Steuer und Elektromobilität



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Hotzi-47

Aktives Mitglied
24.12.2004
611
Aus aktuellen Hinweisen eines Lohnsteuerprogramms:

Lohnsteuerförderung für Elektroautos ab 2017
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr wurde beschlossen.

Der Absatz von Elektroautos soll in den nächsten Jahren massiv gesteigert werden. Dazu soll das neue Gesetz, das in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet wird, mit mehreren Maßnahmen beitragen. Die lohnsteuerliche Förderung setzt dabei vor allem beim Strombezug sowie bei der Schaffung neuer Ladestellen an. Wie die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einzelnen aussehen, haben wir im Folgenden zusammengefasst. Die Regelungen gelten (zunächst) befristet im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.

Lohnsteuerfrei: Aufladen von privaten Elektroautos beim Arbeitgeber
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers löst bislang einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus. Mit dem Gesetz wird nun eine neue Steuerbefreiungsvorschrift geschaffen (§ 3 Nr. 46 EStG). Ab 2017 werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Mitarbeiters im Betrieb des Arbeitgebers steuerbefreit.

Lohnsteuerfrei: Aufladen von Dienstfahrzeugen
Als Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf ist nicht nur das Auftanken vom Strom von Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers steuerfrei. Die Steuer­befreiung umfasst nun auch das Betanken des vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens. Während bei der 1%-Regelung der vom Arbeitgeber gestellte Ladestrom ohnehin durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts abgegolten ist, werden jetzt auch Firmenwagen bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode in die Steuerbefreiung einbezogen.

Lohnsteuer-Vorteile auch für Leiharbeitnehmer
Der Gesetzesbeschluss präzisiert zudem den Begriff „im Betrieb des Arbeitgebers“ und bezieht verbundene Unternehmen ein. Die Steuerbefreiung gilt damit auch fu?r Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers.

Lohnsteuer-Pauschalierung bei Anschaffung einer Ladevorrichtung
Eine Verbreitung von Elektroautos ist nur mit entsprechenden Ladevorrichtungen möglich. Deshalb fördert der Gesetzgeber deren Anschaffung durch die Einführung einer neuen Pauschalierungsvorschrift. Der Arbeitgeber hat für den geldwerten Vorteil aus der Übereignung von Ladestationen die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit dem festen Steuersatz von 25 % (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG). Die Leistung bleibt dann auch sozialabgabenfrei.

Die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 25 % gilt auch für Zuschüsse des Arbeitgebers, die er für den Erwerb und die Nutzung einer Ladevorrichtung durch den Arbeitnehmer zahlt.

Leihweise Überlassung einer Ladevorrichtung bleibt lohnsteuerfrei
Abzugrenzen von der Übereignung ist jedoch die (leihweise) Überlassung einer Ladevorrichtung durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung, die nach vorstehender Steuerbefreiungsvorschrift gänzlich lohnsteuerfrei bleibt.

Achtung: Keine Gehaltsumwandlung
Sowohl die Steuerfreistellung als auch die Pauschalierung der steuerpflichtigen Leistungen des Arbeitgebers mit 25% setzen voraus, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Gehaltsumwandlung ist also nicht möglich.

Weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
Neben den lohnsteuerlichen Maßnahmen soll im Kraftfahrzeugsteuergesetz die derzeit geltende fünfjährige Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Befreiung umgewandelt werden.

Darüber hinaus können Käufer von Elektroautos bereits seit Juli 2016 eine Prämie beantragen. Sie erhalten einen Betrag von 4.000 EUR für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 EUR für Plug-in-Hybride. Staat und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Keine Steuerbefreiung für E-Bikes
Die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ebenfalls diskutierte Einbeziehung von Elektrofahrrädern in die Steuerbefreiung ist nicht umgesetzt worden. Begünstigt sind damit nur solche Zweiräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Hierunter fallen Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25km/h unterstützt. Das normale E-Bike ist dagegen als Fahrrad einzuordnen.

