NISSAN Kundendienst Reaktionen



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Ortwin

Neues Mitglied
05.01.2015
19
Habe beim Nissan Kundendienst angefragt warum die Geschwindigkeitangaben beim Leaf ( +10 %) so überhöght sind gegenüber Benziner bzw Dieselfahrzeugen ( meiner Erfahtrungen nach 3-5%).
Reaktion vom Kundendienst - Anfrage bitte an Händler stellen, der sich dann mit der Technikabteilung in Verbindung setzen muß. Keine direkte Anfrage an NISSAN möglich. - Nach mehreren Wochen, dann die Rückmeldung durch den Händler, das es eine Norm dazu gibt die eine Abweichung in den Plusbereich bis zu +16 Kmh bei 120 Kmh erlaubt.
Danach Anfrage an NISSAN wenn die Geschwindigkeitangaben so ungenau sind, ob auch die gefahrenen Kilometeranzeige genauso definiert ist wie bei der Geschwindigkeit - wieder zurückgwewiesen an den Händler. Diese Anfrage jetzt seit mindestens 6 Wochen beim Händler deponiert, welcher mir nach bereits 2 Telefonaten keine Angaben dazu machen kann, da er angeblich auch vom der NISSAN Zentrale in Deutschland keine Angaben dazu bekommt. Was natürlich schon verwunderlich ist, dass hier ein so großer Konzern nicht fähig oder wie ich eher glaube willig ist hier eine Aussage, schon gar nicht in schriftlicher Form, tätigt.
Wobei dies hier jene Kunden sehtr interessieren könnte, welche ihre Batterie auf Mietbasis erworben haben und hier eventuell verzerrte Daten zur Verrechnung herangezogen werden, speziell dann wenn es um Mehrleistung der gefahrenen Kilometer geht und dann zu ungerechten Mehrkosten führt. Da ich von NISSAN überhaupt keine Rückmeldungen bekomme, ebenso auch nicht mein Händler, werde ich noch überlegen, dies der Konsumentenschutzabteilung zur weiteren Klärung weiter zu geben. Bin gespannt ob es hier dann Bewegung gibt.
Vielleicht hat darüber auch schon wer im Forum nachgedacht und nachgefragt. Würde mich interessieren wie bei Euch NISSAN reagiert hat
 

Entdecker

Neues Mitglied
28.11.2015
5
Zum Thema Geschwindigkeitsanzeige fällt mir ein, dass man doch einen Radumfang wählen konnte, der hier ausgleichend entgegenwirkt. Man müsste das ausrechnen und entsprechend per GPS nachmessen. Ob es erlaubt ist kann ich allerdings nicht sagen. Daher: Auf eigene Gefahr!
 

Ortwin

Neues Mitglied
05.01.2015
19
Hallo Danke für ihre Rückmeldungen, welche sogar nachvollziehbar sind, was aber doch nachdenklich stimmt, dass solche banalen Möglichkeiten von NISSAN Zentrale bzw auch nicht über den NISSAN Händler nicht kommuniziert werden. Wo ich schon fast der Meinung bin dass hier eine Aufklärungsverweigerung stattfindet, da ja nicht einmal der Händler von der Zentrale angeblich Informationen bekommt.
Dürfte scheinbar doch was "faul" daran sein. Vor allem betrifft dies die Batterienmieter, die eventuell nicht die Kilometerleistung bekommen, die sie eigentlich bezahlen.
Bin aber trotzdem noch in der Hoffnung Antwort zu bekommen, wobei ich schon überlege diese Anfragen über den Konsumentenschutz zu weiterzuführen bzw aufklären zu lassen.
 

dondeloro

Neues Mitglied
16.04.2014
25
Naja, das Thema ist jetzt ausbaufähig und nicht nur in Sachen Akku - Miete zu betrachten. Auch im Rahmen der Gewährleistungspflichterfüllung durch den Hersteller wird bei Schäden ja der Kilometerstand des Fahrzeuges herangezogen.
 

Ortwin

Neues Mitglied
05.01.2015
19
Hi alle zusammen!
Eure Bedenken und Erklärungen sind sehr einleuchtend und auch nachvollziehbar.
Vielleicht könnt ihr selber mal bei Nissan direkt oder beim Händeler deswegen nachfragen. Wäre fast schon wie der VW Skandal zu betrachten, wenn die Kundschaft hintergangen wird.
Ich habe leider bis dato noch keine Rückmeldung bekommen. Vielleicht gelingt es Euch etwas Licht ins Dunkel zu bekommen.
 

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