Schweizer Version hier zulassen



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Jordi

Mitglied
11.10.2006
77
Hallo,
ich bin neu hier und habe folgenden Fragen:
Wie unterscheidet sich die schweizer Version des City-el (40 km/h) von der deutschen und ist es möglich so ein Fahrzeug hier als PKW <50 km/h zuzulassen und zwar ohne Riesenaufwand?
MfG Jordi1
 

SB

Aktives Mitglied
19.05.2006
1.841
Hallo Jordi

Ich lebe in Ch.
So viel ich weiss ist alles gleich.
Es sein denn Du hättest einen umbau auf 40V (+1/3 Akku).

Grüsse Sebastian
 

Jordi

Mitglied
11.10.2006
77
Hallo,
und wie ist es mit einer Umrüstung <= 50 km/h, denn soweit ich weiß, dürfen die CH-Versionen nur 40 km/h fahren, und damit bist du in der Stadt Freiwild.
MfG Jordi
 

SB

Aktives Mitglied
19.05.2006
1.841
Hey Jordi

Die Schweiz versteht ihre Gesetzte etwas anders, als D. Da ist meist mehr Raum für Interpretationen. 40 heist hier bis max. 45km. Wobei bei 50 auch keiner was sagt.
Wenn man es drauf anlegt kann man auch 40 fahren. Bergauf ist man eh nicht schnller... Es gibt immer Idioten die einen überholen, egal bei welcher Geschwindigkeit (nach dem Motto: Hast du arsch gesehen? ich bin schneller und hab den grösseren ...) und dass nach meiner Erfahrung 500m (!) bevor diese Umweltterroristen selber abbiegen. Nun ja. Vieleicht geht der Sprit ja mal auf 5,- dann lachen wir noch mehr drüber.

Grüsse Sebastian

P.S. Was glaube ich hier speziell sein könnte wie Zusatzlichter an den Spiegeln, ist in D nur von Vorteil.
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Schweizer Version könnte auch bedeuten: keine Seitenscheiben, nur durchsichtige Haube.

In Deutschland gibt es die Vorschrift, dass alle Scheiben aus Sicherheitsglas sein müssen (§ 40 StVZO), was in der Schweiz nicht unbedingt gefordert wird. So können z.B. Twikes aus der Schweiz mit den Acrylglasfrontscheiben in Deutschland nicht zugelassen werden.

Gruß,
Vera Kürten
 

SB

Aktives Mitglied
19.05.2006
1.841
Stimmt.

Ich habe allerdings schon Els im Eb.-D. gesehen, die auch keine Seitenscheiben hatten ... ??

Grüsse Sebastian
 

JJ-OO

Aktives Mitglied
05.05.2006
360
Nach meinen Infos ist das mit den Scheiben Pflicht. Vielleicht wissen das nicht alle TÜV-Prüfer oder falls doch (falls es ne Checkliste gibt) haben die Fahrer
sich möglicherweise ne Haube geliehen. Später (auch bei der HU) wird da keiner mehr nach fragen.

Jens
 

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