Anpassung Versicherungsvertragsgesetz (VVG)



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Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Zusammen,
meine Versicherung hat mir geschrieben, dass mein Vertrag angepaßt wird im Zuge der VVG Anpassung.

Als Extrakt nehme ich mit:

Bisher
bei grober Fahrlässigkeit bestand kein Versicherungsschutz es galt das " Alles oder Nichts Prinzip"

Ab 1.1.2009

Es gibt bei grober Fahrlässigkeit eine Quotelung, die Versicherung bringt Leistung solange zwischen der Obliegenheitsverpflichtung und dem Unfall kein Zusammenhang besteht. Bei "Arglistiger Verletzung" bleibt die Versicherung leistungsfrei.

Ich interpretiere das so, dass man ggf wegen nicht eingetragener Teile nicht mehr vollständig den Versicherungsschutz verliert. Es wird untersucht ob es einen Zusammenhang zwischen den Änderungen und dem Unfall gab. Man fährt z.B. mit einem anderen Motor, aber nicht schneller als eingetragen, dann sollte das besser gehen als bisher.

Ich fürchte allerdings die Gutachter bekommen mehr zu tun...


Habt Ihr das auch so verstanden?

Grüße
Ralf


 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Und es ist ja bekannt das die unabhängigen Gutachter seit Jahren von den Versicherern kräftig Druck bekommen.
 

Bernd_M

Aktives Mitglied
22.12.2006
1.550
Hallo Ralf,

meine persönliche Vermutung:
Jeder Unfallbeteiligte bekommt "grundsätzlich" min.5-10% Mitschuld.
Begründung :"allgemeines Risiko",oder wenn der Sachbearbeiter kreativ ist findet er eine anderes Wort.
Auswirkung:Die Versicherungen können bei jeden Beteiligten die Selbstbeteiligung einsparen und die Prozente hochsetzten....

Oder sehe ich das zu schwarz....
Die Zeit wird es zeigen...

Bernd M
das beste ist immer noch wenn man die Versicherung nicht braucht.....
 

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