§ 3 StVO Abs. 2 - Verkehrsfluss behindern



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Michael

Neues Mitglied
07.12.2012
27
Hallo,

laut obigem Gesetz gilt dieser §:
...
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
...
Bei den schlechten Straßen kann ich mit dem CityEl nicht immer die Richtgeschwindigkeit fahren - auch innerorts und behindere zeitweise dadurch den Verkehrsfluß.
Stellt nun der Schutz des eigenen KFZs vor Schlaglöchern ein "triftigen Grund" dar oder nicht ?

Gruß
Michael
 

Peter Dambier

Aktives Mitglied
08.07.2013
868
Triftiger Grund:

Wenn man einen Porsche (Rennwagen) fährt, dann gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen wie (80 kmh bei Regen) nicht.

Wenn man einen Aufkleber hat wie (25 kmh) oder (45 kmh) dann darf man halt nicht auf die Autobahn aber schneller muß man nicht.

Wenn Maulwurfshügel aus Beton oder Blech die Straße behindern, dann kann mich niemand zwingen die erlaubten 30 zu fahren. Bei Benzinern kann es die Ölwanne leck schlagen, bei einem Tesla kann schon mal die Batterie abfackeln.

Anders ist es wenn man einen Prolli Porsche (Cayenne) sein eigen nennt. Der nimmt die Schildkröten am Besten bei Tempo 80, da werden die Passagiere nicht so durchgerüttelt. Fährt er langsamer, dann nickt er durch und setzt mit der Ölwanne auf. Das kann teuer werden, Ölbeseitugung durch die Feuerwehr.

Apropos Schildkröten. In Darmstadt haben die im Winter einem Fahrradfahrer das Leben gekostet. Ungeschickt gefallen, bewustlos, erfrohren. Mich haben die Dinger, damals noch VW Golf, einen Vorderreifen gekostet. Ich kam nicht drüber, weil gefroren, aber bald danach war der Reifen platt. Innenseite aufgeschlitzt, nicht mehr zu retten.

Also auf dem Minenfeld nur schneller fahren, wenn man von der Stadt eine beglaubigte Versicherung bekommt, daß sie für alle Schäden aufkommt.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.902
hallo michael,
ich bin zwar kein rechtsverdreher,
aber soweit mir bekannt ist,
gillt das "verkehrsbehindernde langsamfahren"
erst wenn man die "zulässige höchstgeschwindigkeit"
um MEHR als die hälfte derselbigen UNTERschreitet"
also innerorts weniger als 25 und in der 30er zone weniger als 15km/h
bye wolle