Zur CE-Geschichte: genau genommen müsste der Inverkehrbringer (Importeur) die Richtigkeit der CE-Konformität nochmal überprüfen, denn der Inverkehrbringer steht in der Haftung.
Zur eigentlichen Preisgefügediskussion hier nochmal mein voriges Post (falls du es überlesen haben solltest)
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Tja, mit dem Unterschied dass andere (deutsche Händler) die Entsorgung für dich zahlen. Jeder Händler, der (elektronische/elektrische) Waren importiert ist gezwungen sich eine WEEE-Registrierung zu verschaffen ...allein die Registrierung kostet ein hübsches Sümmchen. Dazu kommen dann noch Gebühren für die ín Umlauf gebrachte Ware.
Ein Privatmann hat quasi Narrenfreiheit in unserem System.
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Gruß Dieter
Zur eigentlichen Preisgefügediskussion hier nochmal mein voriges Post (falls du es überlesen haben solltest)
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Und das du dich für die Entsorgung an Gesetzliche vorgaben hältst, dafür unterschreibst du auch beim Zoll.
Tja, mit dem Unterschied dass andere (deutsche Händler) die Entsorgung für dich zahlen. Jeder Händler, der (elektronische/elektrische) Waren importiert ist gezwungen sich eine WEEE-Registrierung zu verschaffen ...allein die Registrierung kostet ein hübsches Sümmchen. Dazu kommen dann noch Gebühren für die ín Umlauf gebrachte Ware.
Ein Privatmann hat quasi Narrenfreiheit in unserem System.
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Gruß Dieter