Gruss, Roland
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Das darf in Zukunft nicht mehr passieren, dass Strom versteuert wird. Strom wird für die Energiewende benötigt und enthält automatisch eine "Umwelt"-Steuer von 200%, die dem Wirkungsgrad bei der Umwandlung von Wärme in Strom entspricht. Verbrennung müssen wir versteuern. Wenn wir die Steuer so hoch setzen dass die kWh Wärme 10 Cent kostet natürlich auch für die Kreftwerksbetreiber, kostet jede kWh Strom 30 Cent Brennstoff plus die Finanzierung all dessen, was drumherum benötigt wird, also vielleicht 40 oder 50 Cent. Dann noch zusätzliche Stromsteuer zu verlangen, wäre unproduktiv und verhindert die Energiewende, die auf die Nutzung der Exergie und elektrische Wärmepumpen aufbaut, natürlich auch unseren Elektroautos, die wegen ihres Energiespeichervermögens eine ganz hervorragende Rolle zusätzlich spielen.
Also, es reicht vollkommen, jede kWh Wärme , für alle gleich, also auch für unsere Energiemonopole auf 5 Cent festzulegen, dann haben wir die kühnsten Wünsche für die Energiewende in weniger als 5 Jahren wahr gemacht. Das komplette dezentrale Netz dürfte 10 Jahre benötigen. Wir sollten uns dann warm anziehen, weil das CO2 wieder verschwindet oder zumindest es wird nich mehr wärmer auf der Erde.
Aber wem ist das schon klar und wen interessiert, was nach der laufenden Legislaturperiode geschieht.
 

Andreas106

Mitglied
29.03.2011
259
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers löst bislang einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus.

Da kommen mir doch gleich tolle Ideen. :)
Ich bekomme den Strom nicht kostenlos, auch nicht verbilligt. Habe somit keinen Geldwerten Vorteil.
Aber mein Geld, mit dem ich die Stromrechnung beim Arbeitgeber bezahle, wurde zuvor mit der Lohnsteuer reduziert.
Heißt das, ich bekomme den Lohnsteueranteil von meiner Stromrechnung erstattet? :)
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
Somit Steuerbefreiung von E Rollern und E Bikes die ein Versicherungskennzeichen benötigen ?
Aber man bezahlt ja für die 45er EU eh keine Steuern ?
Oder sind die in der Anschaffung dann Mehrwertsteuerfrei ???

Fragen über Fragen und es gibt bestimmt wieder etliche Ausnahmen und Beschränkungen, warten wir also ab.

Da müssen die Medien dann entsprechend informieren wenn es so weit ist...
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Das ist , glaube ich geregelt. Du kannst die Unkosten zu und von der Arbeitsstelle von der Lohnsteuer absetzen. Auch die Steuern, die darin enthalten sind. Das wirklich Interessante am Energiesteuersystem ist, dass die Natur über die doch sehr geringen Carnot-Wirkungsgrade von 25 bis 50% eine Versteuerung des Stroms quasi enthält. Wären die Brennstoffe für alle gleich teuer, also auch für die Kraftwerke, würde niemand mehr auf die Idee kommen, Strom in Elektrodirektheizungen zu vergeuden. Leider aber kostet die Konzerne die Braunkohle gar nichts, sie bleibt sogar unversteuert und somit wird der Energieverschwendung Tür und Tor geöffnet.
 

Hotzi-47

Aktives Mitglied
24.12.2004
611
Das ist , glaube ich geregelt. Du kannst die Unkosten zu und von der Arbeitsstelle von der Lohnsteuer absetzen. Auch die Steuern, die darin enthalten sind. Das wirklich Interessante am Energiesteuersystem ist, dass die Natur über die doch sehr geringen Carnot-Wirkungsgrade von 25 bis 50% eine Versteuerung des Stroms quasi enthält. Wären die Brennstoffe für alle gleich teuer, also auch für die Kraftwerke, würde niemand mehr auf die Idee kommen, Strom in Elektrodirektheizungen zu vergeuden. Leider aber kostet die Konzerne die Braunkohle gar nichts, sie bleibt sogar unversteuert und somit wird der Energieverschwendung Tür und Tor geöffnet.

