Neue Führerscheinklasse AM- Erfahrungen



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Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
Hallo Zusammen,

ich muss einen Neuen Führerschein beantragen da die Module zum Lkw-Fahren bis zum 14.9.14 rechtlich gültig eingetragen werden müssen.
Jetzt gibt es die neue Klasse AM die sich aus S und M zusammensetzt (seit Feb.2013)
Diese Klasse ist im B Führerschein enthalten.

Was ist nun ?

Das würde bedeuten ich darf kein Twike mehr fahren ??? Was ist mit den Els mit 63 km/h Zulassung ???
Das kann doch nicht sein :eek: ! Oder sehe ich das falsch...

Dann muss ich vorm EUGH ne Klage anstreben !

sg

Marcus
 

Claus.

Aktives Mitglied
11.01.2006
1.404
Du hast Bestandsschutz beim Führerschein, darfst also weiter Twike fahren :D
 

DH@SoKa

Mitglied
09.05.2012
117
Hallo Marcus,

woher stammt die Information, daß "die Module zum Lkw-Fahren bis zum 14.9.14 rechtlich gültig eingetragen werden müssen"? Bisher habe ich mich immer darauf verlassen, daß ich irgendwann mal in der Zukunft, wenn ich bei Gelegenheit meinen Schein auf die aktuelle Karte umtragen lasse, einfach den "Bestand" in die entsprechenden neuen Klassen umtragen lassen kann.

Allerdings habe ich auch "nur" den alten PKW-Führerschein, mit dem man ja bislang mit einem 7,5-Tonner plus Anhänger mit Zwillingsachse ein Gespann bis zu 18 Tonnen oder so fahren durfte.

Was hat sich da neues ergeben?

Mit sonnigen Grüßen aus Karlsruhe,
Dirk
(Citroen AX Electrique)
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
genau.

Wenn Du im Transportgewerbe ab und an fährst ist das Pflicht bis zum 14.9.14 eintragen zu lassen.
Sonst sind eben gewerbliche Lkw Fahrten ab 7,5 to bis 44 to eben nicht mehr möglich.
Gilt 5 Jahre dann ist ne auffrischung nötig

Ich habe Bestandschutz. Und die Neulinge dürfen kein Twike mehr ohne A Fahren ?
Das liest sich so:

AM: 2 und 3 rädrige Fahrzeuge bis 350 kg ohne Akku zGG
und bbH 45 km/h und max. 50 cm³ und max 4KW bei Diesel (manchmal noch) oder/und 4 KW Elektro

Dann darf ich doch zum zB. auch 2 Räder fahren mit max 4 KW aber eben bbH von mehr als 45 km/h oder ?

Das ist bestimmt wieder so ne Regel die es EU-weit nur in D gibt...

sg

Marcus
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Du kannst dir alles eintragen lassen was du bisher fahren durftest, geht zur Not auch zusätzlich wenn dafür keine der neuen Klassen gilt.

Aber genau recherchieren was du bisher fahren durftest, z.B. Baumaschinen usw.

Ich habe nach 4 Versuchen aufgegeben den Schein umschreiben zu lassen da hat immer was gefehlt.

Gruß

Roman
 

Roland Schulé

Mitglied
13.01.2009
72

Stimmt, Führerschein-Neulinge (ab 2013) benötigen einen Motorradführerschein, um mit einem dreirädrigen Fahrzeug wie dem TWIKE, City-EL oder SAM fahren zu dürfen.
Letzten Herbst wurde ich in einer Polizeikontrolle angehalten. Der Polizist hat sich den Führerschein zeigen lassen und mir erklärt, dass ich mit meinem alten III-er Bestandsschutz habe. Hätte ich aber erst 2013 den Führerschein gemacht, müsste es mindestens ein A1 sein.
Gruß, Roland

PS: Schön, dass sich der Polizist so genau bei den Führerscheinklassen auskannte. Eigentlich hat er aber an den Fahrzeugen die grüne Plakette kontrolliert. Und da hätte er ein Dreirad garnicht anhalten brauchen, denn die sind von der Plakettenpflicht nicht betroffen.
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
Neues Gesetz:
Ab 14.9.14 sind LKW Fahrmodule in den Führerschein einzutragen. Ein Nachweis von 35 h theoretische und praktische Module sind Pflicht...
Eine Auffrischung ist alle 5 Jahre erforderlich...

Manchmal verstehe ich nicht, warum manche Führerscheine bestand haben heute habe ich einen vermutlich Rentner gesehen der mit seinem BMW einparkte.
Bei allem Respekt: Dieser Herr oder manch Anderer sollten zum Reaktionstest um die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen (vermutlich des Alters wegen). Aber die meisten wollen es sich nicht eingestehen das Sie nicht mehr fahren können... und das sind auch noch die Wähler für unsere Regierung denen will man nicht ans Bein pinkeln...

D ist in der EU immer eine Ausnahme was den Führerschein angeht. Wieso darf man zB. in F mit B ich glaube bis zu 125 er fahren ???
Sollte man beim EUGH klagen auf den gleichbehandlungsgrundsatz ?
sg

Marcus
 

Andi aus Bad Essen

Aktives Mitglied
05.02.2010
1.759
Das mit den Rentnern kann man so oder so sehen.
Kann sein, dass manche Ü70er aufgrund mangelnden Reaktionsvermögen ein höheres Risiko bedeuten. Dafür fahren sie aber andereseits langsamer und Defensiver.
Ich finde, wenn man denen das Fahren verbieten wollte, sollte man alle Gefahrenpotentiale bedenken:
U30er, die mit 100 durch den Ort rasen könnten, sollten dann auch nur noch 45km/h Autos fahren dürfen.
U20er, die zwar Reaktion hätten, aber den Verkehr noch nicht so im Blick haben, sollten dann nur noch mit bis zu 70 km/h unterwegs sein.

