Voraussetzungen Zulassung in Deutschland bei Import aus dem Ausland



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Joe-Hotzi

Aktives Mitglied
01.08.2011
553
Hallo,
ich bin derzeit auf der Suche nach einem familienfreundlicherem, preisgünstigen E-Auto und da stolper ich immer wieder über Angebote aus Frankreich, Tschechien und Polen.
Speziell geht es mir um einen Citroen Berlingo /Peugeot Partner, da dieser bei der Systemspannung sehr gut mit meinem Hotzenblitz harmoniert. Aber die Problematik sollte bei anderen Fahrzeugen dieser Baujahre und dem Import aus einem EU-Land Gleich /ähnlich sein.

Was ich schon erst einmal erfahren möchte:

- Bis wann wurden die letzten "alten" Berlingo /Partner mit NiCd und 162V gebaut? Die Baureihe mit Verbrennermotor wurde nach einem Facelift 2003 wohl 2008 durch den "Citroën Berlingo II" /"Tepee" abgelöst.
- Wer hat Unterlagen zu einem dieser letzten (elektrischen) Fahrzeuge (Mustergutachten) und kann diese zur Verfügung stellen?
- Wer kann Erfahrungen /Unterlagen zu (umgebautem) 5-Sitzer beisteuern? Das ist bei Berlingo 5-sitzer Eigentümer gesucht... auch ein Thema.

- Ab wann braucht man das COC-Papier, welches in den meisten offiziellen Auflistungen bei Importen als Zulassungsvoraussetzung genannt wird, tatsächlich?

- Ab wann ist eine EMV-Prüfung für die Zulassung erforderlich? Was zählt als Nachweis, dass diese nicht nötig ist?

- Kauft man privat im Ausland brutto, muss man in Deutschland zusätzliche MWSt. /Zoll bezahlen? (Wie macht man es richtig?)

- Welche Kaufunterlagen /Papiere /Angaben sind unbedingt von Nöten, welche empfohlen?


Evtl. wurden hier diese Themen schon mal diskutiert - freue mich über jeden Link /Hinweis /Unterstützung zum Thema. Bei meiner Suche hier habe ich da leider nichts Aktuelles /Aussagekräftiges gefunden.
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75

Ich bin mir nicht 100% sicher aber Baujahre bis 2006 sind mir bekannt. 2009 kam dann der Venturi mit Zebra Akku.


Habe ich und ist in Arbeit :)


Éin COC brauchst du nicht unbedingt, es macht die Abnahme/Zulassung nur leichter. Wichtiger ist eine Datenbstätigung vom Hersteller bzw. die Zulassung eines baugleichen Fahrzeugs.


Bitte mit DEKRA/TÜV abklären, ich meine ab BJ 2010??


Kommt darauf an ob innerhalb der EU. Von Privat innerhalb der EU brauchst du weder MwSt noch Zoll zu bezahlen.


Kaufvertrag in Landessprache ansonsten beglaubigte Übersetzung, Fahrzeugbrief, in Frankreich noch das "certificat-non-gage".

Gruß René
 

Joe-Hotzi

Aktives Mitglied
01.08.2011
553
Ich bin mir nicht 100% sicher aber Baujahre bis 2006 sind mir bekannt. 2009 kam dann der Venturi mit Zebra Akku.
Das könnte passen. Es gab also schon noch "electric" nach dem Facelift 2003 (Kenne einen aus 2004), aber die konventionellen Modelle wurden wohl länger gebaut als die elektrischen. Da gab es wohl eine Lücke, die durch den Venturi mit ZEBRA-Akku gefüllt wurde.

Éin COC brauchst du nicht unbedingt, es macht die Abnahme/Zulassung nur leichter. Wichtiger ist eine Datenbstätigung vom Hersteller bzw. die Zulassung eines baugleichen Fahrzeugs.
OK - COC bekomme ich wohl nicht - also suche ich nach Zulassungskopien /Umbauberichte + Hinweise passender Berlingo /Partner ... ;-)

Bitte mit DEKRA/TÜV abklären, ich meine ab BJ 2010??
Ich lass das mal so stehen - mein Gesprächspartner von der DEKRA kannte keine Jahreszahl ... :rolleyes:

Kommt darauf an ob innerhalb der EU. Von Privat innerhalb der EU brauchst du weder MwSt noch Zoll zu bezahlen.
Mmmm, da habe ich eine anderslautende Aussage, aber evtl. war dies ja ein gewerblicher /Nettokauf.