Danke Bernd, dass Du im zweiten Satz klarstellst, [size=large]dass es hier nur um Lohnsteuer[/size] geht. Aber dann wieder abgleiten in Carnot oder Stromsteuer oder das Energiesteuersystem? Versteh ich nicht. Diese Begriffe tauchen in einem Lohnsteuerprogramm oder bei der Lohnsteuer gar nicht auf.

Ich darf nochmal den ersten Satz in meinem ursprünglichen Beitrag erwähnen: "Aus aktuellen Hinweisen eines Lohnsteuerprogramms". Was bitte ist daran unverständlich?
Keine Ahnung, warum hier über Stromsteuer, KFZ Steuer, MWST, Brennstoffe oder Elektrodendirektheizungen geschrieben wird. Für mich sind das alles ganz andere Steuerarten, die mit der Lohnsteuer nichts zu tun haben.

Ich selber habe übrigens mit der Lohnsteuer schon lange nichts mehr zu tun. Erkläre ich nicht, zahle ich nicht, weil ich keinen Lohn von einem Arbeitgeber bekomme. Ich brauche den Anhang R für die Einkommensteuererklärung. Aber das ist eine andere Geschichte. Die Älteren werden wissen, um was es geht. Also Bernd: Vergiss das ganze, geht Dich wohl auch gar nix mehr an.

@ Andreas: Vielleicht kannst Du jetzt mit Deinem Arbeitgeber klären, dass Du ganz unproblematisch den Strom kostenlos bekommen könntest. Wenn er das nicht will, sieht es schwer aus. Du kannst natürlich immer die Fahrtkosten wie üblich absetzen. Lohnsteuermäßig kein Unterschied zu den Kosten bei Verbrennern.

@ Twiker76: Es geht nicht um die KFZ Steuer, da sind die 45er Zweiräder sowieso steuerfrei. Es geht um die Fahrtkosten oder km Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte und die Lohnsteuer. Was willst Du in diesem Zusammenhang mit der MWST? Gehört hier jedenfalls gar nicht rein.

Gruss, Roland
etwas verwirrt wegen der Vielfalt, obwohl es doch nur um die Lohnsteuer geht. Nur um die.
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
Dann versteh ich nicht was da gefördert wird ???
Km pauschale kann ich ja schon einfach absetzen zum Arbeitgeber.

Wieder viel Blabla um nix ?
 

Hotzi-47

Aktives Mitglied
24.12.2004
611
Dann versteh ich nicht was da gefördert wird ???
Km pauschale kann ich ja schon einfach absetzen zum Arbeitgeber.
Wieder viel Blabla um nix ?

Nicht richtig gelesen oder das Problem noch nicht gehabt?
Bisher wurde der Strombezug am Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil angesehen und mußte steuerlich deklariert werden. Lästig für die Arbeitgeber, die dann lieber keine Stromtankstellen installierten. Kenn ich aus eigener Erfahrung. Das war meinem Arbeitgeber einfach zu umständlich, die Lohnbuchhaltung hatte den bürokratischen Aufwand schlichtweg abgelehnt. Damals war das wohl in keinem der üblichen Lohnbuchhaltungsprogramme irgendwie vorgesehen, und alles per Hand einpflegen wollte oder konnte niemand.

Und der eigenen Steuererklärung tut ein "geldwerter Vorteil" auch nicht gut. Bürokratismus pur und finanzieller Nachteil addieren sich hier. Sehr gut, dass das jetzt vereinfacht wurde.

