Strom-Adapter-VERBOT in der Schweiz ???



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BdasB

Bekanntes Mitglied
04.07.2007
2.215
http://www.emobilserver.de/elektro-magazin/emobil-nachrichten/aktuelles/2017/mai/verbot-von-klassischen-strom-adaptern-fuer-e-fahrzeuge-in-der-schweiz.html

[size=large]Verbot von klassischen Strom-Adaptern für E-Fahrzeuge in der Schweiz[/size]


St. Gallen (CH), im Mai 2017. Nun ist es offiziell. Das vor kurzem erfolgte Urteil des Verwaltungsgericht St. Gallen verbietet ab sofort die weitgehende Nutzung von klassischen Strom-Adaptern zum Aufladen von E-Fahrzeugen. Damit fällt die Schweiz ein wegweisendes Urteil. Offen bleibt, ob Europa aus Sicherheitsgründen mit einem Verbot nachzieht.
Alle Stecker-Adapter für E-Fahrzeuge, die von schwächeren Dosen auf grössere Kupplungen führen, sind ab sofort verboten. Mit dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgericht St. Gallen vom 13. Juli 2016 wurde der vorangehende Entscheid des schweizerischen Starkstrom-Inspektorats bestätigt.
Damit fällt die Schweiz ein wegweisendes Urteil zur Sicherheit bei E-Fahrzeugen.

Der Link wurde entfernt (404).


 

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el El

Bekanntes Mitglied
11.09.2012
2.881
ist der 25. Mai in der Schweiz sowas wie der 1.4. anderswo? :xcool:
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.910
Wenn man sich hier im Forum manche lebensgefährliche Basteleien durch ließt dann scheint so ein Schritt schon lange überfällig, auch in anderen Ländern. :rolleyes:
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Das Pferd am falschen Ende aufgezäumt. Es sollte vielmehr um Absicherung gehen: Am Anfang der Stromkette sollte immer das schwächste nachfolgende Glied abgesichert sein. Das Gericht von St.Gallen macht es sich demnach zu einfach.
Im Übrigen sollte ein Schuko - Eingang immer sein, in der Schweiz der entsprechend schwächere, wie 6 oder 10Ampere, für Notfälle oder beim Laden zu Hause.
Dazu ein abgesicherter für Gleichstrom, mit einem einheitlichen Weltstecker, damit dem Wildwuchs endlich ein Ende gesetzt wird.
Alles andere, samt Drehstromanschluss, zuladbar.
Es geht nicht an, dass jeder seine diversen Ladegeräte mitschleppen muss.
In England gibt es übrigens noch Stecker und Dosen, die eine Schmelzsicherung enthalten.
Selbst bei den Schweizern wird der Rappen noch fallen...
Zur Zeit steigt er noch.
 

schachtelhalm

Aktives Mitglied
13.11.2012
353
In Germanien kein Problem, aber in Helvetien fallen die Steuerzahler weg. Zuviele Leute zahlen keine Heizölabgabe mehr, für die abschussreifen Diesel. Diese Leute sollen nicht mehr auf dem Caravanstellplatz oder bei Freunden laden, sondern nur noch bei steuerpflichtigen Tankstellen. Zuhause laden, nur noch über Wallbox mit eigenem Zähler und getrennter Abrechnung.
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Zur Klarstellung:
Der Juice Booster z.B. hat Adapter von Schweizer Steckern T13 und regelt dabei selbständig auf den zulässigen Strom ab. So ein Adapter ist weiter erlaubt.
http://www.juice-technology.com/produkte/juice-booster-2


Der NRGKICK mit Schuko vorne dran kann durch aus auf 32A eingestellt werden, der ist in der Schweiz nicht mehr erlaubt.
https://www.nrgkick.com/?lang=de

P.S. ich bin mit meinem NRGKick sehr zufrieden, aber es braucht Kopf zum einstellen..

Sonnige Grüße
Ralf
 

Solarstrom

Aktives Mitglied
18.08.2009
774
Mal ernsthaft gefragt: Wer braucht das Adaptergeraffel denn überhaupt noch?