Kaufvertrag in Landessprache ansonsten beglaubigte Übersetzung, Fahrzeugbrief, in Frankreich noch das "certificat-non-gage".
Also Kaufvertrag in deutsch, Brief ist klar - aber das "certificat-non-gage" brauche ich bei einem Gebrauchtwagen-Import /Zulassung in D doch nicht ?!?
M.E. wird diese (bei Zulassung in Frankreich notwendige) Abfrage der Besitzverhältnisse bei Zulassung in D durch die KBA-Auskunft abgedeckt?
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Bei der "certificat-non-gage" stimme ich dir zu, die wollte keiner von mir sehen. Ich habe mir sie damals sicherheitshalber aushändigen lassen.
Wie schon gesagt hab ich beide Berlingo´s aus Frankreich importiert d.h. selber in Bordeaux abgeholt und weder MwSt noch Zoll bezahlt. Mich hat unterwegs (3000km) allerdings auch niemand kontrolliert ;). Den 1. hab ich 2010 und den 2. dann 2012 geholt.

Gruß René
 

KlausA

Mitglied
08.01.2014
55
Hallo,

COC Berlingo angehängt.
Wenn sie helfen meiner ist auch noch nicht fertig zum zulassen.

Klaus
[attachment 751 COC.pdf]
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Hallo Klaus,

das habe ich auch, wird bzw. wurde bei mir von der DEKRA nicht akzeptiert mit der Aussage das das kein richtiges COC ist. Es fehlen ja auch etliche Angaben, lediglich die Gewichte sind aufgeführt. Und auch ein COC ist an die VIN gebunden.

Beispiel eines COC mit VIN und den nötigen Daten.

 

Joe-Hotzi

Aktives Mitglied
01.08.2011
553
Danke, dass Ihr so schön mitmacht.

@KlausA: Danke für die PDF. Ich weiß nicht, ob sie ausreicht, aber ich bin der Meinung (und so klang es bei meinem DEKRA-Gespräch auch durch) dass "offizielle Dokumente" durchaus Eindruck machen (können).
Leider sagt mir Berlingo "MHZABZ" nicht allzu viel. Welches Baujahr ist Deiner? Könntest Du evtl. auch die Zulassung mailen? Dann würde das zusammenpassen /gehören bei der Vorlage als Muster.

@mc-elli:
Mag sein, dass es nicht reicht - besser als nichts an Unterlagen ist es sicher.
Deine Beispiel-COC stammt ja von einem C3 Picasso. Kannst Du sie evtl. mal als PDF mailen? ich seh sowas halt tatsächlich zum ersten Mal. Habe halt jahrelang kein "neues" Auto mehr erworben.
 

Stefan_M

Neues Mitglied
28.02.2012
20
Hallo Jörg,

bei unserem zweiten 106er (EZ 1999) lief es so:

- Auto angemeldet in Frankreich übernommen und verladen und nach Hause gebracht
- mit französischen Kennzeichen hier auf eigener Achse zum TÜV
- "Vollgutachten" (ohne EMV) für ca. 130€ inkl. HU neu
- mit französischen Kennzeichen hier auf eigener Achse zur Kfz-Zulassung
- alte Nummernschilder vom Haus abgeschraubt und Zettel reingelegt
- nach 30 min deutsche Nummernschilder drangeschraubt und nach hause gefahren

... natürlich der Idealfall. beim ersten mal war es schwieriger, damals ging es mit Datenblatt von Peugeot im dritten Anlauf, aber auch ohne EMV.

In der EU besteht freier Warenverkehr. Als Privatperson kauft man inkl. MwSt (bzw. ohne Mwst bei Privatverkauf) und muss die Einfuhr weder bei Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
Unser erster 106er kam aus gewerblicher Hand in Tschechien. Auch diesen konnte ich damals angemeldet übernehmen und Umsatzsteuer wurde vom Verkäufer im Heimatland bezahlt.

Bei Anmeldung erfolgt eine Identitätsprüfung am Fahrzeug durch die kfz-Zulassung, ein Vollgutachten erfüllt aber den gleichen Zweck und man kann ohne Auto zur Zulassung gehen.

