Erfahrung mit dem SonnenCharger? - Elektroauto Forum

Erfahrung mit dem SonnenCharger?

Responsive Image

Inge11

Neues Mitglied
26.06.2024
4
ich habe nach zwei Jahren hin und her, funktionieren und nicht funktionieren, Fehler suchen, Fehler melden, 10 - 20 Punkte-Aufgabenliste von Sonnen abgearbeitet, Auto in der Werkstatt überprüfen lassen, 20 Ladeberichte geschrieben und versandt, schlussendlich Ladestation austauschen lassen - und nun mit dem Austauschgerät von vorne ... genau das gleiche wieder! Ich kommuniziere nun das dritte Jahr unaufhörlich im Wechsel zwischen dem Hersteller Fa. Sonnen, dem Händler und dem Elektro-Ing. und habe zwischenzeitlich die Installation neu verlegen lassen - und der SonnenCharger funktioniert immer noch nicht.

Kundendienst Fa. Sonnen?: Wochenlange Wartezeiten bei der Hotline, wenn Antwort, dann keine Lösung. Telefonisch geht gar nicht.

Ich war so von Sonnen überzeugt und habe deren Speicher samt Ladestation bei einem namhaften Händler gekauft und alles von ihm fachmännisch installieren lassen.

Das dritte Jahr: und bei der "intelligenten" Ladestation, vielfach beworben!, geht nur AN und AUS.

Ein Produkt des namhaften Herstellers Sonnen!!! - und keine Lösung in Sicht.

Mich würde es interessieren, ob es anderen auch so geht?
 
  • Angry
  • Sad
Wertungen: IO und Kamikaze

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Klingt nicht so gut.
Danke für deinen Erfahrungsbericht.
Ich nutze aktuell Go-E-Wallboxen in Verbindung mit EVCC.
Nach anfänglichen Holpereien funktioniert das recht gut.
Wobei ich die Go-E auch nicht nochmal kaufen würde. Für mich in Zukunft nur noch Wallboxen mit Datenanbindung via Netzwerkkabel.
 
  • Like
Wertungen: matzetronics

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.929
wenn das teil NICHT funzioniert,
und due den fehler bereits seit ... hast, und das uach bewiesen ist,,,
ausbauen (lassen) zum verkäufer bringen und rückzahlung verlangen
und falls er mault,
gleich mit dem anwalt drohen/ beauftragen
sowas geht heutzutage überhaupt nicht,
wofür haben wir denn gewährleistung usw...
bye wolle
 
  • Like
Wertungen: Kamikaze

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.929
Aber gibts da überhaupt noch eine Chance im Rahmen der Gewährleistung? Das klingt wahnsinnig ärgerlich.
wenn der fehler NACHGEWIESENER maßen VOR ablauf der gewährleistungsfrist aufgetreten ist, MUSS die gewährleistung greifen,,,
hatte erst kürzlich eine ähnliche auseinandersetzung,, mit erfolg
bye wolle
 

Inge11

Neues Mitglied
26.06.2024
4
Hy Wolle,
danke für deine Antwort.
Ja, das klappt: die Gewährleistung sind 3 Jahre.
Habe mich rechtlich erkundigt und heute meinen Rücktrittswunsch vom Vertrag mitgeteilt. Mehrfache Chancen, den Fehler zu beheben, haben nicht funktioniert und die Gewährleistung läuft noch.
Habe den Verdacht, dass sie die Kunden als Entwicklungsobjekt benutzen.
Weiß nur noch nicht, was ich sonst kaufen soll.
Gängige mehrfach empfohlene Modelle bekommt man für 1.000 EUR
(SonnenCharger hat 1.800 EUR gekostet "intelligentes Laden" .....:confused:)
 

Inge11

Neues Mitglied
26.06.2024
4
danke Emil! Du kennst dich da wohl besser aus.
Ja. Ich habe eine Herstellergarantie. Was bedeutet das dann?
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.934
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Meist gibt es da nur Reparatur oder Ersatz bei bestimmten Defekten. Ein Rückabwicklung ist da meist nicht möglich.

Wenn Du also außerhalb der Gewährleistung von 2 Jahren bist, kommt es auf darauf an was in den Garantiebedingungen steht. Ich befürchte dass da nicht viel zu machen ist.

Wie schon geschrieben, eine Rechtsberatung darf nur der Anwalt machen.
 

Inge11

Neues Mitglied
26.06.2024
4
Danke Emil! Ja, da hast du Recht. Habe die Garantiebedingungen nachgelesen:
Da steht, dass 6 Monate nach Kenntniserlangung des Defekts Garantieansprüche verjähren
oder spätestens: 3 Monate nach Ablauf des Garantiezeitraums.
Diese Fristen sind beide bei mir eingehalten. Ich bin seit 6 Monaten im Dauerkontakt mit Mängelbehebung und befinde mich innnerhalb dieser 3 Monate nach Ende des Garantiezeitraums (dieser endete im April).

Dazu kommt, dass laut BGB Waren mit digitalen Elementen ergänzende Regelungen haben. Das trifft hier zu, weil die Steuerung ja ein wesentliches Element des Artikels ist. Da kann sich ein Hersteller nicht auf 2 Jahre Garantie berufen und danach den Betreiber mit unbefriedigt funktionierenden Teilen stehen lassen.

Im Moment such der Elektriker noch nach einer Lösung und bittet weiter um Geduld.
 
  • Like
Wertungen: Kamikaze

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge