Mein erster Unfall...



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N-DEE

Mitglied
19.12.2008
226
Für alle die das El und seine Crashsicherheit belächeln:
Heute in der Früh wars soweit :-( mein Stromi und ich wurden gerammt :-( :-(

Konkret lief die Sache so ab: Ich war langsam rollend auf der Suche nach einem Parkplatz vor meiner Firma. Nachdem am rechten StrassenRand nichts passendes frei war (seeeehr selten) entschied ich mich dazu auf den LINKS neben der Straße gelegenen Parkplatz zu fahren.
Von vorne kein Gegenverkehr... also Blinker raus, blick in den Rückspiegel, abbiegen und RUMMMS!
Dem Autofahrer hinter mir wurde die langsame Geschindigkeit wohl endgültig zuviel und er entschied sich im selben Moment zu überholen. Im Rückspiegel sah ich ihn nichtmehr und als ich ihn durchs Seitenfenster erblickte war es schon zu spät.

Aufprall mit der rechten Kante seiner Stoßstange mit etwa 40km/h auf das El im Bereich des Blinkers. Mich hat es durch den Aufprall vorne ca 2m nach rechts gedreht
Schäden: Oberschale im Bereich des Aufpralls über dem Blinker gebrochen und am "Holm" rechts oben neben der Windschutzscheibe auch. Blinkerglas zertrümmert. Unterschale hat tiefe Kratzer, aber ist nicht durch. Die muss ich morgen noch genau untersuchen. Mir ist absolut nichts passiert!

Der Link wurde entfernt (404).

Stellt sich nurmehr die Frage - wer ist schuld? Und da ich das ganze wahrscheinlich über die Versicherung abwickle - welche Firma in der Nähe von Oberösterreich kann kompetent Oberschalen reparieren? Alternativ wären auch private gefragt - eventuell lass ich mich von der Versicherung einfach abfertigen. Gibts jemand in OÖ?

lg,
Andy
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Oberschale ist als Scheibe definiert, das zahlt die Teilkasko wenn Glasbruch mit versichert ist.

Gruß

Roman
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.266
Die Photos funktionieren nicht.

Gut, dass dir nix passiert ist.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

N-DEE

Mitglied
19.12.2008
226
Sorry
Bei IE gings, Firefox war mit der schreibweise der url nicht einverstanden... Ist jetzt gefixt.

Hab gerade herausgefunden dass bei einem Unfall beim Linksabbiegen mit nachkommendem Überholenden sogut wie immer Teilschuld zur Anwendung kommt. Eigentlich logisch - der Nachkommende darf ein abbiegendes Auto nicht überholen und der Abbiegende muss durch den doppelten Schulterblick den Überholenden erkennen und somit überholen lassen. Bis jetzt war ich der Meinung dass ich etwas mehr als 50% im Recht bin. Nun denn - Ausser Spesen nix gewesen.

Jetzt geh ich erstmal deprimiert ins Bettchen...

lg,
Andy
 

chrisko

Mitglied
20.08.2007
132
Gut, dass dir nix passiert ist!
Einer Bekannten von mir passierte ziemlich genau das Gleiche vor einem Jahr (in D). Fazit: Sie bekam die Schuld (obwohl ihr Mann Anwalt ist...), Begründung: Sie hätte rechts (!) halten müssen, den nachfolgenden Verkehr abwarten müssen und erst dann anch links abbiegen dürfen. War mir völlig neu, ich hätte mich links zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet - komische Sitte!

Grüße

Chris
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Andy,
exakt die Situation hatte ich auch... Überholer mit 70 ich mit 40... bei mir war allerdings mehr hin, da er hinten getroffen hatte. ... Bei mir war allerdings Überholverbot.

Wie schnell war er, wie schnell warst Du?

Grüße
Ralf
 

ba0547

Aktives Mitglied
23.07.2008
690
Nordbayern
Nabend,

die Bilder sehen ja erst mal gar nicht so spektakulär aus. Haube sollte sich wieder richten lassen. Wanne weiß ich nicht. Da muß schon, wie du sagst, einer ran der sich damit auskennt. Hat deine vordere Felge, Radaufhängung, Schwinge, Dom etwas abbekommen? Könnt mir schon vorstellen das da das ein oder andere Teil bleibende verformung angenommen hat. Würd ich auf jeden fall gründlich prüfen. Sei froh das du ein EL hast. Mit dem Roller wärst wohl jetzt im Spital. Bisher blieb mir ein Unfall Gott sei dank erspart. Hab aber erst 8000 km ELfahrung.

Vielleicht können die dir jemanden Nennen?

CityEl Österreich

n-power
Elektrofahrzeuge,
Batterien und Ladesysteme
Inh. Sandra Nohel
Büro: Guldenäcker 30
Ausstellung: Grenzweg 10
Werkstatt:

Dorfwerkstatt
Rudolf Schatzmann
Runastrasse 24
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5522 35464


Servus, Harald.
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,

gut dass Dir nix passiert ist. Obwohl ärgerlich, Sachschäden kann man immer reparieren.
Heute morgen war ich froh, dass ich das EL wegen mangelhafter Akkus zu Hause lassen musste. Als ich vor einem Stoppschild halten musste ist mir ein Audi älterer Bauart mit Schwung hinten draufgefahren. Der Diesel wurde nur knapp 1m verschoben, das EL wäre wohl quer über die Kreuzung geflogen.
Man lerne daraus: Halte niemals vor einem Stoppschild an, sondern fahre forsch um die Ecke ;)

Gruß,
Bolko

PS: Langsam gehen mir die Autos aus. EL fährt nicht, PKW zerlegt, LKW in der Werkstatt zur Bremsenüberholung, Trecker kein TÜV.......
 

