Probleme Saxo Zulassung, 2Sitzer nur LKW-Zulassung möglich?



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Chris_electroad

Neues Mitglied
29.10.2009
0
Da meine neue Frage sehr versteckt war, hier nochmal meine neue Frage;

Hallo! Ich habe nun einen TÜV-Prüfer gefunden, der mir für 92¤ ein Vollgutachten für die Zulassung erstellt und damit nun ein neues Problem. Das Gutachten lautet auf LKW weil dies in dem technischen Datenbaltt von Citroen so vermerkt ist. Das hat jedoch eine weitaus höhere Versicherungsprämie zur Folge, was ich nicht einsehe. Das Auto wird ja schliesslich nicht beruflich genutzt.
Wer kann mir weiterhelfen oder hatte ähnliche Probleme? Sind alle Zweisitzer Saxo /106 als LKW in Deutschland zugelassen? Der TÜV-Mann würde meinen Saxo nur als PKW akzeptieren wenn die Wanne die im Kofferraum eingeschweisst wurde entfernt wird und Vordersitze eingebaut werden die sich umklappen lassen. Ist das überhaupt machbar? Wer hat das schon einmal durchgeführt? Sind die Befestigungspunkte für Gurte und Rückbank vorhanden ?
Zur Info: Ich besitze einen blauen Citroen Saxo, Zweitürer, BJ 1997, erste Baureihe, der wohl in seinem Vorleben von dem franz. Energiekonzern EDF genutzt wurde.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Vielleicht hast du Glück und die Zulassungsbehörde stellt sich quer. ist mir bei einem Pickup passiert, der Tüv hat das Teil als LKW eingetragen und die Zulassungsbehörde hat sich geweigert das zu akzeptieren.

Generell muß mehr als 50% des Innenraums Ladefläche sein damit die Zulassungsbehörde das als LKW anerkennt.

Gruß

Roman
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ja, dasisteine guteIdee. Normalerweise wollen die Straßenverkehrsämterals PKW benutzbare Fahrzeuge nicht als LKWzulassen. Also, vorher freundlich mit dem Fräulein vom Amtsprechen.
Denn das wäre absoluteSchikane, wenn die sich vom Amteaus querstellen würden. Ich habe noch eine komplette Sitzgarnitur. SoferndieBefestigungsmöglichkeiten vorhanden sind?
Möglicherweise istdasaber eine glatteFläche hinten?
ansonsten, TÜV-Zulassung, wie im französischen Brief.da brauchtdasStraßenverkehrsamt überhaupt nicht drum kümmern. Vor allem, wenn der Saxo noch Seitenscheiben hinten hat, dann dürfen die gar nicht als PKW eintragen.
 

Chris_electroad

Neues Mitglied
29.10.2009
0
Ich gehe morgen zur Zulassungsstelle und lasse mich überraschen. Ich habe ein Angebot von Herrn Boeckle über eine Haftpflichtversicherung für einen Elektro-LKW mit 200 ¤ Prämie. Das kann ich auch noch akzeptieren. Die Kaskoversichreung ist mir für einen LKW jedoch zu teuer.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Das Straßenverkehrsamt lässt auch als LKW eingetragene Fahrzeuge nur als PKW zu, wenn die beiden seitlichen Scheiben nicht durch eingeschweißte Bleche ersetzt sind, denn dann könnte man das Fahrzeug ja schnell umbauen...Auch die Aufnahmen für Rücksitze müssen teilweise zugeschweißt werden, sonst lässt das StVA auch LKWs nur als PKW zu...
Wenn die sich bei Elektrofahrzeugen plötzlich gegen ihre sonst geltenden Vorschriften verhalten würden, wäre das reinste Schikane.
Wie Roman schon sagt, das Straßenverkehrsamt schert sich nicht darum, ob im Schein LKW oder PKW steht. Im Zweifelsfall immer PKW, das gilt dann auch für die Versicherung. Denen geht es um die Art der Nutzung und Du wirst doch denen nicht vorschwindeln wollen, dass Du fast ausschließlich Lasten beförderst?

Klar, bei deiner Kiste ist wohl deutlich mehr umzubauen, um für die Personenbeförderung tauglich zu sein. Aber wenn Du etwas fest und quer einschweißst, was nur für die Nutzung für Personen nutzbar ist?



 

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