Restwert Akku 42 Ah 48 V



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jebjeb

Neues Mitglied
17.11.2009
21
Hallo,

da mein Roller leider von einem PKW Fahrer zu schrott gefahren wurde (Totalschaden laut Gutachter), stellt sich mir jetzt die Frage, ist es sinnvoll, den Akku auszubauen u. was wäre der Restwert für den Akku u. das dazugehörige Ladegerät.

Es handelt sich um einen Innoscooter Lithium-Polymer Akku 48,1 Volt, 42 Ah mit BMS.

Die bisherige Laufleistung des Akku ist ca. 11 000 km.

Das Ladegerät ist ein Innoscooter Retro-Mascot 6,6A

Der Akku u. das Ladegerät wurden im Frühjahr 2012 nachgerüstet.

Wer kennt sich mit sowas aus u. kann mir weiterhelfen?
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Hallo,

da mein Roller leider von einem PKW Fahrer zu schrott gefahren wurde (Totalschaden laut Gutachter),
Der Akku u. das Ladegerät wurden im Frühjahr 2012 nachgerüstet.

Wer kennt sich mit sowas aus u. kann mir weiterhelfen?

Stellst dur dir die Frage oder der Gutachter an uns ?

Also wenn der Gutachter einen Restwert ermitteln will kann er einen voraussichtliche Lebensdauer in Anrechnung bringen oder Ladezyklen und das dann via Dreisatz.....
Dann übernimmt er aber das Restrisiko das man im Nachhinein eine frühreres Ableben als Folge des Unfalls deklarieren kann ...... und somit zum Zeit Punkt nach dem Unfall der Akkusatz einen geringeren Restwert hatte wie festgestellt - Denn Schaden denn dann der spätere Halter/Nutzer hat muß der Gutachter tragen .

Oder erstellt das Teil so wie es ist in eine Gewerbliche Restwertbörse ein wo gewerbliche Aufkäufer ein verbindliches Angebot abgeben....das dann den "Marktgerechten Restwert" ergibt.
 

jebjeb

Neues Mitglied
17.11.2009
21
Stellst dur dir die Frage oder der Gutachter an uns ?
Also wenn der Gutachter einen Restwert ermitteln will

Ich stelle mir die Frage, da der Gutachter gesagt hat, da er sich mit den Akkus nicht auskennt soll ich diese einfach ausbauen.

Wenn ich jedoch nicht wieder einen 48V Roller kaufe kann ich diese nicht verwenden.

Er hat im Internet eine Verkaufsanzeige für einen baugleichen, gleichalten Roller für 780€ gefunden u. dann gesagt, ohne Akku wird er 700€ ansetzen.

Wenn der Akku einen entsprechenden Schlag abbekommen hat durch den Unfall, kann er auch geschädigt sein.

Gibt es dazu Informationen, ab welcher Geschwindigkeit davon auszugehen ist, dass der Akku geschädigt wurde?
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ist doch ein hübscher Zusatzakku fürs Cityel. Dann ist man nicht auf die sichere Funktion so angewiesen und er kann dann sogar noch Nutzen bringen. Mit meinem 2,5kW-48 Volt-Wandler passte der Akku sogar in meinen Saxo.
Also, als Fahrakku sicher nicht mehr geeignet, aber als Notakku?
 

Andi aus Bad Essen

Aktives Mitglied
05.02.2010
1.759
wie mit Akku 780,-€ und ohne 700,-€ ... na, da musste doch nicht überlegen, oder?
Oder habe ich das falsch verstanden ? :confused:
 

trimaransegler

Aktives Mitglied
13.09.2009
390
Wieso soll der als Fahrakku nicht mehr geeignet sein??? Was sind denn 10000 km für einen Li-Akku.
Behalte ihn. Wenn du ihn nicht gebrauchen kannst, biete mir ihn an. Ich habe im Boot ein 48 V-System und in meinem Elektro-Traktor. Keinesfalls einfach aufgeben
 

evdriver

Mitglied
22.06.2007
182
Hallo.

Also ich finde das Vorgehen des Gutachters, den Akku auszunehmen auch nicht korrekt.
Bei einem Verbrenner baut man auch nach einem Crash nicht den Tank oder den Motor aus und sagt, den kannst du ja weiter verwenden. Wenn er sich nicht damit auskennt, sein Problem, nimm einen Anderen.

Ob ein 42 Ah Lithiumpolymer Akku nach mehr als 10000 km und einem Unfall noch gut ist, kann man bei der besten Erfahrung nicht pauschal sagen. Wenn die Versicherung das so will:
Einfach von einem Experten vermessen lassen bei entsprechenden Belastungsströmen. Dann hat man eine exakte Aussage über die verbleibende Restkapazität. Wobei das auch wieder Kosten mit sich bringt, die die Versicherung oder der Gutachter abrechnen müssen. Hier sollte man überlegen, ob eine Vermessung nicht die Kosten eines Akkuersatzes übersteigt.

http://www.innoscooter.de/de/Akku-Vergleich/Li-Polymer_42Ah.html
Fast 2000 Euro nur für den Akkusatz ??
100 km Reichweite unter Optimalbedingungen, wie realistisch ist das?
1000 Zyklen
Was ist mit kalendarischer Alterung ?

