Ja, diese Schleppeinrichtung habe ich schonmal gesehen. Leider gibt es da in Deutschland diesen bösen Paragraf 33 in der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Dessen Absatz 1 sagt:
"Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen."
Diese EL-Anhängevorrichtung gibt es meines Kenntnissstandes nach in Dänemark als Orginalteil. Da wäre es interessant, ob man mit den Papieren zu dem Orginalteil hier in Deutschland bei der Zulassungsbehörde eine solche Ausnahme bekommt... Wahrscheinlich schicken die einen vorher zum Tüv ;-)
Jedenfalls eine schöne Gelegenheit, sowohl Amt als auch Tüv zum rotieren zu bringen!
Wer mag dieses Fass aufmachen?
Gruß,
Werner
Edit: Was mir jetzt grade erst aufgefallen ist: Was ist das denn für ne schöne 'Haubenersatzlösung' bei dem geschleppten EL? Das ist ja fast noch interessanter als die Schleppvorrichtung. Ist die eingetragen? Oder ist das ne 45er Zulassung?