N-DEE

Mitglied
19.12.2008
226
Schwer zu sagen - ich war zum Zeitpunkt des Aufpralls etwa mit 20 nach links unterwegs und er etwa mit 40 gradeaus. Wobei ich bei ihm nicht sicher bin - könnte durchaus schneller gewesen sein. Er wusste es auch nichtmehr.
 

N-DEE

Mitglied
19.12.2008
226
Tja in Österreich siehts in Sachen El-Händler schlecht aus. Mir ist außer N-Power niemand bekannt und die sind leider im ganz anderen Teil von Österreich. Da wär der Weg zum nächsten Händler in Deutschland sicher kürzer.

Ein ordentlicher Check der Vorderradeinheit wär wirklich angebracht - das stimmt.
 

Sascha_W

Aktives Mitglied
23.04.2006
346
Na denn mitfühlende Grüße und gute Besserung ans EL.
Sieht ja wirklich noch reperabel aus.
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Lass du dich nicht ins Boxhorn jagen - Ja von Prinzip hast du evtl. Mit-Schuld.

Nur mal schnelle eine paar Gedankensplitter (ja wieder ohne Rechtschreibprüfffung)

1. Hat das nichts zu bedeuten - z.B. vor 1 Jahr wurde ich von einen MB-Fahrer auf dem Radweg über den haufen gefahren und habe fast den Löffel abgegeben. Und der hat mich verklagt und "recht" bekommen weil ich u.a. um 19Uhr an meinen Fahrad; an einen Sommertag ohne Licht .....usw. nur harnebüchneres ...

1.1 Und wenn er 40 zugeben sollte oder auch mehr dann hat er mit einer unangemessenenen hohen Geschwindigkeit überholt, denn wenn auf der rechten Seite alle Parkplätze belegt, nahe liegt das der vordere Abbremst um evtl. auf den links sichtbaren zu fahren, erst recht das links abbiegen schon vorher durch Lichtzeichen angezeigt..... Im Zweifel selber einen Moment hätte stehen bleiben sollen um sich einen Besseren überblich zu verschafen....

Oder ist es vieleicht eine Einmündung / Einfahrt zu einer Grundstück/Parkfläche...noch besser ...

Genau wie schon eine anderer Schreiber .... - vorhandene Beschilderung prüfen.... Überholverbot ; durchgezogene Line - HURA..... Einbahnstraße.....unübersichtliche Straßenführung oder durch leichten Rechtsknick eigentlich für den Hinterman (trotz Schneewittchensarg) nicht 100% einsehbar ... prima Wartepflicht usw.

2.Mit-Schuld sagt ja nichts darüber aus ob und wie viel. Mit-Schuld hast du hier in D. schon wenn du ein Fahrzeug im öffentl. Raum bewegst weil das schon eine Gefährdung anderer darstellt, also den Zündschlüßel reinsteckst und und dich jemand rammt und platt macht.

3.Auf jeden Fall eine Vorderungsaufstellung machen; Nichts am Schaden veränderen bevor du einen Gutachter die Beweise sicheren läst!

4.
Ohne die Bilder anzuschauen.
Bei der Unter-Schale handelt es sich doch um eine Sandwish-Konstuktion die Ihre Stabilität auch durch die kraftschlüssige Verbindung der Innen- zur Aussenschale mit Hilfe eines Hartschaum erzielt wird. Durch eine von Aussenkommende starke Vervormungskraft, selbst wenn die Teile wieder scheinbar ihre alte Form anehmen. Geht die Bindung durch den Hartschaum verloren damit die statische wie dynamische Dauerstabilität von der "Schutzwirkung" in einem Unfallzsenario ganz zu schweigen.
Da auch keine Technik bzw. noch Vorschriften über die Anwendung vorhandener Techniken existiern die eine qualitative Aussage über die Stabilität und Verwendbarkeit sicherstellen. (Oder ? ich weis davon zumindest nicht in Bezug auf KFZ nach StVO)

Weshalb z.b. Kindersitze; Helme; Crashboxen usw. Nach einmaliger erfolgreichen Einsatz zu entsorgen sind bzw. deren weitere Verwendung Verboten!

Deswegen wird der Gutachter Dir bescheinigen daß es sich um einen sogenannten "Finaziellen Totalschaden" handelt, weil die Unterschale "Rahmen" zu erstzten ist..... Spätestens wenn er dir bescheinigen soll das er die Verantwortung für das wieder in Verkehrbringen des "Fahrgestell" übernehmen muß - wenn nicht. (Tip)

Wenn du dann den Gesamtschaden entspechend ...... und dann evtl. um Eigenverschulden gekürzt wird unterm Strich.... und für dich selbst die Kiste wieder. Oder sagst aus was für Gründen, neee und dir mit dem Geld einen neuen gebraucheten und den anderen liquidierst...







 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Mit der sogenannten "Betriebsgefahr" (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ist das so eine Sache.
Bei Kollosionen mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wird man offenbar immer in die Haftung mit einbezogen, auch bei Nichtverschulden des Fahrers (Ausnahme: höhere Gewalt).
Bei Karambolagen zwischen zwei motorisierten Fahrzeugen haftet man nur dann nicht mit, wenn der Unfall trotz großer Sorgfalt nicht zu verhindern war (z.B. Vorfahrtstraße, Sichtbehinderung durch Gebüsch, Unfall durch Vorfahrt-Missachter).
Genau so einen Fall hatte ich mal vor Gericht durchgeboxt (Fotos von der unübersichtlichen Stelle hatten gereicht...).
Es kommt natürlich auch auf die Versicherung an, manch eine macht da keinen großen Hermann, andere pokern.

Gruß
 

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