Versicherungswechsel war ein Fehler? - Elektroauto Forum

Versicherungswechsel war ein Fehler?

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Thomas Leibfritz

Mitglied
25.02.2007
85
Hallo,
ich habe im Dezember die Kfz-Haftpflichtversicherung von meinem City-el gewechselt, Ich bekam ein günstigeres Angebot von der Garanta Versicherung (89,62Eur im Jahr). Heute kam ein Brief von der Garanta, ich muß jetzt 253,92Eur im Jahr bezahlen und zwar rückwirkend ab 1.1.08. ist das nicht Betrug? Was haltet ihr davon?
Gruß Thomas Leibfritz
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.521
Wie ist denn die Begruendung fuer diese rueckwirkende Erhoehung? Klingt fuer mich nach einem unerhoertem Vorgang, der rechtswidrig ist. Es sei denn der Vertrag waere irgendwie unter falschen Bedingungen zustandegekommen. In diesem Fall sofort wechseln und nur die bisherige vertraglich fixierte Summe zahlen.

Sofort Anwalt einschalten, wenn Rechtschutz besteht. Hier gehts um richtig Geld.
 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Hallo Thomas,

Betrug würde ich das nicht gleich nennen, fies ist es schon!
Möglicherweise hatten die sich bei der Einstufung geirrt.
Es jetzt rückwirkend zu verlangen, ist schon dreist...:sneg:
Frag doch mal nach, was das soll.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht sollte man in dem Fall doch haben, oder? ;)

Gruß
 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Anwalt ist ok, wenn Rechtsschutz vorhanden.
Nur unter einem bestimmten Streitwert wird es schwierig, die RS-Versicherung von der Notwendigkeit zu überzeugen.
Selbstbeteiligung?
Dann kann man es ganz abhaken.
Aber eine Beratung ist meistens trotzdem drin.

Gruß
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.677
Kreis Soest
Moin Thomas,

rückwirkend ist Quark! Du hast doch einen Vertrag, wo 89,62 EUR drin steht, oder ??!!
Dann haben sie wohl kaum eine Chance. Aber versuchen kann man es ja mal .... ;) :(
Da brauchst Du auch keinen Anwalt, es sei denn, Du willst darauf bestehen, dass der Vertrag auch künftig zu dem alten Tarif weiterläuft, was sicherlich schwer durchzusetzen sein wird.
Ich würde nochmal mit denen reden, ob sie den Vertrag zu den alten Konditionen weiterführen können/wollen, und wenn nicht halt ggf. (wieder mal :() die Versicherung wechseln.
Die Nachzahlung ist aber wohl ein Witz:sneg: Die würde ich lieber einer wohltätigen Organisation stiften, die höchstwahrscheinlich genau so viel/so wenig Rechtsanspruch darauf haben :)
(das natürlich immer vorausgesetzt, dass der Vertrag korrekt war; keine Falschangaben o.ä.)

P.S.: "Betrug" ist es frühestens, wenn Du rückwirkend zahlst ;) ;)
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,
da liegt bestimmt ein Irrtum vor. Ich hab heute von meiner Versicherung Bescheid bekommen. Haftpflicht bei 60% SF4 84.67Euro. Das ganze inclusive Autoschutzbrief.

Wo sollen denn da 253Euro zusammenkommen? Hast du so viele Unfälle gebaut und liegst bei 300% ? :D

Gruß,
Bolko
 

andreas Andreas

Aktives Mitglied
25.10.2005
1.402
Hallo
250¤ im Jahr ist schon OK - Für eine Haftpflicht mit Vollkasko mit Eigenbeteiligung von 300¤. Kann es daran liegen?
Gruß
andreas
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Das ist doch heutzutage ganz normal: Du kaufst ein Produkt für 30 Euro und die Firma bucht Dir 100 Euro vom Konto ab. Mach Dir nichts draus. Selbst die Bundesregierung macht heute solche Sachen. Rückwirkend.
 

Tomfe

Aktives Mitglied
04.07.2007
636
Hi,
Ich habe meinen bei"Franz Scheuermann Versichert"
ink.VK 180 Euro pro Jahr,
einfach mal im Netz schauen.

Gruß Tom.
 

bastelwastel24

Aktives Mitglied
30.03.2005
878
Hallo Thomas,

ruhig bleiben !

Ich hatte bei der HUK ein Angebot über 6.- Euro HPF und 23.- Tk.
Nach 3 Monaten haben sie mir den Vertrag gekündigt wegen
Falscheinstufung.
150.- Euro Folgebeitrag.
Ohne Rabattmöglichkeit wegen unkalkulierbarem Risiko..
Der Differenzbetrag haben sie mir auf das Konto gutgeschrieben.
Der Vertrag mit 6.- war aber rechtsbindend!
Sie können Dich erst nach einem Jahr rausschmeißen.
Und Nachfordern können sie, aber ohne Dich zu belasten.

