War denn diese meine Frage so schwierig zu beantworten:
"Gibt es denn für alle anderen Sonderfälle (auf öffentlichem Grund) bereits eindeutige Rechtsgrundlagen? Z.B. Parkfelder, die für Busse reserviert sind, oder Parkfelder für Motorräder oder die LKW-Stellplätze auf Autobahnraststätten?"
Warum soll ich meinen PW nicht auf den erwähnten Parkfeldern parken? Verboten? Welches Gesetz?
Ich hätte gerne hier eine kurze Antwort, statt langatmige Ausführungen von MdB Hofreiter
"Gibt es denn für alle anderen Sonderfälle (auf öffentlichem Grund) bereits eindeutige Rechtsgrundlagen? Z.B. Parkfelder, die für Busse reserviert sind, oder Parkfelder für Motorräder oder die LKW-Stellplätze auf Autobahnraststätten?"
Warum soll ich meinen PW nicht auf den erwähnten Parkfeldern parken? Verboten? Welches Gesetz?
Ich hätte gerne hier eine kurze Antwort, statt langatmige Ausführungen von MdB Hofreiter