Gesucht: CityEL 45km/h Thrige - Elektroauto Forum

Gesucht: CityEL 45km/h Thrige

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inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Roman,

ja, die Idee mit dem Anhänger hatten wir auch schon.
Allerdings ein Blick in die STVO zeigt recht deutlich, daß ein dauerhaftes Parken eines Anhängers nicht zulässig ist.
Außerdem bleibt dann noch die Frage der Stromversorgung.

Du weißt ja, wo wir wohnen. Schon in der Luftbildaufnahme ist erkennbar, wie wenig Platz wir bei uns haben.

Und einen Abschleppwagen kaufen ist jetzt auch nicht so mein Ding ;-)

Gruss
Carsten
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.985
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken.

Hierzu sei Ihnen gesagt: Wenn Sie Ihr Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung parken, risikieren Sie ein Bußgeld von 15 Euro.
Diese eindeutige Warnung kommt von Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE (Auto Club Europa): „Linksparken ist verboten!“ Die Straßenverkehrsordnung schreibt gemäß § 12, Abs. 4 StVO eindeutig

:sneg:leider aber so isses...
 

H.Hobbie

Aktives Mitglied
21.04.2013
464
ich hasse gegen die Fahrtrichtungs Parker.
bin ich fremd , unsicher und kenne mich nicht aus und fahre in einer Straße wo zwei oder drei Autos so stehen, ist mein erster angst Gedanke -;. scheisse, ich bin von der falschen Seite in eine Einbahn Str. gefahren,,,, ich bremse vor lauter Schreck und hinten knallt mir einer drauf.
# eigentlich müsste das 1500 Euro Strafe kosten für solche Vollhorste.
 

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