Steuervorteile: Kaufprämie und neue Steuererleichterungen für Elektroautos



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Ab dem 01.01.2019 dürfte es richtig interessant werden. Dann gibt es für Fahrzeughalter, die ein Elektroauto oder einen Hybridwagen nicht nur als Dienstwagen, sondern auch für den privaten Rahmen nutzen, Steuervorteile. Diese heben sich deutlich von den normalen Automobilen mit Verbrennungsmotoren ab. Was zu erwarten ist und wie die Steuervorteile aussehen, erklären wir im Einzelnen.

Steuererleichterung durch Bundeskabinett beschlossen

Mit Beschluss vom 01.08.2018 gibt es für das nächste Jahr Steuererleichterungen. Diese betreffen E-Autos und Hybrid-Wagen. Geplant ist, dass bei Verwendung eines Dienstwagens statt 1 % des Listenpreises pro Monat nur noch 0,5 % als sogenannter "geldwerter Vorteil" zu versteuern sind. Die Regelung tritt in Kraft für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 geleast oder gekauft werden. Laut Ulrike Demmer, stellvertretende Regierungssprecherin, soll dadurch der Kaufanteil an elektrischen Fahrzeugen beschleunigt werden.

Gemäß der neuen Beschlusslage bedeutet dies im Klartext laut AutoBild : "So müsste ein Tesla Model S 70 (Neupreis ca. 75.000 Euro) noch mit rund 375 Euro im Monat versteuert werden, für einen VW E-Golf mit 116 PS wären kaum mehr als 180 Euro fällig."

Kaufprämie soll bekannter werden

Nur wenigen Kunden in Deutschland ist die Kaufprämie und somit die Förderung von Elektro-Autos ein Begriff. Kaum jemand weiß, dass sich der Kauf wirklich lohnen kann. Laut Kraftfahrtbundesamt steigt die Zahl der verkauften Hybrid- und Elektroautos zwar stetig, doch nur wenige Menschen nutzen die Bezuschussung.

Lediglich 2.863 Anträge wurden bisher beim zuständigen Bundesamt (BAFA) eingereicht. Somit ist die Summe auf einen minimalen Wert seit Juni 2017 gesunken. Im Vergleich: Seit Einführung der Förderprämien im Juli 2016 haben 60.412 Antragssteller die Prämie genutzt. Davon lassen sich 35.053 elektrische Autos, 25.342 Plug-in-Hypriden und 17 Brennstoffzellenfahrzeuge beziffern.

Tipp: Wer einen Antrag auf Förderung von elektrisch-betriebenen Fahrzeugen stellen möchte, kann über diesen Link zum Online-Formular gelangen.

Steuerbefreiung geht in eine neue Runde

Um den Verkauf von Elektro-Fahrzeugen noch interessanter zu gestalten, sind neue Steuererleichterungen in Planung. Diese Befreiung gilt indes für zehn Jahre. Der Vorteil bezieht sich auch auf umgerüstete Fahrzeuge. Diese Vorzüge sind Teil des Umweltbonus-Maßnahme-Paketes der Bundesregierung. Neben der Kaufprämie sind auch 100.000 weitere Strom-Ladestellen eingeplant.

FAQ zu den Steuervorteilen

Fragen zu den Prämien oder Förderungen sind nicht selten. Deshalb liefern wir verschiedene Antworten, um die Kaufentscheidung leichter zu gestalten.

Wer erhält die Steuervorzüge?

Beim Kauf oder Leasen von E-Fahrzeugen wartet eine Prämie i. H. v. 4.000 €. Bei Hybridwagen beträgt die Prämie 3.000 €. Das Förderprogramm umfasst ca. 1,2 Milliarden Euro.

Wie und wer darf einen Antrag stellen?

Der Antrag kann ganz einfach online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen selbstverständlich Privatpersonen. Wichtig: Die Zulassung muss nach dem 18. Mai 2016 vollzogen worden sein.

Erhalten alle E-Autos eine Fördermaßnahme?

Es gibt eine Liste, in der sich Interessierte vorab informieren können, ob das Wunschauto zu den Fördermodellen gehört. Die Liste findet sich unter diesem Link.

Sind zusätzliche Unterlagen notwendig?

Um die Prämie zu erhalten, ist neben dem Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein nebst Fahrzeugbrief) auch eine Rechnungskopie des Autohändlers nötig.

Hinweis: Um den Umweltbonus zu erhalten, muss auf der Rechnung vom Händler der Nachweis enthalten sein, dass die Prämie in selbiger Höhe vom Nettoeinkaufpreis abgezogen wurde. Die Dokumente lassen sich einfach mit dem Antrag hochladen.

Wie lange läuft das Förderprogramm insgesamt?

Bis zum 30. Juni 2019 läuft das befristete Programm.

Welche Hersteller sind beteiligt?

Vor allem deutsche Automobilhersteller wie BMW, Daimler und VW arbeiten mit dem Förderprogramm zusammen. Aber auch Hyundai, Kia, Nissan, Renault, Citroen, Volvo und viele weitere gehören zum Team dazu.
 

