Hallo zusammen!
Jetzt spreche ich mal ein Machtwort :xcool:
Zufälligerweise arbeitet meine zweite Hälfte in einer Rechtsschutzkanzlei und ich habe mir die Freiheit gemommen, mir einmal Auskunft geben zu lassen.
Unterschreibt ihr eine Versicherungspolice, tretet Ihr mit der anderen Vertragspartei in ein verbindliches Verbtragsverhältnis. Keiner der beiden Parteien ist befugt, eigenmächtig Vertragsänderungen durchzusetzen. So auch nicht die Versicherung. Sie ist verpflichtet, euch allenfalls eine neue Offerte auszustellen. Diese Offerte gilt zugleich als Kündigung der Alten Versicherung per Vortag des Datum, von welchem an die NEUE gültig wäre.
Sie kann euch nicht dazu zwingen, diese Offerte anzunehmen, zumal vertragliche Änderungen immer mit einem Kündigungsrecht verbunden sind (analog dem Mietrecht). Solltet ihr die Anpassung nicht annehemen, muss eine neue Versicherung gefunden werden, welche das Fahrzeug lückenlos weiterversichert. Ansonsten wird das Fahrzeug stillgelegt bis eine neue Versicherung abgeschlossen ist.
Nachzahlungen aufgrund falscher Einstufung des Fahrzeuges sind nicht zulässig, solange es für den Fahrzeughalter nicht eindeutig nachvollziehbar gewesen wäre, dass sein Fahrzeug falsch versichert wurde (z.B. als LKW statt als PKW, im Versicherungsauseis aufgeführt). Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Fahrzeughalter, die Versicherung darauf aufmerksam zu machen. Das, was die Versicherungen hier mit euch treiben ist Preisdumping und unlautere Geschäftsbesorgung, zumal dreirädrige Fahrzeuge mit Motor grundsätzlich keine Exoten sind und gemäss Typengenehmigung jederzeit im Versicherungskatalog abrufbar sein sollten. Also bleibt es unter dem Strich das Problem der Versicherung wenn ihr zu wenig bezahlt habt. Aber zahlt bloss nicht nach, sondern kündigt das Vertragsverhältnis per Einschreiben auf jenes Datum, von welchem Ihr den neuen Betrag bezahlen solltet.
Dafür braucht es eigentlich keine Rechtsschutzversicherung, zumal dies Gesetzlich geregelt ist. Allenfalls, wer schone RSV hat, der soll ich auch gebrauchen. Aber einen Anwalt müsst ihr euch deswegen nicht gleich nehmen. Meistens nützt ein Schreiben der Rechtsschutzversicherung bereits Wunder.