen? Ich will ungerne die gut erhaltene Wanne anbohren oder den Lack durch Kleber angreifen.

Was habt ihr für Erfahrungen beim Tüv gemacht? Worauf achten die Prüfer?
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Überhaupt erst mal zu lassen!

Es gibt da so Beispiele von Spezialisten die haben sich seiner Zeit einen echten Käfer oder Mini gekauft und ohne Zulassung eingemottet.

Heute hat der Enkel es geschenkt bekommen und die Fahrzeuge werden unter den aktuellen NEU-Wagennormen zugelassen die sie eben nicht mehr einhalten können, somit nicht mehr zulassungsfähig sind - ein rostfreier Neuwagen der Altmetallwert hat.

Also erstmal schnell zulassen bevor noch irgend eine Verordnung/Gesetzgebung wie diese greift - http://67183441.foren.mysnip.de/read.php?35352,427625.

Sobald das sowas.
a: Wirksam wäre
b: der Prüfer/Zulassung Wind davon bekommt -
hätte man keine Chance mehr, alleine schon weil keon Nachweis für die einhaltung bekommt - die Erstellung mehr kostet als das Fahrzeug Wert hat und wenn es es dieses nicht einhält noch Nachrüstkosten entstehen würden. --- Man(n) denke daran wir sind in DEUTSCHLAND!


also 3 bzw. 4 gebrauchte Starterbatterien rein vorsichtig hinrollen - TÜVen und Zulassen! Alles andere kann man später machen. Wenn man kann - denn bei dem wäre zu prüfen ob die Vorderradaufhängung für mehr brauchbar ist (50-Stempel)
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.911
hallo,
alternativ,
wenn du in deinem fahrzeugbrief als höchstgeschwindigkeit
40 oder 45 km/h eingetragen hast!!!!
kannst du gleich mal zur zulassungsstelle und fragen, was du sonst noch zur umschreibung als versicherungspflichtiges dreirad bis max 45km benötigst,
denn
wenn du die 40km schon eingtragen hast, dürfte es eigentlich kein problem mehr bereiten
bye wolle
PS: schreib mir mal ne email
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Ändert nichts an den Vorschriften für" Datum für Erstes in Verkehr bringen " und deren zu diesem Zeitpunkt gültigen!

Kraftfahrzeug ist Kraftfahrzeug auch ein Moped fällt darunter - wenn es nicht explizit in einer Regelung davon ausgenommen.

Also bleibt es dabei möglichst nicht zögeren!

Bild machen - KFZ.Brief mitnehmen; Tüvler suchen der das auch TÜVen tut - sofort Vorfahren TÜVen - Zulassen.

alles andere später .......

In anderem Fall wenn es ganz blöd kämme kannste das Teil nie Wieder im öffentlichen Verkehr nutzten.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Der TÜV ist kein Problem, sondern die Zulassungsstelle und deshalb dürfte die 45 km/h Zulassung kein Problem sein

Es gibt aber eine Gesetzeslücke für die große Zulassung die man nutzen kann sofern die Zulassungsstelle nicht ganz genau schaut.


Gruß

Roman
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Hallo

Der TÜV ist kein Problem, sondern die Zulassungsstelle und deshalb dürfte die 45 km/h Zulassung kein Problem sein

Es gibt aber eine Gesetzeslücke für die große Zulassung die man nutzen kann sofern die Zulassungsstelle nicht ganz genau schaut.


Gruß

Roman

Nochmals es geht nicht um das was machbar ob jetzt einen PKW von 40 auf 45 umschreiben oder mehr mit andere Achse wenn der TüVler es merkt oder anderes mit Tricks oder anderes es geht darum bevor irgend was kämme das Ding erst mal Zugelassen zu haben!

Wenn einer z.B. sowas wie dieses Zitat News anwenden tut:
Hybrid- und Elektrofahrzeuge müssen vor Inbetriebnahme auf Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geprüft werden, um elektromagnetisch verursachte Störungen und Ausfälle der Bordelektronik zu vermeiden. So schreibt es nun auch die 5. Revision der UN ECE-R10 vor.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Es handelt sich auch nicht um Tricks sondern um eine ganz einfaches Formblatt das richtig ausgefüllt sein muß.

