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omitreligion

Aktives Mitglied
26.02.2011
371
Es gibt anscheinend Bewegung was die Verwendung von Solar-Kleinst-Anlagen betrifft:
http://greenakku.de/shop_content.php?coID=22

Neue DIN VDE Norm 0100-551-1 für selfPV Kleinstanlagen
Rechtssicherheit für Verbraucher und Vertreiber

Am 31. Januar diesen Jahres wurde in Frankfurt durch die zuständigen Gremien die neue Norm für Mini PV Anlagen beschlossen. In der neuen DIN VDE 0100-551-1 wird folgendes stehen:

Einspeisung in gemischte Stromkreise ist erlaubt (wenn Dauerlastreserven vorhanden sind oder hergestellt werden können).
Das Erfordernis der Anmeldung der Anlage nach VDE-AR-N 4105 wurde gestrichen.
Nicht durchsetzen konnte sich die Forderung der Einspeisung in die Schuko-steckdose, wie sie in unseren Nachbarländern üblich ist; sondern es muss eine fest verbundene und nur mit Werkzeug lösbare Verbindung geschaffen werden (was aber nach durch Gerichtsurteil bestätigter Rechtsauffassung ohnehin außerhalb der Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt).

Durch die jetzt geschaffene Rechtssicherheit wird die Nachfrage nach diesen kleinen Systemen in 2017 gewaltig steigen.
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Es dürfte daher interessant sein sich über kurz oder lang so eine Mini-Anlage anzuschaffen und bevorzugt das E-Auto zu laden wenn die Sonne scheint, ohne Anpassungsprobleme von DC-Quelle zu DC-Bedarf. Zwar wird der Strom dann nur zum Teil gedeckt, aber immerhin etwas.
 

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