Wir hatten im Febr. 2008 das Thema Umweltplakette schon mal im Elektroautoforum durchgekaut. Ich hatte damals dies geschrieben:
leider ist es nicht so einfach mit den Gesetzen....
Normalerweise dürfte kein Polizist was sagen, wenn ein Elektroauto in eine gekennzeichnete Umweltzone einfährt. Es gibt aber eine Reihe von Texten, die eigentlich widersprüchlich sind:
Zitat:
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 ¤ Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.
Zitiert aus: [www.umwelt-plakette.de]
Im Gesetz steht es freilich anders. [www.bgblportal.de] Ich rate, das Gesetz einfach auszudrucken und den Ausdruck im Auto mitzuführen. Das wird im Zweifel- oder Diskussionsfall den armen Gesetzeshüter komplett irritieren.
Aber einige Texte sind vollkommen klar: Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind von der Plakettenpflicht ausgenommen. Also keine Probleme für TWIKE und CityEl schon wegen der drei Räder. Laut Anhang 3 "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach §2 Abs.1: "Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach §40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß §2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind" heißt es unter Punkt 4: "zwei- und dreirädrgie Kraftfahrzeuge"
Und dann steht drin im Gesetz unter § 2 Absatz (3): Kraftfahrzeuge, die in Anhang 3 aufgeführt sind, sind von Verkehrsverboten nach §40 Abs. 1 des Bundes-Immisionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß Absatz 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind.
Also für zwei und dreirädige gilt, dass man auch ohne Plakette in die Umweltzonen einfahren darf. Wahrscheinlich wissen das nicht alle Polizisten. Im Zweifelsfalle kann man also beim Erwischtwerden ohne Plakette drauf hinweisen, dass das Fahrzeug laut §2 Absatz 3 keine Plakette braucht. Wie erwähnt: damit wird man die Gesetzeshüter sehr verunsichern.
Allerdings sollte mit dem Gesetzesausdruck in der Hand der Kauf der Plakette kein Problem sein, denn es steht auch wörtlich im Gesetz zur Schadstoffgruppe 4, Punkt 3: "Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet."
Damit sollte es kein Problem sein, eine grüne Plakette zu bekommen. Im Zweifelsfalle das Gesetz vorlegen. Und wenn der Sachbearbeiter nicht weiter weiss, dann um ein Gespräch beim Leiter des Straßenverkehrsamtes bitten. Der von meinem Amt war sehr an Elektrofahrzeugen interessiert, das Gespräch war eher erfreulich.
Gruss, Roland