Noch mal der TÜV ist nicht das Problem sondern die Zulassungsstelle und bei 45km/h geht man ja wohl kaum zur Zulassungsstelle, sondern TÜV Gutachten und gut ists.

Gruß

Roman
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Ich geh zur Parkuhr :rolleyes: das bringt mehr !

Wenn da neue Zulassungs- Normen/Vorgaben herangezogen werden, kannste dein "richtig" Formblatt wegen der was auch immer Eintragungen auf dem Lokus verwenden!
Um mal etwas kräftiger zu werden das TEIL war NOCH NIE Zugelassen also werden die Normen Verwendet die z.B. am 1.2.2016 Gültigkeit haben und nicht die die wohl möglich beim Bau am 1.1.1990 noch garnicht existierten!

Und da du ja manchmal einfach so sein willst - das du es nicht verstehen willst hier mal ein Beispiel:
http://r.search.yahoo.com/_ylt=A7x9Uk5ZQqVWbU0AgwRfCwx.;_ylu=X3oDMTByaW11dnNvBGNvbG8DaXIyBHBvcwMxBHZ0aWQDBHNlYwNzcg--/RV=2/RE=1453699801/RO=10/RU=http%3a%2f%2fwww.bild.de%2fauto%2fauto-news%2fbehoerden%2fmini-zulassung-behoerde-amt-beamte-38804824.bild.html/RK=0/RS=yYBQFFD0RgDk9o8awt__zKvkjmg-

Deswegen lieber jetzt Zulassen und dann mich für Blöd darstellen.
 

blafoo

Neues Mitglied
21.10.2015
27
Ich wollte gerade mal die beiliegende Ausnahmegenehmigung hochladen, aber 240kB limit für uploads?
Naja, jetzt ist sie hier zu finden:
https://picload.org/image/waglidc/ausnahme1.png
https://picload.org/image/waglidp/ausnahme2.png
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Deshalb einfach ein COC selbst schreiben auf dem die gültigen Normen angegeben sind.


Und noch mal ein 45km/h fahrzeug muß nicht zur Zulassungsstelle sondern nur einmal zum umschreiben zum TÜV und den interessieren neue Zulassungsrichtlinien nicht da er nicht für die Zulassung zuständig ist.

Gruß

Roman
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
559
Habe schon mehrere Els mit unterschiedl. alten Briefen wieder auf die Strasse gebracht.....
Auch von 40 auf 63km/h umgeschlüsselt u.ohne Problem......
Er muss sehr wohl auch bei 45km/h-Zulassung zur Zulassungsstelle, weil er einen Stempel auf der ABE braucht....kostet sogar auch ein paar Euros aber ansonsten ist die ABE nicht gültig!!!

blafoo, Du hast eine PN von mir, kannst Dich gerne melden ......
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Wird wohl unterschiedlich gelöst, das El hat keine ABE sondern eine Einzelzulassung. Und in Bayern reicht normalerweise auch die TÜV Bescheinigung.

Ich hab hier auch so ein Teil da ist alles dabei für 45 km/h ein echter Fahrzeugbrief und eine TÜV Bescheinigung, natürlich auch noch ein Fahrzeugschein.

Auskunft hier, TÜV Bescheinigung reicht, man muß eine Betriebserlaubnis ausstellen lassen kann das aber erst bei der nächsten Umschreibung machen lassen.

Am einfachsten ist es wenns Ärger gibt die Papiere als verloren anzugeben.

Versicherungskennzeichen werden nirgens länger gespeichert.

Gruß

Roman
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Ahh geht doch du definierst - das er eine Moped-Zulassung haben möchte.
Und das er eine Amtliche Zulassung umschreiben möchte.

Dann ist das machbar, wenn er sich eine eigene COC bastelt!