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Kommentare

Janine

Moderator
21.08.2018
407
Hamburg
Ab dem 01.01.2019 dürfte es richtig interessant werden. Dann gibt es für Fahrzeughalter, die ein Elektroauto oder einen Hybridwagen nicht nur als Dienstwagen, sondern auch für den privaten Rahmen nutzen, Steuervorteile. Diese heben sich deutlich von den normalen Automobilen mit Verbrennungsmotoren ab. Was zu erwarten ist und wie die Steuervorteile aussehen, erklären wir im Einzelnen.

Steuererleichterung durch Bundeskabinett beschlossen

Mit Beschluss vom 01.08.2018 gibt es für das nächste Jahr Steuererleichterungen. Diese betreffen E-Autos und Hybrid-Wagen. Geplant ist, dass bei Verwendung eines Dienstwagens statt 1 % des Listenpreises pro Monat nur noch 0,5 % als sogenannter "geldwerter Vorteil" zu versteuern sind. Die Regelung tritt in Kraft für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 geleast oder gekauft werden. Laut Ulrike Demmer, stellvertretende Regierungssprecherin, soll dadurch der Kaufanteil an elektrischen Fahrzeugen beschleunigt werden.

Gemäß der neuen Beschlusslage bedeutet dies im Klartext laut AutoBild : "So müsste ein Tesla Model S 70 (Neupreis ca. 75.000 Euro) noch mit rund 375 Euro im Monat versteuert werden, für einen VW E-Golf mit 116 PS wären kaum mehr als 180 Euro fällig."

Kaufprämie soll bekannter werden

Nur wenigen Kunden in Deutschland ist die Kaufprämie und somit die Förderung von Elektro-Autos ein Begriff. Kaum jemand weiß, dass sich der Kauf wirklich lohnen kann. Laut Kraftfahrtbundesamt steigt die Zahl der verkauften Hybrid- und Elektroautos zwar stetig, doch nur wenige Menschen nutzen die Bezuschussung.

Lediglich 2.863 Anträge wurden bisher beim zuständigen Bundesamt (BAFA) eingereicht. Somit ist die Summe auf einen minimalen Wert seit Juni 2017 gesunken. Im Vergleich: Seit Einführung der Förderprämien im Juli 2016 haben 60.412 Antragssteller die Prämie genutzt. Davon lassen sich 35.053 elektrische Autos, 25.342 Plug-in-Hypriden und 17 Brennstoffzellenfahrzeuge beziffern.

Tipp: Wer einen Antrag auf Förderung von elektrisch-betriebenen Fahrzeugen stellen möchte, kann über diesen Link zum Online-Formular gelangen.

Steuerbefreiung geht in eine neue Runde

Um den Verkauf von Elektro-Fahrzeugen noch interessanter zu gestalten, sind neue Steuererleichterungen in Planung. Diese Befreiung gilt indes für zehn Jahre. Der Vorteil bezieht sich auch auf umgerüstete Fahrzeuge. Diese Vorzüge sind Teil des Umweltbonus-Maßnahme-Paketes der Bundesregierung. Neben der Kaufprämie sind auch 100.000 weitere Strom-Ladestellen eingeplant.

FAQ zu den Steuervorteilen

Fragen zu den Prämien oder Förderungen sind nicht selten. Deshalb liefern wir verschiedene Antworten, um die Kaufentscheidung leichter zu gestalten.

Wer erhält die Steuervorzüge?

Beim Kauf oder Leasen von E-Fahrzeugen wartet eine Prämie i. H. v. 4.000 €. Bei Hybridwagen beträgt die Prämie 3.000 €. Das Förderprogramm umfasst ca. 1,2 Milliarden Euro.

Wie und wer darf einen Antrag stellen?

Der Antrag kann ganz einfach online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen selbstverständlich Privatpersonen. Wichtig: Die Zulassung muss nach dem 18. Mai 2016 vollzogen worden sein.

Erhalten alle E-Autos eine Fördermaßnahme?

Es gibt eine Liste, in der sich Interessierte vorab informieren können, ob das Wunschauto zu den Fördermodellen gehört. Die Liste findet sich unter diesem Link.

Sind zusätzliche Unterlagen notwendig?

Um die Prämie zu erhalten, ist neben dem Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein nebst Fahrzeugbrief) auch eine Rechnungskopie des Autohändlers nötig.

Hinweis: Um den Umweltbonus zu erhalten, muss auf der Rechnung vom Händler der Nachweis enthalten sein, dass die Prämie in selbiger Höhe vom Nettoeinkaufpreis abgezogen wurde. Die Dokumente lassen sich einfach mit dem Antrag hochladen.

Wie lange läuft das Förderprogramm insgesamt?

Bis zum 30. Juni 2019 läuft das befristete Programm.

Welche Hersteller sind beteiligt?

Vor allem deutsche Automobilhersteller wie BMW, Daimler und VW arbeiten mit dem Förderprogramm zusammen. Aber auch Hyundai, Kia, Nissan, Renault, Citroen, Volvo und viele weitere gehören zum Team dazu.
 

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