Ich bin jetzt bei der Zurich für 170.- incl VK

Gruß
 

Thomas Leibfritz

Mitglied
25.02.2007
85
Hallo,
ich habe jetzt mit beiden Versicherungen gesprochen, das Ergebnis bei der vorversicherung bekam ich einen Sondertarif. Das bedeudet ich musste zwar 30% bezahlen aber das war nicht als Schadensfreiheitsrabatt registriert. Die Garanta sagt deshalb können sie mir keinen Schadenfreiheitsrabatt geben ich soll also 253,92 EUR bezahlen obwohl auf dem Vertrag den ich unterschrieben habe 89,62 EUR berechnet waren. Die Garanta sagt der betrag wird zum 1.5.08 Abgebucht und ich hätte keine Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen. So wird mann heute reich, das ist wie die Mafia, nur mit dem Unterschied daß die Versicherungen von unserem Staat gedeckt werden. Hat jemand eine Idee wie ich den Vertrag beenden kann ohne den City-El abzumelden.
Gruß Thomas Leibfritz
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.521
Sofort zum Anwalt gehen.

Der soll das Vertragsverhaeltnis fuer dich kuendigen und mal pruefen, ob das Verhalten dieser Versicherung nicht Sittenwidrig ist. Die nachtraegliche Forderung war von deiner Seite her nicht ja nicht vorhersehbar. Erklaere der Versicherung, nee noch besser, lass deinen Anwalt erklaeren, dass du mit dieser Forderung nicht einverstanden bist. Sofort ne andere Versicherung kontakten und dir von selbigem Vertreter die Sachlage erklaeren lassen. Fuer eventuelle Neukunden sind die sicher auch mal bereit, die Rechtslage zu erkunden, wenn du nicht den Anwalt einschalten willst.

Dubios, dubios..
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.576
46
Hannover
www.litrade.de
wenn ich das hier so sehe, hat hier sicher jeder zweite nen Rechtschutz.
Welch Unsinn!!!
Schildere der Versicherung die Lage und weise darauf hin, das dieses gegen geltendes Recht verstößt.
Bitte sie um erneute Prüfung und weise darauf hin, das Du ggfls. Kündigen wirst(Das wollen sie ja auch, denn sie haben sich vertan und können Dich daher nicht eifnach rauswerfen, also hoffen sie das Du selber kündigs, das ist nicht böse von der Versicherung sondern geht leider durch geltendes Recht nicht anders)
Und dann warte ab was sie Antworten.
Falls sie weiterhin darauf bestehen weist Du nochmal darauf hin das es rechtlich nicht i.O ist und gut ist.
ERST WENN SIE DIR MIT ZWANGSVOLLSTRECKUNGEN ode r sonstwas drohen (keine Mahnungen!!)
Würde ich darauf hinweisen das Du ggfl. einen Anwalt konsultieren wirst.
Und ERST DANN!!!! kannst Du Dir überlegen zum Anwalt zu gehen.
Alles andere ist albern und der Anwalt freut sich über so leicht verdientes Geld!!!
 

SB

Aktives Mitglied
19.05.2006
1.841
Ich würde auch den alten Tarif zahlen, wenn ich den alten Vertrag in der Hand habe.
Und denen sagen Sie können mich ja nächstes Jahr kündigen.
Ich zahle übrigens 90CHF also keine 60¤ bei 35% bei der Winterthur.
 

Heinz-Peter

Mitglied
12.03.2007
265
Hallo Thomas,

SOFORT die Abbuchungsermächtigung zurückziehen.
Sollte die Garanta den Betrag dann trotzdem abbuchen, dann die Lastschrift zurückgehen lassen.
Bis zu 6 Wochen nach Abbuchung (glaube ich) kann man Lastschriften zurückweisen. Dann holt die Bank das Geld wieder zurück und deine Versicherung muß sehen, wie sie an Ihre Forderung kommt. Genau kann dir das dein Banker erklären.

Anschließend eine vernünftige Versicherung suchen.

Den Anwalt würde ich auch erstmal außen vor lassen.

Gruß
Heinz-Peter
 

Christian D.

Mitglied
23.05.2007
89
Es käme mir nicht in den Sinn zu glauben, das man arglistig in einen Vertrag gelockt werden kann, dessen Konditionen rückwirkend und einseitig zu Lasten des Kunden geändert werden dürfen, bloß um mehr Geld aus ihm herauszupressen. Das ist sittenwidrig und wird kaum vor irgendeinem deutschen Gericht Bestand haben.

Anders ist die Lage, wenn man als Kunde bei Vertragsabschluss wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben gemacht hat, die sich auf das Risiko des Versicherers auswirken können. Hast Du?

Außerdem solltest Du prüfen, was Du damals unterschrieben hast. War das schon der Vertrag oder nur ein Antragsformular? Gilt letzteres, dann solltest Du sicherheitshalber nochmal auf die Unterlagen schauen, die Dir im Anschluss zugeschickt wurden. Wenn dort ein höherer Beitrag ausgewiesen ist und Du damals nicht widersprochen hast, dann gelten die Bedingungen in der Regel im Nachhinein als akzeptiert.

