Hallo,
laut obigem Gesetz gilt dieser §:
...
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
...
Bei den schlechten Straßen kann ich mit dem CityEl nicht immer die Richtgeschwindigkeit fahren - auch innerorts und behindere zeitweise dadurch den Verkehrsfluß.
Stellt nun der Schutz des eigenen KFZs vor Schlaglöchern ein "triftigen Grund" dar oder nicht ?
Gruß
Michael
laut obigem Gesetz gilt dieser §:
...
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
...
Bei den schlechten Straßen kann ich mit dem CityEl nicht immer die Richtgeschwindigkeit fahren - auch innerorts und behindere zeitweise dadurch den Verkehrsfluß.
Stellt nun der Schutz des eigenen KFZs vor Schlaglöchern ein "triftigen Grund" dar oder nicht ?
Gruß
Michael