Das hat also der Gesetzgeber gemerkt und diese Erleichterung für die Firmen und Fahrer geschaffen. Die dürfen jetzt richtig unbürokratisch und ohne Anrechnung eines geldwerten Vorteils dem Elektromobilfahrer Strom in sein Auto geben. So wie Werksparkplätze üblicherweise kostenfrei waren, wird jetzt auch die Steckdose bzw. Ladestation dort kostenfrei nutzbar. Und auch Du mußt Dich nicht mit irgendwelchen Erklärungen von geldwerten Vorteilen in Deiner Steuererklärung rumplagen. Die steuerlich abzugsfähigen Wegekosten, umgangssprachlich km-Geld genannt, sind davon unberührt. Das bleibt wie bisher.

Ich finde, dass das eine schöne Vereinfachung ist. Das Laden am Arbeitsplatz macht Sinn, selbst mit Schuko. Ich habe meinen kleinen ATW Ligier 1993 und 1994 morgens 50 km zur Arbeit gefahren, dann 4 Stunden aufgeladen, dann waren die Akkus wieder voll. Abends Heimfahrt, 1/3 Stadtverkehr, 2/3 Autobahn. Ging alles ladetechnisch problemlos mit Blei-Vlies Akkus. Aber nach dem 5 Akkusatz in zwei Jahren hab ich das Ding verkauft. Die viele Ein- und Ausbauerei hat einfach genervt.

Was also hat sich geändert: Vereinfachung, da sowas einfach ohne weitere Anrechnung erfolgen kann. Vereinfachung, weil mittlerweile sogar die üblichen Lohnprogramme (hier Lexware) überhaupt was drüber wissen und sachliche Hinweis für die armen Lohnbuchhalter geben.

Der Durchbruch an dieser Stelle für die Elektromobilität kommt ganz sicher dann, wenn die meisten Lohnbuchhalter und Programmierer von diesen Programmen elektrisch fahren - und beim Arbeitgeber laden wollen. Dann wissen die auf einmal, was Sache ist.

Nix wissen ist immer hinderlich. Nun wissen die Gesetzgeber, die Arbeitgeber und die Lohnbuchhalter was von der Sache und wie die Elektromobilität anzurechnen - oder besser nicht anzurechnen ist. Und das ist gut so. Je mehr und breiter das Wissen um auch diese Randbedingungen der E-Mobilität gestreut ist und wird, umso leichter wird das angewendet.

Stell Dir einfach das neue Firmenrundschreiben vor: "Wir ........ (hier Firmenname einsetzen) sind stolze Vorreiter in Sachen Energieefflizienz und Umweltbewußtsein. Wir fördern unseren Mitarbeitern jetzt den Strom für ihre Elektroautos. Wir installieren dafür kostenfrei Stromtankstellen an......... (hier die Parkplatzstandorte einsetzen). Das Aufladen kann kostenfrei erfolgen und braucht nach den neuen Gesetzen steuerlich nicht mehr als geldwerter Vorteil deklariert zu werden."
Vielleicht stellt sich der eine oder andere Unternehmer jetzt hinsichtlich Mitarbeitermotivation und Bindung und so was vor. Möglicherweise sogar tatsächlich irgendwas hinsichtlich Umweltschutz. Oder die Firma stellt irgendwas für E-Autos her und will es einfach fördern.
Ach so: Alle diese Argumente sind nicht ausgedacht, sondern tatsächlich der Wirklichkeit entnommen. Und das alles wird jetzt möglich durch diese Gesetzesänderung, so klein sie auf den ersten Blick auch erscheint. Aber vorher waren die Stromtankstellen im Betrieb den Firmen einfach zu bürokratisch aufwendig. Das wollte sich keiner antun.

Und ganz neu ist, dass der Arbeitgeber sogar vereinfacht Zuschüsse für die Heimladestation zahlen kann - ohne steuerliche Anrechnung. Lass Dir also von Deinem Arbeitgeber eine Heimladebox mit Typ2 Stecker verpassen - wenn Du sowas brauchen kannst.