Ansonsten steht Dir bei Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, das Du nutzen solltest. Sollte das von der Versicherung ignoriert werden und trotzdem der höhere Beitrag abgebucht werden - zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag überweisen.

Teile Deiner Versicherung mit, wie Du zu verfahren gedenkst. Wahrscheinlich stimmen sie dann einer Kündigung zu.

Gruß,

Christian
 

Oli A.

Aktives Mitglied
28.03.2007
346
Hallo zusammen!

Jetzt spreche ich mal ein Machtwort :xcool:
Zufälligerweise arbeitet meine zweite Hälfte in einer Rechtsschutzkanzlei und ich habe mir die Freiheit gemommen, mir einmal Auskunft geben zu lassen.

Unterschreibt ihr eine Versicherungspolice, tretet Ihr mit der anderen Vertragspartei in ein verbindliches Verbtragsverhältnis. Keiner der beiden Parteien ist befugt, eigenmächtig Vertragsänderungen durchzusetzen. So auch nicht die Versicherung. Sie ist verpflichtet, euch allenfalls eine neue Offerte auszustellen. Diese Offerte gilt zugleich als Kündigung der Alten Versicherung per Vortag des Datum, von welchem an die NEUE gültig wäre.
Sie kann euch nicht dazu zwingen, diese Offerte anzunehmen, zumal vertragliche Änderungen immer mit einem Kündigungsrecht verbunden sind (analog dem Mietrecht). Solltet ihr die Anpassung nicht annehemen, muss eine neue Versicherung gefunden werden, welche das Fahrzeug lückenlos weiterversichert. Ansonsten wird das Fahrzeug stillgelegt bis eine neue Versicherung abgeschlossen ist.

Nachzahlungen aufgrund falscher Einstufung des Fahrzeuges sind nicht zulässig, solange es für den Fahrzeughalter nicht eindeutig nachvollziehbar gewesen wäre, dass sein Fahrzeug falsch versichert wurde (z.B. als LKW statt als PKW, im Versicherungsauseis aufgeführt). Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Fahrzeughalter, die Versicherung darauf aufmerksam zu machen. Das, was die Versicherungen hier mit euch treiben ist Preisdumping und unlautere Geschäftsbesorgung, zumal dreirädrige Fahrzeuge mit Motor grundsätzlich keine Exoten sind und gemäss Typengenehmigung jederzeit im Versicherungskatalog abrufbar sein sollten. Also bleibt es unter dem Strich das Problem der Versicherung wenn ihr zu wenig bezahlt habt. Aber zahlt bloss nicht nach, sondern kündigt das Vertragsverhältnis per Einschreiben auf jenes Datum, von welchem Ihr den neuen Betrag bezahlen solltet.

Dafür braucht es eigentlich keine Rechtsschutzversicherung, zumal dies Gesetzlich geregelt ist. Allenfalls, wer schone RSV hat, der soll ich auch gebrauchen. Aber einen Anwalt müsst ihr euch deswegen nicht gleich nehmen. Meistens nützt ein Schreiben der Rechtsschutzversicherung bereits Wunder.
 

bastelwastel24

Aktives Mitglied
30.03.2005
878
Ich hatte das auch so geschrieben.
Ist aber wohl nicht ganz so verstanden worden.

Der Vertrag ist für ein Jahr rechtsbindend für beide Seiten!
Es kann eine Änderung durchgeführt werden,
wenn eine Falschtypifizierung vorliegt.

War bei der HUK auch so.
Nur haben die die Änderung mit einem Ausgleich der Kosten durchgeführt.
D.h., ich habe das El ein Jahr für 6.- HPV gefahren.
Im Zweiten Jahr sollte ich dann aber 150.- ohne TK und immer 100%
bezahlen.
Das erste Jahr habe ich natürlich genutzt!
Für 6.- Euro ist das El sonst nicht zu versichern.

Danach habe ich zur Zurich gewechselt.

Ruhig bleiben und abwarten und nach Ablauf der Versicherung diese 4 W vor
Vertragsende kündigen.

Gruß
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.521
Klar, nur wer kennt denn seine Rechte genau? Richtig, niemand. Daher geht man zu jemandem, der sich mit der Juristerei auskennt, und das ist ....na....richtich, ein Jurist. Ein Schreiben von der Kanzlei, und schon laeuft die Sache fast wie von selbst. Ich hab mehrfach versucht, eine vergleichbare Sachlage selbst zu regeln und kam schlussendlich immer zum Anwalt, der sich mit solchen Dingen einfach besser auskennt. Der macht sowas jeden Tag, der Otto-Normal-Dings halt nicht.

Wer sich auskennt, kann sowas natuerlich aus selber regeln, aber es ist weder uebertrieben noch albern oder ein Ausdruck von Angst vor irgendwelchen Banden, sich juristisch professioneller vertreten zu lassen, als man selber dazu in der Lage waere.
 

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