Viel Erfolg
Stefan
 

Joe-Hotzi

Aktives Mitglied
01.08.2011
553
Hallo Stefan,
danke - jetzt weiß ich wenigstens, wie der Idealfall laufen kann. :xcool:

Leider gibt es halt nicht nur "störrische Beamte", sondern bspw. auch Umbauten /Fahrzeugänderungen, die hier in Deutschland abnahme- /eintragungspflichtig sind. So ist eben die Umrüstung der Berlingo /Partner auf 5 Sitze ein tatsächlicher Umbau, da diese Fahrzeuge vom Hersteller aus nie mit 5 Sitzen /Gurtbefestigungen gebaut wurden! Wie verfährt man in einem solchen Fall?

Oder wenn bspw. die originalen Akkus /Akkukästen umgebaut wurden oder gar eine AHK angebaut ist?

Der Extremfall wäre ein im Ausland zum E-Auto konvertiertes ehemaliges Stinkerauto. Im (EU-)Ausland problemlos zugelassen und im praktischen Betrieb - aber wie bekommt man es auch hier in Deutschland offiziell auf die Straße?

Was benötigt man dann hier (zusätzlich), um das Auto möglichst problemlos zulassen zu können? Worauf muss man achten?
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Hallo Werner,

das ist das Erscheinungsdatum der Richtlinie. Das sagt aber nichts darüber aus ab welchem BJ die Prüfung nach dieser Richtlinie notwendig ist.
Deswegen mit der DEKRA/TÜV abklären.

Gruß René
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Hallo in die Runde,

genauso wie Stefan es beschrieben hat läuft das ab. Bei mir 2x ohne Probleme, COC oder sonstige Unterlagen. Lediglich eine Kopie von einem bereits zugelassenen baugleichen Fahrzeug reich aus.

Gruß René
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75

Das sind die 1. 6 Stellen der VIN

MHZABZ ist der Berlingo 1
GHZABZ ist der Berlingo 2, also nach Facelift
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Nach ein paar Recherchen bin ich darauf gestoßen:

Elektromagnetische Verträglichkeit

Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2002 muss § 55a StVZO in der vor dem 01.10.2002 gültigen Fassung (nur Funkentstörung) nachgewiesen werden. Fahrzeuge, die ab dem Stichtag erstmals in Verkehr gekommen sind, müssen den Vorgaben die RL 72/245/EWG oder ECE-R 10 in ihrer jeweils gültigen Fassung über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Der Nachweis kann über Einzelnachweise aller Komponenten (EUB) oder einen Nachweis über eine Messung des Gesamtfahrzeugs erbracht werden.

also mit DEKRA/TÜV abklären.
 

Joe-Hotzi

Aktives Mitglied
01.08.2011
553
MHZABZ ist der Berlingo 1
GHZABZ ist der Berlingo 2, also nach Facelift

Ich danke Dir! Dann suche ich also möglichst eine Zulassung eines Berlingo 2 (ab 2003) - also nach Facelift, mit Eintragung der 5 Sitze!!

EMV ab 2002 wäre aber schon arg zeitig, wenn die Richtlinie erst 2004 in Kraft trat? Aber wie auch immer - für Einzelumbauer ist dies kaum mehr möglich. Erst Recht wenn tatsächlich die Vorschrift zum (zerstörerischen!) Test der Akku+Kästen in Kraft tritt.
 

Joe-Hotzi

Aktives Mitglied
01.08.2011
553
Noch ein Hinweis aus dem Web:
Ab 01. November 2014 müssen alle erstmals in Deutschland (EU?) als PKW zugelassenen Fahrzeuge über ESP und Reifendruckkontrolle verfügen! Für Serien-Kfz galten schon vorher Übergangsfristen.

M.E. wird hier wieder ein Steinchen gelegt, um unliebsame Eigen- /Umbauten zu verhindern! Der nächste Schlag soll kommen, wenn ab 2016 verbindliche Zulassungen (nachgewiesen auch durch zerstörerische Tests) nicht nur für Akkuzellen (da gäbe es ja Herstellerpapiere, bspw. auch für den Transport), sondern den gesamten Akkukasten /Akkusatz vorgeschrieben sind! Da soll man als Einzelumbauer gleich mal mehrere Akkusätze schrotten lassen ...

Ich finde es schlimm, wenn unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit die persönliche Freiheit immer weiter eingeschränkt wird - teilweise ohne dass es anfangs spürbar ist ... :eek:
 

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