Guten Abend, liebe Mit-EL-Eltern !
Ich fahre mit meinen Mädels (jetzt 3 und 6) seit dem letzten Jahr kleine Strecken im "Dorf", Kita, Musikschule, Waldstraßen usw..., also überall da, wo man sicher gefahrärmer mit dem EL fährt als mit dem Fahrradanhänger. Unfallträchtige Hauptverkehrsstraßen sind tabu, das Risiko mute ich nur mir selbst zu. In meinen Fahrzeugschein steht "1" Sitz, ich bin schon an -zig Polizeikontrollen vorbeigefahren, mit und ohne Kinder hinten drin.
Die Kinder sitzen auf dem Batteriefachdeckel; zur Komforterhöhung, Verlängerung der Sitzfläche und gegen das Gerüttel (das ist nämlich definitiv nicht gesund für die Kleinen !!!) habe ich mit Klettband Styroporpolster darauf montiert, die man sonst zB als Knieschutz für Gartenarbeiten etc nutzen kann. Gurtsystem: Zwei Citycom-Original-Vierpunkt-Hosenträger-Gurte auf dem Original-Citycom-Zwei-Kinder-Befestigungssystem (sowas gibt bzw. gab es nämlich auch !), die Gurte habe ich außerdem mit Gurtpolstern komfortabler und für den Fall des Crashes schutzwirksamer gemacht. Citycom hat mir Mitte 2008 bei der Lieferung des Querträgers und des zweiten Vierpunktgurts für die Zweifach-Gurt-Befestigung auf Nachfrage zugemailt, damit hätte ich "alles, um 2 Kinder sicher zu transportieren". Ein Hinweis auf die unklare rechtliche Situation erfolgte nicht. Damit sehe ich mich als zumindest gutgläubig, falls denn irgendwer mir aus formalrechtlichen Gründen ein Knöllchen verpassen will...