Ein frohes neues Jahr 2015 :spos:
Vielen Dank für die guten Antworten in diesem Forum.
Wie schon gesagt ich habe ja dieses Gebrauchte El gekauft und es wurde ja stillgelegt am 10.2011.
Bin nun dran die bestmöglichste Verkehrssicherheit wieder herzustellen oder noch besser wie bei der erst Auslieferung damals 2006.
Nun brauche ich ja eine Voll Abnahme mit einem Gutachter oder so. Der Eintrag im Brief lautet.
Siehe Bild unten (Brief ist abgeändert ohne Namen).
[attachment 962 City-EL-Fahzeugschein-mit-A.jpg]
[attachment 963 City-El-Fahrzeugchein.jpg]
Die Fragen wären:
Das El ist eingetragen 62km schnell geht das immer noch für die Autobahnzulassung?
Habe nicht vor unbedingt auf der Autobahn rum zufahren weil doch die Sicherheit bei dem El auf keinen fall gut ist Tema im Forum "
Vorderrad ab"
Und was sagt der TÜV wenn es schneller geht?, kann man den Eintrag ändern lassen?
Bei vielen El ist ja die 63 Version oder geht da auch noch mehr?
Das bei der Vollabnahme überhaupt ist so ne Sache, ich denke die Ärgern sich schon genug rum mit dem Fahrzeuge wie das El.
Ach ja wieder so viele fragen
![Mad :mad: :mad:](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)