Abgastest für den Renault Kangoo RE



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Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Da hat der TÜV aber recht, nach den Abgaswerten zu fragen. Zusammen mit den Verlusten auf der Strecke Generator - Controller - Motor und womöglich noch der Batterie dazwischen, dürfte das eine Umweltgurke en excellence sein. 3kg NOx und CO auf einen km, dazu noch unverbrannte Kohlenwasserstoffe. Da gehört ein Gasmotor rein.
 

Claude9999

Neues Mitglied
16.04.2010
7
Hallo Christoph

Danke für die Info. Natürlich steht im Typenschein nix drin. Mal sehen, was die Franzosen antworten werden....Ich melde mich wieder.

Hallo Bernd

Du erhältst von mir den goldenen Preis für die unnötigste Antwort!

Viele Grüsse
Claude
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Ich denke mal Range extender ist nicht direkt für den Fahrzeugantrieb daher kein Abgastest nötig.

Gruß

Roman
 

Claude9999

Neues Mitglied
16.04.2010
7
Hallo

Mir hat der Chef des Strassenverkehrsamtes folgendes Reglementarium zugestellt und daher geh ich davon aus, dass ein Abgastest gemacht werden muss - in der Schweiz sind nun mal die Regeln anders als beim TÜF in Deutschland, ich habe einen Bereicht gesehen eines Kangoos aus DE mit Range Extender - der TÜF erwähnt den RE im Prüfebericht mit keinem Wort und das Fahrzeug wurde zum Verkehr zugelassen.

Jedes Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor, der Antriebsenergie liefert, untersteht den Emissionsvorschriften, unabhängig, davon , ob der Antrieb mechanisch, hydraulisch oder elektrisch erfolgt und ob ein Zwischenspeicher vorhanden ist. Ausgenommen von diesen strassenverkehrsrechtlichen Anforderungen sind als Ladung mitgeführte Aggregate (nicht angeschlossen, keine Vorkehrungen zum Betrieb vorhanden, d.h. z.B. keine Abgasführung, keine elektrische Verkabelung am Fahrzeug).

Erwägungen:
Die Abgasvorschriften RL 70/220/EWG sowie Kap. 5 RL 97/24/EG limitieren bei mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Fahrzeugen die ausgestossene Masse der Schadstoffe bezogen auf die Fahrstrecke (g/km). Die Abgasvorschriften RL 88/77/EWG, RL 97/68/EG sowie RL 2000/25/EG begrenzen die Masse der Schadstoffe bezogen auf die vom Motor verrichtete Arbeit (g/kWh). Die Geräuschvorschriften begrenzen das von einem Fahrzeug bei einem bestimmten Fahrzustand erzeugte Geräusch. Das Fahrzeug ist dabei als Gesamtsystem zu betrachten, das über einen Verbrennungsmotor verfügt, welcher Antriebsenergie bereitstellt und dabei Abgas- und Geräuschemissionen erzeugt; gerade eben diese bei der Erzeugung der Antriebsenergie entstehenden Emissionen sind begrenzt. Wie die Energie des Verbrennungsmotors auf die Antriebsräder übertragen wird (mechanisch, hydraulisch, elektrisch) und ob dabei allenfalls ein Zwischenspeicher vorhanden ist (z.B. mechanisch, hydraulisch-pneumatisch oder elektrisch) spielt dabei keine Rolle. Welche Emissionsvorschriften anwendbar sind, ist anhand der Merkmale des Fahrzeugs und des zum Antrieb verwendeten Verbrennungsmotors zu bestimmen. Die Geltungsbereiche der betroffenen Emissionsvorschriften schliessen eine solche Auslegung nicht aus. Sind die Betriebsbedingungen des Verbrennungsmotors nicht bereits durch die Prüfbestimmungen der jeweiligen Vorschriften (Prüfzyklus) definiert, so ist bei den Prüfungen der "worst case" zu berücksichtigen. Das heisst, das Fahrzeug ist für die Prüfungen jeweils in dem Fahrzustand zu betreiben, der die höchsten Emissionen erwarten lässt (z.B. grösstmögliche Last des Motors oder höchstmögliche Anzahl Startvorgänge beim Fahrzyklus). Die Ermittlung der Schadstoffemissionen hat auch dann mittels Fahrzyklus zu erfolgen, wenn Drehzahl und Last des Motors vom Fahrbetrieb nicht direkt beeinflusst werden; der limitierte Schadstoffausstoss ist auf die Fahrstrecke bezogen, welche davon abhängt, wie genau der vorgegebenen Fahrkurve gefolgt werden kann.


Gruss
Claude
 

Heinz-Peter

Mitglied
12.03.2007
265
Hallo Claude,

diese Vorschriften gab es vermutlich noch gar nicht, als dein Auto erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Somit ist fraglich, ob diese Vorschriften auf dein Fahrzeug anwendbar sind.
Es würde nämlich bedeuten, daß z.B. ein Oldtimerbesitzer bei deinem Straßenverkehrsamt mit den Abgaswerten seines Fahrzeuges ein etwas größeres Problem hätte. Ich gehe mal davon aus, daß dem nicht so ist.

