Keine Maut für Elektrofahrzeuge? - Elektroauto Forum

Keine Maut für Elektrofahrzeuge?

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Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Infopapier zur Pkw - Maut / Infrastrukturabgabe
1) Ab wann gilt die Pkw Maut?
Die Pkw Maut wird als Infrastrukturabgabe ab dem 1.1.2016 erhoben.
2) Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchem Netz gilt sie? Die Infrastrukturabgabe ist für die Nutzung des
öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zu entrichten. Von dieser Pflicht sind alle Halter von im In-und Ausland zugelassenen Fahrzeugen umfasst. Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge
oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.


http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/pkw-maut-infrastrukturabgabe-infopapier.pdf?__blob=publicationFile
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Für Ausländer wirds heftig:
..der Preis für eine Jahresvignette an Tankstellen beläuft sich unabhängig von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeugs
einheitlich auf 103,04 € für Benzin - und 112,35 € für Dieselfahrzeuge.

rw
 

Manfred aus ObB

Bekanntes Mitglied
12.12.2006
7.086
[size=medium]Für Ausländer wirds heftig:
..der Preis für eine Jahresvignette an Tankstellen beläuft sich unabhängig von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeugs
einheitlich auf 103,04 € für Benzin - und 112,35 € für Dieselfahrzeuge.[/size]

Deutschland 12.917 Kilometer ( Stand 2014 ) Autobahn für 1 Jahr 108 € im Durchschnitt ohne Tempolimit
Österreich knapp 2000 Kilometer ( Stand 2012 ) Jahrespickerl 82,70 € Tempolimit 130 km/h
Schweiz 1413 Kilometer ( Sand 2013 ) Jahresvignette 33 € ( bis zu 14 Monaten gültig ) Tempolimit 120 km/h

Sowohl in Austria wie auch im Ricola( früher Toblerone )land sind in den Kilometerangaben Teilstücke
eingerechnet welche noch einer Tagesmaut unterliegen z.B. am Brenner

So gesehen sind wir noch nicht mal so teuer wie die Schweiz ( auch die Pfeifen
auf den KFZzustand und ein BMW i3 zahlt soviel wie ein 3 BMW ) und ein
Schnäppchen gegenüber den Rest der KuK Monarchie, eventuell ist die Maut da noch
auf das Verwaltungsgebiet vor 1914 gerechnet :rolleyes:
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715


NA und was heißt das ?!!!
Nach dem was ich mit Behörden und ähnlichen Institutionen gewöhnt bin.
Alte Cityels; 106;Berlingos; Twike usw. Sind nicht Steuerbefreit somit wird folgerichtig von den entsprechenden Stellen auch die Maut kassiert.

Und wirkungsgleich was ist das in dem Kontext ein Wort.

ALSO Lieber Manfred; Ralf - auch wenn die Headline PARDON Kopfzeile nur von woher Zitiert sind bleibt sie so gelesen trotzdem Falsch.
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
So bevor der Regen in Hagel übergeht....;)
Grade E-Fahrzeuge wie zumeist hier genutzt werden sind völlig aus dem Fokus und würde mich nicht wunderen wenn eben daraus Nachteile entstehen...

Warum - weil hier nicht nur in diesem Forum die Leute viel zu bequem sind "ihren" Politikern auf die Füße zu treten oder besser noch gemeinsam gegenBewegung zu betreiben.

Wie ich dazu komme : als ich seiner Zeit - also es war einmalvor ferner Zeit in einem fernen Land da dachten sich die die dachten es Wäre Klug sowas wie einen Umweltprämie/Verschrottungsprämie aus - Aber als was weniger als 4-Räder hatte sollte da nicht von Profitieren.
Ich stellte schriftlich das bei etlichen Politikern aller Couleur an den Pranger - (wie es gibt sowas; ist aber was Neues! - Antwort JA so 20 Jahre alt; ect. ect. ect.)ich war der einzige - und beim nachharken nach Wochen bleib es so .....

