[quote Markus Sch.][quote Ralf Wagner]Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen. Wir bezeichnen ein Elektrofahrzeug als Solarfahrzeug, wenn die in einem Jahr verbrauchte Energie durch eine Solaranlage erzeugt wurde. Man geht dabei von einer netzparallelen PV Anlage aus, die in der Mittagsspitze Ihre Energie einspeist und dem Solarmobilfahrer, der Nachts sein Fahrzeug am Netz lädt.[/quote]
vielen vielen Dank für die Beantwortung der Frage und die Definition des Begriffs.[/quote]
Die Aussage ist natürlich Rechtlich etwas Großzügig
Es gibt Länder da ist selbiges zutreffend, also
"Wir bezeichnen ein Elektrofahrzeug als Solarfahrzeug, wenn die in einem Jahr verbrauchte
Energie durch eine Solaranlage erzeugt wurde. Man geht dabei von einer netzparallelen PV
Anlage aus, die in der Mittagsspitze Ihre Energie einspeist und dem Solarmobilfahrer,
der Nachts sein Fahrzeug am Netz lädt."
in Deutschland wurde aber 1999 das EEG eingeführt und das verbietet ein Doppelvermarktung ( also das betrifft Anladen
die Zwischen 2000 und 2009 ans Netz gingen nach 2009 gibt es extravergütungen für Eigenverbrauch )
wer also in Deutschland nach alten EEG Strom ins Netz speist hat die CO[sub]2[/sub] Einsparung rechtlich
Verkauft, wenn Er sie anschliesend für Sich zum Zweitenmal geltend macht
ist es Juristisch gesehen Betrug.
Natürlich gibts echte Solarmobilfahrer, also Solaranlagenbetreiber die direkt aus Solarzellen
ihr Fahrzeug laden, manche sogar ohne erst den Gleichstrom in Wechselstrom zu wandelen,
wen so jemanden sagt ich bin Solarmobilist, so bezeichnet Er sich zurecht als solcher,
auch in anderen Ländern als der BRD ohne EEG gibts das öffters das Eautos direkt aus
Solaranlgen geladen werden, auch das sind Solarmobile.
Allein wer nach alten EEG ins Netz verkauft, denn zuerst sich teuer Vergüten läst,
weil das EEG ja unter anderen Eingeführt wurde das Deutschland nachweislich Klimaziele
erfüllt und so das einmal der Emissionsbilanz zugeführt wurde, kann nicht für sich in
( nach neuen EEG geht das, weil getrennte Abrechnungen nach Eigenverbrauch und Einspeisung möglich )
das zum Zweiten mal verwerten, weil selbiges eine Doppelvermarktung ist die nach alten EEG
verboten ist und deshalb eigentlich ein Straftatsbestand ist, also rein Rechtlich gesehen.
Aber wo kein Kläger kein Richter und so gibts viele die Sich ungestraft als Solarmobilsten bezeichen,
aber Atomstrom laden.
Grüße aus den Bergen Manfred
p.s. Du wirst keinen der möchtegern Solarmobilisten sehen, die Ihre alten höher vergüteten
EEG ansprüche kündigen um nach neuen Recht echte Solarmobilisten zu werden.
inzwischen im ELWEB zu lesen http://forum.mysnip.de/read.php?27570,282357