Dann würde aber auch im Fall des Falles in Zukunft unter skizzierten Umständen für das Fahrzeug keine Rückkehr zu einem Amtlichen mehr möglich werden.
(Nach dem ich vor ein Paar Jahren bei der HUK- (mit etwas Glück und einiges an Arbeit) angeleiert hatte das die für das El- einen Eigenen Tarif machen. Ist für mich wie viele andere aber der Kostenvorteil einer Mopedversicherung mit entsprechend Nachteilen behaftet und daher eigentlich uninteressant.)
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Kostentechnisch war das schon immer uninteressant, als Trike versichert mit Teilkasko kostet mich das Teil inzwischen unter 40€ im Jahr da schadensfreie Jahre mit eingerechnet werden.

Die Einstufung hat mein Versicherungsmensch von sich aus gemacht ohne daß ich darauf hinweisen musste.

Gruß

Roman
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo


Aber von 1993 gibts nichts mehr da noch nicht archiviert und das Fahrzeug kann ja auch in einem anderen EU Land zugelassen worden sein.

Ich hab hier einen Kewet 4 der bis 2004 mit kleinem Kennzeichen zugelassen war hab sogar noch das Kennzeichen aber nachvollziebar ist da durch die Zulassungsbehörde nichts mehr.


Gruß

Roman
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
559
Hallo


Aber von 1993 gibts nichts mehr da noch nicht archiviert und das Fahrzeug kann ja auch in einem anderen EU Land zugelassen worden sein.

Ich hab hier einen Kewet 4 der bis 2004 mit kleinem Kennzeichen zugelassen war hab sogar noch das Kennzeichen aber nachvollziebar ist da durch die Zulassungsbehörde nichts mehr.


Gruß

Roman

Könnte sein dass Du sogar Recht hast mit der Rückverfolgung der Halterdaten bei Vorgängen vor 2005.....
Danach wäre ich aber sehr vorsichtig.....ich war eigentlich damals eher verwundert, was die alles so einfach mit ein paar Klicks rausfinden können......
 

laase

Aktives Mitglied
08.10.2009
1.243
Blafoo, ich würde mit den Dir jetzt schon vorliegenden Unterlagen einfach zur nächsten Versicherungstante gehen und mir ein Mopedschild kaufen. Wenn Du versichert bist, kannst Du schonmal fahren. Rest kannst auch später noch klären.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.911
ausserdem kriegste nicht einfach so
ein versicherungskennzeichen,
die wollen zum abschreiben der daten schon gerne den grünen lappen sehen,,,,
 

blafoo

Neues Mitglied
21.10.2015
27
Ich war nun an drei Stellen und habe folgendes erzielt:

Monatg: Versicherung
Ich habe mit dem Fahrzeugbrief(also eigentlich PKW) ein versicherungskennzeichen bekommen, könnte jetzt also im Straßenverkehr legal aussehen, bis mich jemand anhält. Werde ich nicht tun!

Dienstag: Tüv - Tüv - Straßenverkehrsamt

Tüv bei mir um die Ecke: "Wir bauen um, hier ist gerade nur HU"
Tüv 5km weiter: "nee, das ist doch 40km/h und nur 3kw, dafür brauchen sie keinen Tüv"
Straßenverkehrsamt: Meine Situation hat da für einige verwirrung gesorgt und 5 leute eine Stunde lang beschäftigt. Deren Ergebnis:

Möglichkeit 1: Als PKW anmelden, zwei Nummernschilder, immer wieder zum Tüv... aber nur die 40km/h die im Brief stehen

Möglichkeit 2: neues Gutachten vom Tüv, also nochmal irgendwo Geld auf den Tisch legen und sagen was das für ein Fahrzeug ist und hoffen, dass der Prüfer versteht, dass das als 45km/h Versicherungskennzeichen läuft. Ab da sollte ich dann auch Versichert sein und vom Tüv an normal Fahren dürfen?

Ich versuche mal nächste Woche Möglichkeit 2. Kann mir jemand seine Betriebserlaubnis zumailen, damit ich beim Tüv zeigen kann wie das auszusehen hat?
 

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