Normalerweise sind nur die Vorschrifften anzuwenden, die bei der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges gegolten haben = Bestandschutz. Ich denke, dass ist auch in der Schweiz so.

Also mal abgleichen bzgl. Gültigkeit.

Gruß
Heinz-Peter
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ist der range-extender nicht herausnehmbar?
Da das Ding praktisch nie läuft, kann man doch gar keine Emission pro km berechnen! ist doch nur für den Notfall! Sonst müsstest du auch die Abgaswerte eines Treckers berücksichtigen, der dich mit leeren Batterien abschleppt!
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Steht doch genau Drin - Er ist ins System eingebunden und somit zu berücksichtigen und zwar in Zyklus in dem das System am ungünstigsten arbeitet.
Bestandschutz? -Was er braucht ist einen der einen mit Schweizer-Fahrzeugbrief schon zugelassen fährt oder gefahren hat. Also der Nachweis das das Fahrzeug schon mal so den "damals " gültigen § entsprach.
Ansonsten hast du auch hier mit einem "Oldtimer" evtl ein Problem und liegt besten Falls im Ermessensspielraum der Behörde. Ob er was von den Franzosen bekommt hängt auch davon ab ob die jemals eine Zulassung für CH betrieben haben oder ob eine Fr. deckungsgleich mit einer CH ist und nach einer Ch-Verordnung zur Anwendung gebracht werden kann.
 

Bernd_M

Aktives Mitglied
22.12.2006
1.550
Hallo Claude,
ich bin kein Fachmann,aber
Du schreibst das die "deutschen" Vorschriften nicht zutreffend sind
und im nächste Satz beziehst Du dich auf EG Richtlinien !?

Ist deine "Erwägungen" aus ein Gesetz zitiert oder "nur so dahingeschrieben".
Die EG Richtlinien sind zum grossen Teil einsehbar,ich habe aber dein Text so nicht gefunden.
Das einzige was ich zu "neuen Antriebstechniken" gefunden habe war eine Kombination von Gas und Benzinantrieb. Dort wurde sinngemäss beide Antriebe getestet und dan "gemittelt"
Bei Interesse müsste ich vesuchen ob ich es wiederfinde.

Bernd M
 

Claude9999

Neues Mitglied
16.04.2010
7
Hallo zusammen

Danke Euch allen für die Hinweise - in der Zwischenzeit habe ich herausgefunden, dass in der Schweit AIXAM-Fahrzeuge (Crossline und Roadline) mit eben diesem Motor verkauft und gefahren werden. Diese Fahrzeuge entsprechen dem Typ Kleinmotorfahrzeug (idR Kleine Autos mit Töffmotor) und brauchen keinen Abgastest. Zudem ist der Motor laut einer Info auf der Webseite von Lombardini.it für 2002/51/EG homologierbar. Nun bespreche ich das mal mit dem Strassenverkehrsamt und vielleicht ist dann ja das Problem gelöst.

Ich melde mich wieder....

Gruss
Claude
 

°Thomas°

Mitglied
13.04.2006
89
Hallo Claude

Schau mal hier.

http://www.e-mobile.ch/index.php?pid=de,2,23

(Falls der Link nicht geht: http://www.e-mobile.ch -> Markt oben -> Occasionen/Mietangebote Links ->
Ecocar-Occasionen e-mobile mitte)

Runterscrollen auf das Blaue Auto.
Herr Hollinger kann dir sicher helfen. Hat grosse Erfahrung mit diesen Fahrzeugen.

Gruss Thomas
 

BdasB

Bekanntes Mitglied
04.07.2007
2.215
Vielleicht hilft die Info in folgendem PDF:

http://www.calcars.org/KangooRangeExtendspecs.pdf
http://www.calcars.org/KangooRangeExtend.pdf

 

Claude9999

Neues Mitglied
16.04.2010
7
Hallo zusammen

Was lange währt, wird endlich gut. Gestern war die Prüfung beim Strassenverkehrsamt. Da noch viele Unklarheiten bestehen in der Gesetzgebung wurde das Fahrzeg ohne Abgaswartung zugelassen. Endlich kanns elektromotorisch losegehen...

Danke Euch allen, die hier Hnweise abgegeben haben. Für alle Fälle - hier noch die durch einen Ingenieur von Renault zurückgemeldeten Grenzwerte:

CO< 0,5% Leerlauf
CO< 0,3% à 2500tr/mn Schweirig zu realisieren, da der Kat zu wenig geheizt ist, vorher eine Strecke fahren)
HC< 100ppm
Lambda 0.97 à 1.03
CO2 >14%.


Zudem entspricht der Kangoo RE der Norm Euro 2000:
CO (gr/km): 2,30
HC (gr/km) : 0,20
Nox(gr/km): 0,15.

Gruss

Claude

 

Stefan B.

Bekanntes Mitglied
30.01.2007
2.034
Hallo Claude.
Super!!!:spos:
Sei doch bitte so nett: Die Werte gehören ins Elwiki. Mach bitte den entsprechenden Eintrag, damit wir alle was davon haben und die Werte gut auffindbar sind.
Gruß Stefan
 

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