Vielleicht wird es dem einen oder anderen Interessenten (Mitarbeiter) bewegen, sich doch mal ein E-Auto anzusehen. Und dann schnappte nach einer Probefahrt schon manches mal die Falle schnell zu und es wurde gekauft. Ach so: Der kostenlose Strom fürs Auto mag dann als Argument dazukommen. Nie wieder tanken, nie wieder was dafür zahlen. Na ja, bei Aldi einkaufen und Strom zum Nulltarif tanken geht auch. Weißt Du nun, warum die Autos z.B. C-Zero heißen?

Gruss, Roland
Nu is aber genug.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Diese ganze Versteuerung des Stroms, auch, wenn er selbst erzeugt und genutzt wird, ist so grotesk, dass auf diese Weise die Energiewende nie kommt. Jedes mittelgroße Unternehmen hätte längst sein Heizkraftwerk laufen, wenn lediglich die Brennstoffe versteuert würden.
So wird aber die Masse des Stroms aus Heizkraftwerken in Energieverschwendungsanlagen (elektrische Direktheizung) verheizt, um die Umlagen kassieren zu können. Aber auch dafür will unser Wirtschaftsminister die Steuern kassieren. Ich behaupte, er weiß, was er da tut. Die Folgen sind ihm aber piepegal. Nein, er will die Energiewende nicht.
Manfred hat viel Arbeit in alternative Energieanlagen gesteckt. Wenn wir unseren Wirtschaftsminister nicht bald durch einen ordentlichen Bayern ersetzen, kann er diese nicht nutzen. Dann sehe ich schwarz für Deutschland. Zumindest für die Luft in Deutschland.
Er verhindert die Energiewende mit diesen Steuergesetzen gleich mehrfach:
Elektroautos werden uninteressant gemacht, weil der Arbeitgeber nicht ungestraft fördern darf, der Strom wird unnötig verteuert. Die gleiche Steuer verhindert, dass Deutschland im Sommer und Winter alleine durh Erdgas versorgt wird: Im Winter würden die Heizkraftwerke Strom im Überfluss erzeugen, der aber nutzbringend Wärmepumpen versorgt. Durch die gleiche Versteuerung völlig unrentabel gemacht. Im Sommer wäre ungenutztes Erdgas im Überfluss vorhanden und man könnte entscheiden, ob man in Hochwirkungsgradkraftwirken damit sauberen Strom erzeugt, oder, nur bei günstigen Wetterlagen, die Braunkohlenkraftwerke anwirft.
Die Stromversteuerung muss beendet werden. Anfangen sollte er bei den Arbeitgebern, die endlich ihren Angestellten einen Schukostecker, mehr ist wirklich nicht erforderlich, kosten- und vor allem steuerbürokratiefrei zur Verfügung stellen dürfen sollten. 16 Ampere. Wer nicht arbeitet, bekommt auch nichts. Sogar der Krankenstand sinkt dann.
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
schön wenn man dann nur noch bei der Arbeit laden muss ?

Typ 2 braucht man bei LEMs eher weniger. Ne ganz normale Schucko reicht...

Das Problem mit dem viel zu hohem Gewicht und dann entsprechender Ladeleistung wird nicht angegangen.

Bisher ging es auch so. Und bei uns müsste man für den Parkplatz auch bezahlen wenn man kein Twike oder nen EVT oder sonstige dieser Fahrenden Lagerfeuer bzw. Fichtenmopeds hat.
Für das Geld bleib ich aus ner Tiefgarage draußen.

Man bräuchte auch keine Steckdosen geschweige denn ein eigenes Auto wenn man das mit dem öpnv hinbekommt. Paris hat zur Zeit kostenlose Nutzung aber wegen schlechter luft. Sowas könnte man sich evtl. stark verbilligt auch bei uns vorstellen ???

Kilometergeld abschaffen weniger Bürokratie.

