Frage zur Kindermitnahme



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korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
Hallo Buggi,
definier doch mal "Südosten" genauer...
SO von München, von Bayern (da wär dann mal ich irgendwo...;) ?
 

Jazz

Neues Mitglied
23.02.2009
15
Gibt es was neues zum Thema Kindermitnahme im EL? Ist es (noch) erlaubt? Hab einen Sohn, der 5 Monate alt ist. Im Pkw braucht man ja auch immer einen passenden Sitz zum festschnallen.

Gruß
Jazz
 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
Hallo Roland,

gibt es da nicht so was wie Bestandsschutz?
Bei Neufahrzeugen sehe ich es ja ein, aber in Oldtimern darf man ja auch noch ohne Gurt fahren...
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.260
[quote korbi]
gibt es da nicht so was wie Bestandsschutz?
Bei Neufahrzeugen sehe ich es ja ein, aber in Oldtimern darf man ja auch noch ohne Gurt fahren...
[/quote]
hallo korbi :)
ähh da würde ich meinen nachwuchs eher als "bestandsschutz" betrachten.
nada niet usw. zu dem thema von mir...

ja auch ich habe meine kinder mitgenommen im el und würde das jetzt auch nicht mehr tun und
da stecken eltern alle möglichen und unmöglichen sicherheitsausstattungen in bzw. um die kinder herum und dann so eine meldung :eek::mad:

mit etwas unverständlichen grüßen,
 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
Hallo Werner,

nicht falsch verstehen!

Mir ging es beim Bestandsschutz nur um die rechtlichen Fragen, ob man Kinder mitnehmen darf.

Die Diskussion, ob jemand im Cityel unter den vorgegebenen Bedingungen Kinder mitnehmen will, ist eine gänzlich andere und muss jeder letzlich - auf der Basis unserer kompetenten Beratung ;) - selbst entscheiden.

Es ist viel erlaubt, was nicht Sinn macht und vieles verboten, was Sinn machen würde...

Bsp.: die Kindermitnahme im Cityel kann relativ ungefährlich auf wenig befahrenen ländlichen Nebenwegen stattfinden, wird aber sehr gefährlich, wenn man auf die große Landstraße mit noch größeren Lkws fährt. Letzteres würde ich auch nicht machen, wenn es erlaubt wäre, Ersteres hingegen schon.

Ich vergaß: das mit den Oldtimern war nur ein Beispiel, natürlich sollte alles so sicher und angegurtet wir möglich sein! Will keine Werbung für ungesichertes Fahren machen!!
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

In den Lithium Els könnt es wieder gehen, die Vorraussetzung ist nämlich daß ein zweiter Sitzplatz eingetragen ist und dazu sind 150 kg Zuladung nötig,

Daß man hinterher die Zuladung auf den 2 ten Sitz wieder einschränken kann ist zwar unsinnig aber über den Sinn diverser Verordnungen läßt sich ja eh streiten.

Gruß

Roman
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,
die Frage hab ich auch schon mehrmals ann CC gemailt mitsamt vielen anderen Fragen. Auf keine hab ich bislang Antwort bekommen. Den Gurt haben wir mitbestellt. Kinder fahren gern mit. ;)

Gruß,
Bolko
 

Rüdiger aus Münster

Neues Mitglied
08.10.2008
30
Guten Abend, liebe Mit-EL-Eltern !

Ich fahre mit meinen Mädels (jetzt 3 und 6) seit dem letzten Jahr kleine Strecken im "Dorf", Kita, Musikschule, Waldstraßen usw..., also überall da, wo man sicher gefahrärmer mit dem EL fährt als mit dem Fahrradanhänger. Unfallträchtige Hauptverkehrsstraßen sind tabu, das Risiko mute ich nur mir selbst zu. In meinen Fahrzeugschein steht "1" Sitz, ich bin schon an -zig Polizeikontrollen vorbeigefahren, mit und ohne Kinder hinten drin.
Die Kinder sitzen auf dem Batteriefachdeckel; zur Komforterhöhung, Verlängerung der Sitzfläche und gegen das Gerüttel (das ist nämlich definitiv nicht gesund für die Kleinen !!!) habe ich mit Klettband Styroporpolster darauf montiert, die man sonst zB als Knieschutz für Gartenarbeiten etc nutzen kann. Gurtsystem: Zwei Citycom-Original-Vierpunkt-Hosenträger-Gurte auf dem Original-Citycom-Zwei-Kinder-Befestigungssystem (sowas gibt bzw. gab es nämlich auch !), die Gurte habe ich außerdem mit Gurtpolstern komfortabler und für den Fall des Crashes schutzwirksamer gemacht. Citycom hat mir Mitte 2008 bei der Lieferung des Querträgers und des zweiten Vierpunktgurts für die Zweifach-Gurt-Befestigung auf Nachfrage zugemailt, damit hätte ich "alles, um 2 Kinder sicher zu transportieren". Ein Hinweis auf die unklare rechtliche Situation erfolgte nicht. Damit sehe ich mich als zumindest gutgläubig, falls denn irgendwer mir aus formalrechtlichen Gründen ein Knöllchen verpassen will...