Zurück zur Sache:


ZITAT:
Fahrzeuge, die vor Juli 2009
zugelassen wurden, zahlen die für die jeweiligen
Schadstoffklassen vorgesehenen Beträge je 100 ccm Hubraum, ebenfalls jeweils bis zu
einer festgelegten Kappungsgrenze.

weiter

Auch für alle übrigen Fahrzeuge gilt für die Bemessung der Infrastrukturabgabe die im Kfz-
Steuergesetz festgelegte Systematik bis zu einer festgelegten Höchstbetragsgrenze (z. B. bei
Wohnmobilen nach Schadstoffklasse und Gewicht)

ERGO:
werden wir sehr wahrscheinlich mit den alten Fahrzeugen eben mindestens das Zahlen an Maut bezahlen; was das lokale Finanzamt bisher schon als KFZ-Steuer kassiert hat, UND das Geld bleibt ja in den Ländern und Kumunen - glaubt mal nicht die geben soo auf Dauer freiwillig her ... für so Randgruppen die ohnehin nicht das Mau... auf bekommen.

ZITAT:
Werden Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet als heute?
Nein. Die Kompensation für Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw erfolgt
über einen Freibetrag in der Kfz-Steuer, mit der die Ausgaben für die Infrastrukturabgabe
vollständig und unbürokratisch kompensiert
werden.

DAS Funktioniert aber nur wenn die Maut nicht höher Veranschlagt wird als die Steuer die auferlegt wird und auf Dauer auch gegengerechnet wird- und das sehe derzeit noch nicht. Der Solidarbeitrag II grüßt vom Horizont.
 

DH@SoKa

Mitglied
09.05.2012
117
Hallo allerseits,

da ich da im Moment auch noch so meine Zweifel habe, habe ich eine Anfrage ans Ministerium geschickt, mit der Bitte um Klärung der Frage
1) wie sich die Höhe der Maut berechnet bei einem Elektrofahrzeug, das nicht von der KFZ-Steuer befreit ist
2) wie die Maut ausgeglichen wird, sollte sie höher sein als die KFZ-Steuer.

Bin gespannt auf die Antwort!

Mit sonnigen Grüßen aus Karlsruhe,
Dirk
(Citroen AX Electrique)
 

ataritt

Neues Mitglied
01.12.2012
20
Eine direkte Antwort aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:


[..] Danke für Ihre Mail zum Thema Infrastrukturabgabe.
Es wird durch die Infrastrukturabgabe keine Mehrbelastung für Sie geben: eine entsprechende Kompensation erfolgt bei der Kfz-Steuer. In das Kraftfahrzeugsteuergesetz werden gleichzeitig mit der Einführung der Infrastrukturabgabe Entlastungsbeträge aufgenommen, die gewährleisten, dass im Inland zugelassene Fahrzeuge nicht höher belastet werden als vorher. So ist es im Koalitionsvertrag vereinbart und so wird es umgesetzt. [..]

Vielleicht trifft das ja fürs erste Jahr, in dem die Maut aktiv wird auch wirklich zu. Mal sehen, wie es später wird. Ich denke, dass man hier schon jetzt einen Angriffspunkt sieht, dem Wegfall der Mineralölsteuer bei E-Fahrzeugen entgegenzuwirken.
 

DH@SoKa

Mitglied
09.05.2012
117
Hallo allerseits,

zunächst wünsche ich allen ein Gutes Neues Jahr!

Auf meine Anfrage beim BMVI habe ich ebenfalls Antwort erhalten wie folgt:



Dazu möchte ich noch die folgende Anmerkung beifügen:

Abgesehen von der Steuerbefreiung von Neufahrzeugen berechnet sich die KFZ-Steuer bei Elektrofahrzeugen zu 50% der Steuer bei Lastkraftwagen.

Rechenbeispiel zum Citroen AX Electrique:

Der Citroen AX hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1350kg und ist damit leichter als 2000kg. Bei LKW beträgt die Steuer damit 11,25EUR pro angefangenen 200kg zulässigem Gesamtgewicht, also 7*11,25EUR = 78,75EUR. Beim Elektrofahrzeug werden davon nur 50% fällig, also 39,375EUR, wobei auf ganze EUR abgerundet wird. Somit ergibt sich für den AX eine KFZ-Steuer in Höhe von 39EUR.

Ich hatte diesen Berechnungsschlüssel für Elektrofahrzeuge als Entrichtung einer regulären KFZ-Steuer ohne spezielle Ermäßigung aufgefaßt. Die Antwort aus dem BMVI interpretiere ich persönlich jedoch so, daß im Hinblick auf die Mauterhebung die o.g. 50% gegenüber LKW eine Steuerermäßigung darstellen und somit gemäß Punkt2) Abs.2 in o.g. Der Link wurde entfernt (404). grundsätzlich zur vollständigen Befreiung von der “Infrastrukturabgabe” führen.

Mit sonnigen Grüßen aus Karlsruhe,
Dirk
(Citroen AX Electrique)
 

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