Ich frage mich wie lange das bekannte wirtschaftssystem noch so funktioniert...
jeden Monat fließen 60 statt 80 Mrd. Euro in die Bankensysteme...
wie soll das gutgehen ???
 

Hotzi-47

Aktives Mitglied
24.12.2004
611
Diese ganze Versteuerung des Stroms, auch, wenn er selbst erzeugt und genutzt wird, ist so grotesk, dass auf diese Weise die Energiewende nie kommt.

Oh Bernd,
willst Du mich veralbern. Es geht hier um Lohnsteuer (vorteile) und Elektromobillität. Nicht um Stromsteuer und Energiewende. Zugegebenermaßen Dein Lieblingsthema.

Aber wenn ich Lehrer wäre, würde ich zu Deinem Aufsatz nur schreiben: [size=medium]Thema verfehlt[/size].

Sorry, aber mir reichts. Ich wehre mich dagegen, in jedem Beitrag Dein Lieblingsthema von der Strombesteuerung lesen zu müssen.

Sorry, Roland
Genug ist genug, gilt auch für Dich.
 

Hotzi-47

Aktives Mitglied
24.12.2004
611
schön wenn man dann nur noch bei der Arbeit laden muss ?

Mußte nicht, kannste. Ohne geldwerten Vorteil erklären zu müssen. Ist ein bürokratischer Vorteil. Und ein geldwerter Vorteil für Dich persönlich allemal.

Typ 2 braucht man bei LEMs eher weniger. Ne ganz normale Schucko reicht...
Das Problem mit dem viel zu hohem Gewicht und dann entsprechender Ladeleistung wird nicht angegangen.

Typ2 oder Schuko und Gewicht und Ladeleistung sind andere Gebiete. Haben nix mit Steuerrecht oder Bürokratie-Abbau zu tun. Erklär mich bitte mal, wie man das in die Steuergesetzgebung packen soll?

Man bräuchte auch keine Steckdosen geschweige denn ein eigenes Auto wenn man das mit dem öpnv hinbekommt. Paris hat zur Zeit kostenlose Nutzung aber wegen schlechter luft. Sowas könnte man sich evtl. stark verbilligt auch bei uns vorstellen ???

Wär super. Aber das "Hinbekommen mit dem ÖPNV" gilt auch für Dich ganz personlich. Wenn Deine Wege und Zeiten zu dem Angebot passen, dann nutze es doch. Recht haste, dann brauchst Du kein Twike oder sonstwas, auch keine Lademöglichkeiten. Wär auch super, wenn es alles angeboten wird, aber problematisch, wenn es als letzte Notlösung wegen schlechter Luft nötig ist. Klingt nach einer Art "Torschlusspanik".
Verbilligung des öffentlichen Personennahverkehrs ist gut, aber wer zahlt die Kosten. In Nürnberg wird zur Zeit das Modell von Prag und anderswo diskutiert: Alle über 70 dürfen kostenlos fahren. Sollen aufs Auto verzichten, verhindert Umweltverschmutzung und altersbedingte Unfälle. Ich würde es sehr begrüßen, wenns kommt. Ich bin soweit, würde dann viel öfter nach Nürnberg fahren, zum bummeln, einkaufen, Tochter und Enkel besuchen.

Ich frage mich wie lange das bekannte wirtschaftssystem noch so funktioniert...
jeden Monat fließen 60 statt 80 Mrd. Euro in die Bankensysteme...
wie soll das gutgehen ???

Gute Frage, aber ist nicht Thema der Förderung der Elektromobilität. Und schon gar nicht Tehma hier im Forum. Wenn Du wissen willst, wie gut es denen gehen soll (oder so ähnlich): Frag die Banken, nicht hier im Forum. Ich glaube nicht, dass hier viele Banker mitmachen. Wer also soll antworten? Amateure, die gar nichts mit Banken am Hut haben, außer ein Konto und zahlen müssen? Na ja, das reicht wohl schon.