 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
So, ich habe sehr schnell eine aktuelle Antwort von Citycom (danke!) auf die Frage nach der Kindermitnahme erhalten:

"die EU hat eine Änderung in den Vorschriften zur Mitnahme von Kindern gemacht. Nun überdeckt EU-Recht nationales Recht und somit ist es richtig, dass die bis dato zur Verfügung stehende Kindermitnahmemöglichkeit ihre Zulassung verloren hat. Hier gibt es auch keinen Bestandsschutz für alte Fahrzeuge. Aktuell sind wir daran, eine neue Lösung zu finden, was allerdings noch ein paar Monate dauern kann."

Das dürfte nicht leicht werden... :(
 

Rüdiger aus Münster

Neues Mitglied
08.10.2008
30
Nun mal ernsthaft- da das die Citycom ja kaum allen mitgeteilt hat, die jemals dort eine Kindertransporteinrichtung gekauft haben, kann man das nur wissen, wenn man gefragt hat. Ich ziehe es vor, nicht zu fragen und ich würde mich nicht scheuen, auf ein Knöllchen hin ein Widerspruchsverfahren zu riskieren. Vielleicht ist bis dahin die Frage ja auch wieder im guten Sinne geklärt.


 

H-G

Mitglied
17.07.2008
77
Hallo Rüdiger!

Wie Du geschrieben hast, ist nur ein Sitz in Deinem Fahrzeugschein eingetragen. Es ist somit nicht erlaubt weitere Personen mitzunehmen. Du hast keinen Versicherungsschutz.

Etwas anders sieht es aus, wenn 2 Sitze in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind (Erstzulassung bis Mitte 2007).
Aber auch hier kann ein Bußgeld fällig werden, wenn nicht mehr zugelassene Befestigungssysteme verwendet werden. Auch im normalen PKW dürfen alte Kindersitze nicht mehr verwendet werden.

Beim Tüv im Oktober 2008 hat der Prüfer nur nachgeschaut ob die Sitzschale das neue Prüfzeichen hat. Somit werde ich auch weiter meine Kinder mit meinem CityEl befördern.
Sollte dies nicht mehr möglich sein, werde ich wieder den Fahrradanhänger benutzen.

Gruß Hans-Gerd
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,

da muß ich mal widersprechen. Das mit dem eingetragenen Sitz und der darauf zugelassenen Kindermitnahme im Kindersitz, der nur mit den zugelassenen Rückhaltesystemen befestigt werden darf stimmt so nicht. Da ich einen LKW fahre der 1990 gebaut wurde und deswegen nicht unter die "Gurtpflicht" fällt, habe ich mal etwas recherchiert. Meine Kinder fahren nämlich auch da gern mit. ;) Es gibt keine Gesetzesvorgabe, die genau regelt wie ein Kind in diesem Fall befördert werden darf. Es ist nur die Rede von "geeigneten Sicherungssystemen" , und die hab ich mir gebaut.
Um da nicht irgend etwas aufzurühren hab ich da allerdings im Stillen recherchiert. Vielleicht sollte man das in Punkto "Kindermitnahme im EL" auch empfehlen. Bislang war es möglich das Ganze etwas "angepasst auszulegen", wenn diverse Leute hier erstmal anfangen laut herumzurühren im Thema, machen wir EL-Fahrer nur unnötig auf uns aufmerksam und es werden tatsächlich die ersten Bußgelder fällig. Ich bitte das zu bedenken.
Versicherungsschutz besteht auch nicht bei der Kindermitnahme im Fahrradanhänger.
Wenn der TÜV-Prüfer den Kindersitz moniert und deswegen das Fahrzeug nicht abnimmt, dann bekäme er bei mir Ärger. Ohne Kind wäre das Ding nur "Ladung" und somit höchstens die Ladungssicherung zu bemängeln.;)

Irgendwie stelle ich immer wieder fest, ohne Gesetze und Regelungen ist der Normalbürger unzufrieden. Wie sind wir hilflos, wenn wir Gesetze nicht umgehen, finden, bemängeln, oder manchmal auch selbstzufrieden einhalten können, weil sie einfach nicht da sind. So ein wenig Eigenverantwortung scheint in unserer Gesellschaft der Vollkaskomentalität nicht mehr gefragt zu sein.

Gruß,
Bolko
 

LN

Neues Mitglied
06.12.2008
4
[quote korbi]So, ich habe sehr schnell eine aktuelle Antwort von Citycom (danke!) auf die Frage nach der Kindermitnahme erhalten:

"die EU hat eine Änderung in den Vorschriften zur Mitnahme von Kindern gemacht. Nun überdeckt EU-Recht nationales Recht und somit ist es richtig, dass die bis dato zur Verfügung stehende Kindermitnahmemöglichkeit ihre Zulassung verloren hat. Hier gibt es auch keinen Bestandsschutz für alte Fahrzeuge. Aktuell sind wir daran, eine neue Lösung zu finden, was allerdings noch ein paar Monate dauern kann."
[/quote]

Hallo,

hat CC auch erwähnt, welche Änderung/Neuerung des EU-Rechts oder des deutschen Rechts zu dem jetzigen Zustand geführt hat? CC konnte oder wollte mir dazu keine Auskunft geben. Weiß das hier vielleicht jemand?

Danke,
Lutz
 

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