Ich mag es, wenn die 90jährige Nachbarin mit ihrem A4 im ersten Gang und höchstens 20 km/h durch den Ort cruised und dadurch noch den Weg zu ihrer Freundin oder zum Friedhof selbstständig bewältigen kann. Noch schöner wäre, sie würde nen elektrischen A4 fahren :) ... aber sie mag sich nicht mehr unstellen. Und wenn sie manchmal ein Verkehrshindernis darstellt, dann sorgt sie zumindest dafür, dass die Straße - wenn sie auf der Bahn ist - nicht als Rennbahn benutzt werden kann.
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.894
Manchmal verstehe ich nicht, warum manche Führerscheine bestand haben heute habe ich einen vermutlich Rentner gesehen der mit seinem BMW einparkte.
...
D ist in der EU immer eine Ausnahme was den Führerschein angeht. Wieso darf man zB. in F mit B ich glaube bis zu 125 er fahren ???
Sollte man beim EUGH klagen auf den gleichbehandlungsgrundsatz ?

Da widersprichst Du dir aber in Deinem Beitrag selbst ganz heftig.

Auf der einen Seite sprichst Du ganz generell "Rentnern" die Befähigung zum Fahren ab, auf der anderen Seite willst Du dass jeder der den B Führerschein hat und absolut keine Fahrpraxis auf einem motorosierten Zweirad hat, eine 125er fahren darf.

Nein, es ist schon richtig dass für die unterschiedlichen Fahrzeugarten auch extra Führerscheine mit praktischer Prüfung gemacht werden. So lernt man wenigstens die Grundfähigkeiten. Leider werden aber die Führerscheine auch zum Abzocken genutzt.

Warum soll man praktisch für jede Führerscheinklasse wieder die komplette Theoriestunden und -prüfung machen, unabhängig davon wann die letzte Theorieprüfung war?

Meiner Meinung sollte es reichen wenn man die Theorieprüfung neu machen muss wenn die letzte schon mehr als 10 Jahre zurücklag. Pflichtstunden sollten in diesem Falle überhaupt keine nötig sein. Das abgefragte Theoriewissen kann man sich jederzeit mit entsprechender Computerunterstützung selbst aneignen. Und wer nicht dazu fähig ist, kann sich dann ja ein paar freiwillige Stunden in der Fahrschule nehmen.
 

Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.217
Du spricht mir aus der Seele!
oder auch bei einer Anzahl gravierender Verstösse den Führerschein um je 20kw leistung downgraden .. dann wäre das gejammere weg daß man ohne führerschein ja nicht seinen tgl Verpflichtungen nachkommen könne ...
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.261
hallo christian
Du spricht mir aus der Seele!
oder auch bei einer Anzahl gravierender Verstösse den Führerschein um je 20kw leistung downgraden .. dann wäre das gejammere weg daß man ohne führerschein ja nicht seinen tgl Verpflichtungen nachkommen könne ...
das sind lösungsvorschläge :spos: :spos: :spos:

und für widerholungstäter die noch vorhanden PS -was anderes verstehen die nicht*- von den da gewesenen hinten raufpicken...:joke:


*
letzthin hat mich einer beim fachsimpeln über e-fahrzeuge doch glatt mit PS überschüttet anstelle von kW...:eek:

sternchentext eingefügt
 

Manfred aus ObB

Bekanntes Mitglied
12.12.2006
7.086
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_lkw-_bus-_und_taxifahrer/fuehrerschein_fuer_lkw/anforderungen_fristen

Fürs Twike läßt sich aber daraus nur was ableiten

Bitte beachten Sie folgendes: Das neue Führerscheinrecht sieht nur noch für die Fahrerlaubnisse der Klassen
A, A2, A1, B, BE, AM, T und L eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor. Für die anderen Klassen gibt es verschiedene Regelungen.


Speziell zur alten Klasse 2

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_lkw-_bus-_und_taxifahrer/fuehrerschein_fuer_lkw/klasse_2_fuehrerschein_verlaengern

Es gibt aber auch viel mehr Leute mit der Absicht ein LKW zu lenken als Dampfkessel die zu überprüfen sind.

Insofern schad das der TÜV keinen Aktiengesellschaft :rolleyes:
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.894
Speziell zur alten Klasse 2

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_lkw-_bus-_und_taxifahrer/fuehrerschein_fuer_lkw/klasse_2_fuehrerschein_verlaengern

Es gibt aber auch viel mehr Leute mit der Absicht ein LKW zu lenken als Dampfkessel die zu überprüfen sind.

Insofern schad das der TÜV keinen Aktiengesellschaft :rolleyes:

Da muss ich den TÜV mal loben, denn mit rund 60 € sind die Kosten für so eine Untersuchung weit günstiger als bei Hausarzt/Augenarzt. Denn die Privatabrechnung kostet dann rund 200 € zusammen. :-(
 

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