Ich jedenfalls nicht! Auf Reise lade ich per CHAdeMO und an Zielorten oder zur Not habe ich ein Typ2 Ladekabel. Das werksseitig mitgelieferte Schuko Ladekabel in meinem jetzigen Eleketroauto habe ich noch nie benutzt.
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Ich habe mir das Gerichtsurteil durchgelesen. Das Starkstominspektorat begründet das Verbot damit, das in der Schweiz Steckdosen häufig um eine oder zwei Stufen übersichert sind und der Schutz durch den Anschluss nachgeschalteter Verbraucher zu sichern ist. Wenn jemand über eine Mehrfachsteckdosenleiste mehrere Verbraucher anschließt und damit die Steckdose überlastet, gilt es als "unsachgemäße Verwendung".

- Halali Übersicherung das gibt es in Deutschland nicht - zumindest ist es nicht zulässig. Eigentlich kenne ich es auch in der Schweiz nicht, dass man übersichert.

Ralf
 

Helixuwe

Aktives Mitglied
31.12.2011
448
Dann sind wohl auch Krokoklemmen an der Staßenbeleuchtung verboten. Aber für eine Elektrofachkraft mit passender Warnbeschilderung ist das Adapterverbot eh ein Witz.
Gruß Uwe
 

stefan72

Neues Mitglied
26.07.2007
37
Sofern Adapter-Sets abgesichert sind, sollten diese weiterhin verwendet werden dürfen. So zumindest mein Verständnis zum Thema. crOhm premium ev z.B. stellt solche her.
 

schachtelhalm

Aktives Mitglied
13.11.2012
353
Auf deutsch: wie bei uns im Odenwald haben wir eine Sicherung, an der hängt das ganze Wohn- und Esszimmer dran, drei Kronleuchter mit 5 Birnen a 200 Watt (3 kW) und 8 Schukosteckdosen (jede Zimmerecke eine, 2 Zimmer). Fernseher (Bildröhre in Bunt) PC, Arbeitsrechner, Spielkonsole, ... nochmal 2 kW, der Rechaud fürs Racklette, ... also 32A damit die Sicherung nicht schmilzt.

Weil da unbedarfte Elektronauten eventuell ihren i-MiEV, den alten, mit dem 16A Ziegel, über eine Steckdosenleiste zusammen mit dem Wasserkocher (2 kW) reinstecken könnten ...

Schaut Euch mal eine ganz normale Haushaltsverkabelung auf dem Land an. Die sieht genau so aus, unsere auch und wir sind nicht alleine.

Unser persönliches Glück, wir haben eine gemeinsame Waschküche im Keller (im Odenwald, Hausvorderseite ist das Strassenniveau). Dort hat jeder Mieter, je eine einzeln abgesicherte Steckdose für die Waschmaschiene und den Wäschetrockner. Wir wohnen auf dem Bauernhof. Da gibt es viele Steckdosen, auch die roten, aber gegenüber im Mehrfamilienhaus springt der Energieversorger im Dreieck, wenn ein Mieter eine dicke Rote (32A) in der Garage haben will.

Keine Sorge, das geht schon gut, denn schliesslich haben alle, die Steckdosenleiste, der Wasserkocher und der Ladeziegel den Stempel vom TüV Rheinland und der Sachverstandige, der den Brand nacher untersucht, der kommt vom VDE.

Das einzige, was das Adapterverbot bewirkt, ist dass der Versicherungsschutz flöten geht, denn die Versicherung ist so arm, dass der Staat mit dem Hut rumgeht, wenn die Versicherung ihr Flötenkonzert gibt.
 

schachtelhalm

Aktives Mitglied
13.11.2012
353
Also 3 Kronleuchter zusammen und verteilt auf 2 Zimmer. Es war ein 6-er und 2 5-er. Der 6-er ist heute LED "Glühbirne" und die beiden 5-er sind durch Glühwürmchen bunt und warm weiss ersetzt und werden aus dem PC (12V) gefüttert.

Aber in der selben Strasse finden sich immer noch die alten Kronleuchter mit 200-er Birnen und 3 Stück auf einer einzigen Sicherung, zusammen mit Staubsauger und Röhrenfernseher. Die laufen bis der alte Videorecorder kapput geht.
 

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