Hallo Zusammen,
meine Versicherung hat mir geschrieben, dass mein Vertrag angepaßt wird im Zuge der VVG Anpassung.
Als Extrakt nehme ich mit:
Bisher
bei grober Fahrlässigkeit bestand kein Versicherungsschutz es galt das " Alles oder Nichts Prinzip"
Ab 1.1.2009
Es gibt bei grober Fahrlässigkeit eine Quotelung, die Versicherung bringt Leistung solange zwischen der Obliegenheitsverpflichtung und dem Unfall kein Zusammenhang besteht. Bei "Arglistiger Verletzung" bleibt die Versicherung leistungsfrei.
Ich interpretiere das so, dass man ggf wegen nicht eingetragener Teile nicht mehr vollständig den Versicherungsschutz verliert. Es wird untersucht ob es einen Zusammenhang zwischen den Änderungen und dem Unfall gab. Man fährt z.B. mit einem anderen Motor, aber nicht schneller als eingetragen, dann sollte das besser gehen als bisher.
Ich fürchte allerdings die Gutachter bekommen mehr zu tun...
Habt Ihr das auch so verstanden?
Grüße
Ralf
meine Versicherung hat mir geschrieben, dass mein Vertrag angepaßt wird im Zuge der VVG Anpassung.
Als Extrakt nehme ich mit:
Bisher
bei grober Fahrlässigkeit bestand kein Versicherungsschutz es galt das " Alles oder Nichts Prinzip"
Ab 1.1.2009
Es gibt bei grober Fahrlässigkeit eine Quotelung, die Versicherung bringt Leistung solange zwischen der Obliegenheitsverpflichtung und dem Unfall kein Zusammenhang besteht. Bei "Arglistiger Verletzung" bleibt die Versicherung leistungsfrei.
Ich interpretiere das so, dass man ggf wegen nicht eingetragener Teile nicht mehr vollständig den Versicherungsschutz verliert. Es wird untersucht ob es einen Zusammenhang zwischen den Änderungen und dem Unfall gab. Man fährt z.B. mit einem anderen Motor, aber nicht schneller als eingetragen, dann sollte das besser gehen als bisher.
Ich fürchte allerdings die Gutachter bekommen mehr zu tun...
Habt Ihr das auch so verstanden?
Grüße
Ralf