@Trimaransegler:
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Die Sache ist nicht so einfach.
Erstens kann man die Aussage über den Zustand nicht pauschal an den Kilometern festmachen. 10000 km mit einem 42 Ah Akku bedeuten eine ganz andere Zyklenzahl als im Doblo mit 200 Ah.
Zweitens: Es sind LiPolymer keine Eisenphosphat Zellen.
Drittens: Du weißt doch auch aus eigener Erfahrung, mit deinen Akkusätzen im Doblo, wie schnell es auch nach kürzerer Zeit mit LiFePo Ausfälle bzw Drift geben kann.

evdriver
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Eben Eben - deswegen.

Nun das so ein Roller der (was wurde geschrieben neu der Akku 2000 kosten soll - hm nun ja )

Frage sollen die 700 der Wert vor Schaden sein oder nach Schaden sein?.

Wenn das der Wert nach Schaden also Anschaffung sagen wir 3000 nun 700 als Restwert OHNE Akku sein sollen. Würde ich wie ein anderer angedeutet den Akku behalten und 2000 Einstecken - fertig.

Wenn er aber 700 für vor den Unfall veranschlagen möchte, (weil er ein Fahrzeug gefunden hat mal abgesehen wie alt ist der 2-3 Jahre; wie begründet er einen Wertverlust von 60% in der Zeit?)dann soll du noch den Akku unter Vorbehalt des eigenen Risikos behalten um den Schadensausgleich für die Versicherung möglichst klein zu halten. Und für den Gutachter den kleinsten Aufwand in Arbeit bedeutet trotz Aufwendungspauschale....
SOO NICHT MEIN LIEBER wäre ich geneigt zu sagen!

IN DEM FALL wie angedeutet - soll der Gutachter/Versicherung für die dauerhafte schadenfreie Funktion garantieren! Dann soll der sich oder der Versicherer mit dem Risiko auseinandersetzten. Wenn die das nicht können auch durch mangelnde Kompetenz oder nicht wollen dann soll das nicht dein Problem werden.

Wenn die darauf bestehen das so abwickeln zu wollen - würde ich ihm verbindlich schriftlich auffordern - für später entdeckte Folgeschäden am Akku-System(BMS Lader) einzustehen.
 

jebjeb

Neues Mitglied
17.11.2009
21
Der Neupreis (09/2009) des Rollers (mit Blei Gel Akku) war 999€.
Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten (ohne Akku) 700€.
Der Restwert 0€

Der Gutachter hat sich 2 oder 3 "vergleichbare" Angebote im Internet angeschaut, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.


Kennt zufällig jemand einen Gutachter, der sich mit E-Fahrzeugen auskennt?
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Auskennen tut sich sogut wie kein Gutachter - wenn muß er die Breitschaft haben sich da zu engagieren.

Alos ich kann mal schaun einen kontakt zu einem Bundesweiten Büro zu Stricken der kam von der Versicherung weil mir die Suche zu stressig wurde. Und war sehr aufgeschlossen und habe ihn auch inhalt lich diesbezüglich für die Zukunft angesprochen..... Sende mir für weiteres eine PM

Nur wenn du zu einem anderen gehst wer zahlt den Ersten?

Was den Ersten angeht - sag im einfach das man davon ausgehen kann wenn es ein größerer Schaden ist also Totalschaden (Hast du das schon schriftlich oder via Mail oder SMS?) oder nur Telefonisch also nachträglich kann sich was "änderen" an der Aussage.

Also Totalschaden ist ein erheblicher Schaden dann ist es argumentativ Zulässig anzunehmen das auch Komponenten betroffen sind denen man es so nicht ansieht.
Wenn der Gutachter von sich aus das ablehnt bzw. das begründet anders sieht dann ist es für ihn kein Problem das ER und damit Seine Berufshaftpflicht/Betriebsversicherung das Risiko einen späteren Ausfalls übernimmt.
UND DAS DANN EBEN SO AUCH DOKUMENTIERT.

Oder aber er sieht auch eine Wertminderung durch Unfall an den auszubauenden Komponenten mit Restrisiko des Späteren Ausfalls - dann sind dieses zu beziffern und die Versicherung kann sagen ja Zahlen wird oder sich Querstellen dann müßen die das begründen und sind dann auch in der Haftung wenn etwas ausfällt.

WEITER NOCH:
Ich bin jetzt mal Advocatus Diaboli

Ein nachträglich auftrennender Schaden könnte z.B. sein das es -und nur eine Zelle genügt- ein Separator-Versagen bei geladenen Akku gibt - dann hast du innerhalb von Minuten ein vorher nicht erkennbaren; nicht löschbaren Chemiebrand. Die Folgeschäden an Personen und Sachschäden, je nachdem wo die Akkus Fahrzeug-/Nutzungstechnisch eingesetzt werden und dies Fahrzeug dann als mögliche Brandquelle dann abgestellt wurde, gehen dann auch zu Lasten des Gutachters und Versicherung wenn sie sich weigern da einen Wertausgleich vorzunehmen.

Wenn die das so nicht sehen wollen dann - Verweise auf zum Beispiel ein Großserien Fahrzeug wie den Ampera und VOLT nach einen entsprechenden Schadenumfang muß bevor das Fahrzeug abgeschleppt und vor allen eingelagert wird dir Batterie entladen werden und zwar richtig -> WIESO WOHL!

So nur dem Form halber: Das ist keine offizielle Rechtsberatung, der Hinweisgeber ist kein studierter Rechtsanwalt.
 

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