Inzwischen sehe ich ja ein, dass das CE-Zeichen seine Berechtigung hat. Immerhin sind es 28 Staaten plus drei assoziierte, die sich dem dem Normensytem zugrundeliegenden Bündel von Vorschriften unterworfen haben. Darunter auch die Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Es spricht sich auch im Ausland herum, wenn Waren vom Zoll wegen Fehlens des Vermerks zurückgewiesen werden. Auch spezialisieren sich bereits Ingenieur- und Rechtsanwaltsbüros darauf , Verstöße zu ahnden. Auch Konkurrenten werden darauf achten, dass der Mitbewerber alle Bedingungen einhält, wenn nicht, werden alle Zollämter informiert. Batterien und Akkus werden von manchen "Beratungsfirmen" ausdrücklich erwähnt.
In diesem Fall handelt es sch offensichtlich nicht um eine "Maschine". Es sind Suppentüten, die so nicht verwendbar sind, sondern es sind Teile für einen Bausatz. Erst das zusammengesetzte Gerät, also der gefüllte Batteriebehälter samt vorschriftsmäßigen Polklemmen muss beim Verkauf die Kennzeichnung tragen.
Sollte es eine Inflation solcher Vorschriftenbündel geben, wäre dies ein sicheres Mittel, Globalisierung zu verhindern. Wir kennen schon das Abmahnunwesen oder, wie sich manche Juristen, Richter und Zahnärzte gegenseitig lukrative Abmachungen zuschieben
Dr Luckey in Hannover Unter Ingenieuren und Technikherstellern ist solch betrügerisches Vorgehen allerdings unüblich. Die CE- Erklärung macht Sinn.
Mein Oszillographenbausatz wurde auch zunächst wegen Fehlens der Erklärung moniert, dann aber wurde erkannt, dass es sich nicht um ein Fertigprodukt, sondern nur um einen Bausatz handelt. Das ist mit Sicherheit hier auch der Fall. Die Angestellten der Zollämter müssen auch noch lernen, wie auch die Hersteller, die mit dem Hin- und Hersenden viel Ärger haben.