Gruss, Roland
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
Die Menschen auch hier im Forum stellen sich doch auch die Frage wie gerecht unser Steuersystem ist. Betonung liegt vermutlich auf "eher ungerecht"

Wen juckts solange man noch in ner warmen Bude sitzt wenns draußen kalt ?

Das mit dem Geldwertenvorteil beim Arbeitgeber Für wenn soll das gut sein ?
Ich kenne keine Vorteile und ich bezweifle das der Arbeitgeber da einen Vorteil hat.
Ladestation kostet Geld, welches System ??? Gibt mindestens 5 verschiedene die ich kenne.
Adapter notwendig ? Wer zahlt das ? Evtl. als Ausgabe beim Finanzamt ?
Aber was macht ein Nichtselbständiger ? Ansetzten als berufliche Mehraufwendung ?

Alles nur blabla und Alibi, das will doch keine S..

Zur Erinnerung: Wir sind im "off Topic" wo wenn nicht hier darf man was dazu schreiben ?
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Mein Arbeitgeber hat Ladestationen eingerichtet an verschiedenen Standorten. Auch als Mitarbeiter darf ich dort laden und rechne schön den Strom - EK des Arbeitgebers ab. Nach der aktuellen Regeln dürfte mein Arbeitgeber mir den Strom schenken, will ich aber gar nicht um die Neiddiskussion nicht zu entfachen.

Technisch geht das mit einer Station von The New Motion, die regeln auch die ganze Abrechnerei seit Sommer. Ich halte meinen Schlüsselanhänger an die Station den ich auch an alle anderen TNM / Ladenetz Stationen halte.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ja, das ist eigentlich DIE Lösung. Thenewmotion rechnet ab. Dann hat man von einem Dritten die Abrechnung, für deren Anerkennung es keine Zweifel gibt. Da damit auch ein Internetanschluss verbunden ist, ist auch der Schritt zum "smart grid" nicht mehr weit.
Es geht, gleich, ob es um Lohnsteuern oder eine andere Steuer geht, im Wesentlichen nur um Steuern und Umlagen, die hier eben noch einmal verlohnsteuert wurden, was jetzt nicht mehr sein soll. Eigentlich ,müsste man zu jeder kWh Strom eine Stromsteuerbescheinigung bekommen, die man dann auch absetzen kann.
Jetzt hat man die paradoxe Versteuerung eben vereinfacht. 2,5 Cent kostete die kWh im vorigen Jahr an der Alternativenergiebörse, der ganze Rest waren Steuern, Umlagen und Wegegebühr. Eigentlich sollte es für alternativ erzeugten Strom eine Stromsteuerermäßigung geben, die dann wiederum mit der Lohnsteuer verrechnet wird.
 

Hotzi-47

Aktives Mitglied
24.12.2004
611
Mein Arbeitgeber hat Ladestationen eingerichtet an verschiedenen Standorten. Auch als Mitarbeiter darf ich dort laden und rechne schön den Strom - EK des Arbeitgebers ab. Nach der aktuellen Regeln dürfte mein Arbeitgeber mir den Strom schenken, will ich aber gar nicht um die Neiddiskussion nicht zu entfachen.

Und ich dachte immer, es wäre Dein Dienstwagen, für den denn der Arbeitgeber sowieso die Sprit- bzw. Energiekosten übernimmt. Aus Deinen Worten geht nun indirekt hervor, dass Du ihn als Privatwagen fährst. Ist das so? Dann mit Abrechnung und km Geld für Dienstfahrten? Dann macht es natürlich Sinn, dass Du nicht zusätzlich auch noch freien Strom bekommst.

Könnte beim TESLA S deutlich günstiger sein als ein Dienstwagen mit 1% Regelung, oder wie das heißt. Ich kenn mich da nicht mehr mit aus, denn ich habe meinen Industriejob und damit alle Lohnsteuerprobleme bzw. Lohnsteuererklärungen bereits 1997 beendet.

Gruss, Roland
 

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