zum x-ten mal geblitzt....



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inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Moin Team.

Es ist zum verzweifelt und so langsam mache ich mir echt Sorgen -neben den Vorwürfen.

Ich bin jetzt in meinem 2,5 jährigen EL-Leben schon 4 mal geblitzt worden.
Das 4. Mal heute Morgen.

Jedesmal von so einem mobilen Auto. 2 Mal im 30er und 2 mal an der selben Stelle bergab im 50er Bereich.

So langsam geht mir die Muffe. Hat es schonmal jemand geschafft, daß das Knöllchen bei Ihm zu hause landete -außer die mit dem Schneeschieber Vorne?

Offensichtlich ist es ja kein Problem, ein Parkknöllchen auch mit Versicherungskennzeichen zugestellt zu bekommen. Da wäre dann jetzt die Frage, klappt das auch mit dem Blitzer.

Ok, das Nummernschild ist nicht auf dem Bild, aber was, wen der Fahrer mitschreibt -mal angenommen, er hat gute Augen und ein entsprechendes Reaktionsvermögen?

Gruss

Carsten
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.333
Hmm, ich hab kein Nummernschild vorne und bin wissentlich noch nie geblitzt worden (also mit dem EL, mit dem Rettungwagen passiert mir das dauernd, auch mit ohne Blau). Aber bei uns in der Gegend sind die Raubritter sehr haeufig unterwegs. Und im Radio hoert man dann von Warnungen fuer Kontrollen, an denen man eigentlich durchgefahren sein muesste.
Also entweder hab ich Sonne ohne Ende oder die Jungs haben Probleme, die Knoellchen zuzustellen. Ich fahr aber auch nicht das einzige gelbe EL bei uns im Kreis. Da gibts mehrere.

Wenn ich dich richtig verstehe, kam bei dir auch noch nie was an, oder?
Bergab im 50er Bereich, das ist fies, da freut man sich ueber ein wenig Energie, und dann sowas..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Jörg Nick-EL

Mitglied
18.07.2008
203
Das ist mir mit dem Motorrad passiert, von vorne geblitzt worden und die Dame im Astra hat die Nummer notiert. Auf einer Ausschnittvergrößerung des Fotos konnte man nur meine Nasenspitze unter der Sturmhaube erkennen.
Das war letztes Jahr im März, ich habe einfach zurück geschrieben das ich zwar ein Motorrad mit diesem Kennzeichen habe, ich das Ding aber nicht anrühre bevor nicht deutlich zweistellige Plusgrade auf dem Thermometer abzulesen sind, ... sie müsste sich verguckt haben.
Das ist dann eingestellt worden.
Mit dem EL auf diese Weise erwischt, würde ich lieber zahlen. Die sind einfach zu selten und die suchen auf dem Foto nach einem Aufkleber oder so um dir zu beweisen das du es warst.
Und falls man das öfter versuchen sollte, gibt es ja immer diese Drohung mit dem Fahrtenbuch ... nee
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Jörg, hallo Sascha,

nein, Sascha, es wurde noch nicht zugestellt.
Die Sache mit den Merkmalen ist schon richtig.
Also sollte man immer nach einem Blitzer mal die Nase modifizieren ;-)

Dann muss die Stoffbiene halt mal für 6 Wochen zu Hause bleiben.

Die Sache mit dem Zahlen bei einer 45er Zulassung ist so eine Sache.

Angeblich darf ein solches Fahrzeug noch nicht einmal bergab schneller fahren ?!?!?!

Ach das ist alles ..... naja... Schmuckfoo halt.

Gruss

Carsten
 

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hallo,
ich war bisher der Ansicht, der El wäre gegen Radarmessung immun. Immerhin werden im Nachbarort gelegentlich Warn-Radaranlagen aufgestellt, und von denen hat noch nie eine auf den El reagiert.

"Richtige" Autos misst die immer, ab ca. 25 km/h, und die schaffe ich auch mit dem El.

Grüsse

Lothar
 

JJ-OO

Aktives Mitglied
05.05.2006
360
Hm,
Bußgeld wegen Falschparken mit kleinem Kennzeichen. Ist das schon mal
wem passiert?
Soweit ich weiß, verjähren Geschwindigkeitsverstöße nach 3 Monaten, brauchst
also nicht unbedingt mit nem Schwall rechnen, wenn sie Dich ermitteln.
Wenn Dein EL schneller als 45 läuft, würd ich es legal begrenzen. Wenn es dann beim Gutschter landen sollte, wird der den Beweis liefern, das die Messung fehlerhaft gewesen sein muss...
Jens
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

von vorne wird geblitzt damit das Gesicht des Fahrers erkennbar ist, sonst ist der Halter verantwortlich und wenn es die Oma ist die keinen Führerschein hat.

Die umfassende Beleuchtung bei euch fände ich ideal, da sieht man mit Infrarotdedektor ja schon kilometerweit wo ne Knipse ist, und verbotene Radarwarner wären überflüssig, ne einfache Infrarotbrille würde genügen.


Gruß

Roman
 

Oli A.

