Auf meine Anfrage eine Ladestation auf einer Park+Ride Anlage in München zu errichten habe ich folgende Antwort von der Betreiber Firma bekommen:
...vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.08.2008 an Herrn xxxx wegen der Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Bei den von Ihnen angesprochenen Parkplätzen an der P+R Anlage Großhadern handelt es sich um sog. geförderte Stellplätze, die der ausschließlichen Zweckbindung „P+R
unterliegen. Dies gilt im übrigen für das gesamte Stadtgebiet. Schon aus diesem Grund wäre die Zurverfügungstellung für andere Zwecke mit erheblichen Problemen verbunden. Weiterhin sehen wir uns derzeit weder finanziell noch logistisch in der Lage, ein solches Projekt durchzuführen.
Abschließend bedauern wir, Ihnen keine positive Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Kommentar überflüssig......
...vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.08.2008 an Herrn xxxx wegen der Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Bei den von Ihnen angesprochenen Parkplätzen an der P+R Anlage Großhadern handelt es sich um sog. geförderte Stellplätze, die der ausschließlichen Zweckbindung „P+R
unterliegen. Dies gilt im übrigen für das gesamte Stadtgebiet. Schon aus diesem Grund wäre die Zurverfügungstellung für andere Zwecke mit erheblichen Problemen verbunden. Weiterhin sehen wir uns derzeit weder finanziell noch logistisch in der Lage, ein solches Projekt durchzuführen.
Abschließend bedauern wir, Ihnen keine positive Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
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