KFZ-Innung zu Hochvoltschulung (fuer Reifenwechsel)



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BdasB

Bekanntes Mitglied
04.07.2007
2.215
[size=large]KFZ-Innung zu Hochvoltschulung (fuer Reifenwechsel)[/size]
http://www.goingelectric.de/forum/allgemeine-themen/antwort-kfz-innung-zu-hochvoltschulung-t13760.html

... danke für Ihre Anfrage, die Aussagen der Werkstätten sind korrekt.
Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und der Fahrzeugindustrie (VDA/VDIK) wurde vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Akademie Deutsches Kfz-Gewerbe (TAK) ein Schulungskonzept zur Qualifizierung der Meister und Gesellen in Kfz-Werkstätten für das Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen erstellt. Dabei handelt es sich sowohl um Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb als auch um Hybridfahrzeuge/Range-Extender-Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei diesen Hochvoltfahrzeugen liegen die Spannungen weit über 60 Volt Gleichspannung, zum Teil bis um 500 bis 600 Volt. Spannungen dieser Größenordnung waren in den Antriebssystemen von Kraftfahrzeugen und somit auch in Kfz-Werkstätten bisher nicht vorhanden. Kfz-Unternehmer müssen sich also auf eine neue Gefahrenquelle für das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter einstellen. Durch die zweitägigen Qualifizierungsmaßnahmen werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, Hochvoltsysteme in Serienfahrzeugen spannungsfrei zu schalten und auch an den Komponenten der Hochvoltfahrzeuge im spannungsfreien Zustand zu arbeiten. Die Rahmenbedingungen dieses Konzeptes wurden in die DGUV-Information 200-005 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Insgesamt wurden nach diesem Konzept in den Bildungszentren des Handwerks bisher rund 7.200 Mitarbeiter aus Kfz-Werkstätten dazu qualifiziert, auch an Hochvoltfahrzeugen zu arbeiten. Auch von den Fahrzeugherstellern und Importeuren beziehungsweise einigen Zulieferern werden Schulungen nach diesem Konzept durchgeführt.

Auch Mitarbeiter, die z. B. beim Reifenwechsel an Hochvoltfahrzeugen arbeiten, aber nicht mit den Hochvoltkomponenten in Berührung kommen, müssen unterwiesen sein. Sinn dieser Unterweisung ist es, die Mitarbeiter auf die Gefahrenquellen hinzuweisen, damit sie bei ihren Tätigkeiten nicht in Kontakt mit den Hochvoltkomponenten kommen.

Soweit unsere Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Köster

[size=small]Pressesprecher
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Franz-Lohe-Straße 21
53129 Bonn[/size]
 

el El

Bekanntes Mitglied
11.09.2012
2.881
Daran ist nichts ungewöhnliches, auch in meiner Branche gibts eine "freiwillige Fortbildungsverpflichtung" (langsam auf der Zunge zergehen lassen..)
Aboniert man eine *bestimmte* Fachzeitschrift, erhält man creditpoints, fährt man auf eine "Tagung" in ein bestimmtes, teures wellness Hotel, gibts mehr points.
Warum soll das bei Automechanikern anders sein? Da gibts sicher auch ein angeschlossenes Fahrtechnikzentrum, wo man am 2. Trainingstag lustige Schleuderrunden drehen darf..
 

Roland Schulé

Mitglied
13.01.2009
72
Die Hochvolt-Qualifizierung sieht im Werkstattbereich mehrere aufbauende Stufen vor:
- Mitarbeiter mit Sicherheitsunterweisung,
- Mitarbeiter mit Hochvolt-Sensibilisierung,
- Fachkundiger für Hochvolt-eigensichere Serienfahrzeuge,
- Fachkundiger für manuelles Spannungsfreischalten.
Daneben gibt es weitere Qualifizierungen im Managementbereich der Werkstatt und in der Entwicklung des Kfz-Herstellers.

Worum es eingangs ging:
Jeder Mitarbeiter mit Sicherheitseinweisung (und das müssen laut Berufsgenossenschaft alle sein) darf an einem Hochvolt-Fahrzeug (Elektro-, Hybrid-, Brennstoffzellen-Fahrzeug) alle jene Arbeiten vornehmen, die der Besitzer auch vornehmen würde. Dazu zählen (auszugsweise): fahren, tanken beziehungsweise aufladen und reinigen.
Aber auch Tätigkeiten mit Bediencharakter wie Auffüllen zum Beispiel von Wischwasser, Kühlmittel und Motoröl sind gestattet.
Ebenso das Prüfen der Reifenluftdrücke und der Wechsel der Räder. Es dürfen auch Zubehörnachrüstungen vorgenommen werden, wenn diese nicht mit dem Hochvolt-Bordnetz in Zusammenhang stehen.

Erst für die eigentlichen Service- und Reparaturarbeiten am spannungsfreien Fahrzeug ist die Hochvolt-Sensibilisierung erforderlich.
Die Spannungsfreischaltung und die Wiederinbetriebnahme muss der Fachkundige für Hochvolt-eigensichere Serienfahrzeuge vornehmen.
Nur wenn sich das Fahrzeug nicht spannungsfrei schalten lässt (Unfall, Systemfehler), muss der Fachkundige für manuelles Spannungsfreischalten ran, der z.B. unter Spannung stehende Batterieleitungen (mit Schutzausrüstung) abziehen darf.

Die Texte der Berufsgenossenschaft sind noch ausführlicher, hier nur eine knappe Darstellung.
Gruß, Roland
 

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hallo,
ob wohl die Mitarbeiter der Supermarkt-Waschanlage, an der ich meinen AX gelegentlich waschen lasse, solche Qualifikation haben?
Grüße

Lothar
 

Roland Schulé

Mitglied
13.01.2009
72
Die wohl nicht.
Aber jeder Mitarbeiter in einer Werkstatt sollte eine Sicherheitsunterweisung erhalten haben (Sicherheitsschuhe, Fluchtwege, Gefahrenbereiche ...). Das hat also nicht unbedingt was mit Hochvolt zu tun. Klar, dass man diesen Personen auch sagt: Finger weg von den orangefarbigen Leitungen und den Steuerungsboxen mit Hochspannungssymbol.
Diese Mitarbeitergruppe darf - wie gesagt - an einem Hochvolt-Fahrzeug alles tun, was auch der Besitzer tun würde, inklusive Räderwechsel. Es gibt also keinen Grund, dass eine Werkstatt, ein Reifendienst usw. das Wechseln der Räder verweigert.
Gruß, Roland
 

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