Aktives Mitglied
28.03.2007
346
Hallo Roman

Wer gefahren ist, interessiert bei uns dafür niemanden, respektive ist Sache des Fahrzeughalters. Dieser kann bei der Polizei Einsprache erheben, wenn er nachweisen kann, dass er es nicht war. Praktischerweise mit dem Geständnis des Lenkers ;) Dann wird die Busse umgeschrieben. Ansonsten gilt; "Wenn Du Dein Auto einem Raser anvertraust, geht uns das nix an, es ist Deine Karre".

Wie gesagt, das Teil ist noch in einer Testphase. Stellen die alle Woche mal auf und knipsen mit Messanlage daran irgendwelcher Vermessern der Messanlage mit vielen Personen drumrum. Ich glaub, so lange wie sie testen, dass sie selber nicht so überzeugt davon sind.

Wir werden sehen. Mit dem EL habe ich bei uns eh keine Probleme. Mit 55km/h bin ich in der Region praktisch unblitzbar... :hot:
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.263
[quote Oli A.]
Wir werden sehen. Mit dem EL habe ich bei uns eh keine Probleme. Mit 55km/h bin ich in der Region praktisch unblitzbar... :hot:
[/quote]
hallo oli :)
was, mir sind einige wohnbereiche bekannt wo auch bei euch drüben(rheintal bis gossau) 30km/h drauf steht.
 

mirab

Mitglied
16.10.2008
120
von vorne wird geblitzt damit das Gesicht des Fahrers erkennbar ist, sonst ist der Halter verantwortlich und wenn es die Oma ist die keinen Führerschein hat.

@ Roman,

Deine Aussage ist so nicht richtig.

In Deutschland ist der Halter eines KFZ nur für den ruhenden Verkehr verantwortlich, also bei Parkverstößen und dergleichen.

Im fließenden Verkehr kann nur der Fahrer des KFZ belangt werden.
Allerdings wird dem Halter bei nichtangabe des Fahrers gerne mal die Plicht zur Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. :mad:

Grüße,

Micha
 

mirab

Mitglied
16.10.2008
120
verflixt nochmal, wie krieg ich denn in meiner Antwort das "Zitat-Kästchen " eingefügt.
Bin ich wirklich zu blöd ???

Gruß,

Micha

 

Bernd_M

Aktives Mitglied
22.12.2006
1.550
verflixt nochmal, wie krieg ich denn in meiner Antwort das "Zitat-Kästchen " eingefügt.
Bin ich wirklich zu blöd ???

nein ,nicht blöd,nur an der Fragestellung müssen wir noch feilen....

Zuerst auf da " Zeichen (oberhalb des Eingabefeldes)
In den dann erscheinenden Eingabefeld den Autor angeben.
Der Text wird dann an der "Cursorposition" eingefügt.
(am besten vorher, im anderen Beitrag "markieren und kopieren"

Bernd M
 

Oli A.

Aktives Mitglied
28.03.2007
346
Hallo Micha

Ein Fahrtenbuch? Gibts das in Deutschland tatsächlich? Also ich kenne ein Fahrtenbüchlein höchstens von Schweizer Skiliften, welche privat betrieben werden und keinem Skigebiet angehören. Also Bauern, welche eine Skilift auf dem eigenen Acker betreiben...

Müsst ihr denn wenn ihr ein solches aufgedrückt bekommt da jedes Mal wenn ihr in die Karre steigt eintragen wohin ihr zu welcher Zeit gefahren seid? Ist ja krass. Und dann müsst ihr noch einmal den Monat zur Pozileistazion das Fahrtenbuch vorweisen oder wie?

Ich glaube, da würde in der Schweiz der Datenschutzbeauftragte aufschreien. Habe noch nie von sowas gehört... Erklärt mir das aber mal. Wäre vielleicht eine Lösung zur Rettung vieler Ehen in der CH, wo der Papi einmal im Monat in den Puff fährt... Da müsste dann laut Michael Mittermeier ein braunes, unauffälliges Fahrtenbuch her für den Papi oder? :xcool:
 

SB

Aktives Mitglied
19.05.2006
1.841
Wurde mir in D vor 20 Jahren auch mal angedroht, als ich abstritt der zu sein, der auf dem Bild gerade bei dunkelrot zu schnell über eine Ampel fuhr :hot:

Ich denke egal wo wenn es so weit ist kann man immer noch sagen. OK ich zahle in Zukunft alles.

Wer weiss gerade wo ich in BL eine verbindliche Auskunft bekomme wie das mit dem Parken ist? Unser Dorfpolizist will mich nicht als 2Rad behandeln...
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.263
hallo oliver :)
ja das gibt es noch das fahrtenbuch.
wird auch in österreich gerne einem vorgeschrieben wenn man ein fahrzeug halb betrieblich halb privat nutzt um bei einer finanzprüfung zu kontrollieren ob das fahrzeug nicht nur privat genutzt wird.
und ja, das muss man im falle eienr verkehrskontrolle vorweisen und dem G-hüter einbilck gewähren.

bei grösseren firmen wird das eher zur kontrolle der dienstnehmer genommen. da sich dann keiner einen grösseren umweg erlauben kann.
 

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