Gebrauchtwagenkauf



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

Heavendenied

Mitglied
28.08.2006
122
Also wie Matthias schon schrieb auf jeden Fall schaun was die Serviceanzeige sagt. Dann natürlich auf jeden Fall mit dem Händler klären was da denn los war/ist, wenn er wieder zu erreichen ist. Mittlerweile ist das Serviceheft für viele Hersteller nicht mehr ausschlaggebend, sondern die Einträge zum Service im Netz des Herstellers. Bei meinem Dai war es damals schon so, dass es eigentlich gar kein Serviceheft mehr gab. Man hat nur noch nen Ausdruck über den gemachten Service bekommen und die haben das im System eingetragen, was dann für alle Dai-Werkstätten sichtbar war. Ich hab trotzdem immer auf die Einträge im Serviceheft bestanden, allein schon wegen Wiederverkauf.
Also ich würd erstmal "ruhig" (ich weiß, das ist einfacher gesagt als getan) abwarten bis der Händler wieder da ist. Wenn dann tatsächlich der Service nicht gemacht wurde, würde ich mir entweder zusichern lassen, dass die bis zum Ende der 5 jährigen Garantie für Defekte aufkommen oder den Wagen zurückgeben. Wenn nur der Eintrag vergessen wurde ist es ja kein Problem, dann kann das natürlich nachgetragen werden, ohne dass das Urkundenfälschung ist.
 

i-MiEV

Aktives Mitglied
28.02.2011
1.201
Als Ergänzung: zum i-MiEV gibt es seit Anfang 2011 eine Kundenkarte mit einem Internetkonto. Dort sollten alle Servicearbeiten eingetragen werden, sofern die Werkstatt nicht schläft ;-)
also nachvollziehbar für alle späteren Eigner und Werkstätten.
 

cubulus

Neues Mitglied
13.02.2014
2
Danke für die Hinweise. Der letzte Kundendienst wurde auf alle Fälle frisch gemacht, 12 Monate bis zum nächsten, meldet das Display. Wurde nur nicht eingetragen.
Ansonsten: Feines Fahrzeug. Jetzt muss ich nur aufpassen, dass ich nicht zu viel damit fahre und aus Bequemlichkeit das Fahrrad stehen lasse (das in der Stadt eigentlich mein Hauptverkehrsmittel ist). Jetzt brauch ich nur noch ein Android-Tablet und einen ODB-Link, damit ich etwas hinter die Kulissen schauen kann und muss meinen Stinker verkaufen. Braucht hier zufällig jemand einen 10 Jahre alten gelben Kangoo?
 

saxe

Neues Mitglied
08.09.2014
22
wie sagt man doch "Papier ist geduldig"
Die ganze Geschichte:
Ich verfolge seit Herbst letzten Jahres die Angebote auf mobile.de. Unter anderem habe ich am 12.10.2014 ein Fahrzeug des hier angesprochenen Händlers in meine Beobachtungsliste aufgenommen, und zwar das im Beitrag vom 14.Dez. verlinkte Angebot (ich bin zu blöd, diesen Link hier einzufügen). Es handelte sich um einen C-Zero, EZ 8/12, 24.800 km zum Preis von 13.601,-.
Auf der Händlerhomepage hatte das Fahrzeug die interne Nummer 460888.
Am 8.12.14 wurde dann der Preis auf 11.750,- gesenkt.
Mein Erstaunen war groß, als ich am 30.1.15 sah, daß der Wagen plötzlich nur noch 11.000 km, nach dem Zustandsbericht genau 10.945 km gelaufen war.
Ein Irrtum ?????
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
 

LiFeEl

Aktives Mitglied
10.07.2011
328
Interessant! Dann doch besser Kauf vom Privatmann mit nachvollziehbarer Wartungshistorie und echtem Kilometerstand.
 

Heavendenied

Mitglied
28.08.2006
122
Also das kann ich mir bei denen wirklich nicht vorstellen. Die hatten so viele dieser Fahrzeuge, auch mit EZ 8/12. Die Bilder und der Begutachtungstermin stimmen und da ist auch der Kilometerstand von knapp 11.000 zu sehen.
Da glaube ich eher an einen Fehler mit der internen Nummer
 

Heavendenied

Mitglied
28.08.2006
122
Wenn die das auf den Bildern auch wirklich haben dann könnte da wirklich was dran sein. Ansonsten glaub ich nach wie vor eher an eine Verwechslung...
 

Adolar

Mitglied
21.05.2008
172
Nur mal so zwischengefragt: sollten nicht Händlerautos grundsätzlich 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie haben?
 

BurgerMario

Aktives Mitglied
17.01.2011
358
Nur mal so zwischengefragt: sollten nicht Händlerautos grundsätzlich 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie haben?

Ein Gebrauchter hat 1 Jahr "Gewährleistung" !!!!
Eine "Garantie" gibt es im Gebrauchtwagen nicht :(
Und wenns denn doch "Garantie" heisst, kann der Garantiegeber die Regeln aufstellen....

Grüße

Mario
 

Adolar

Mitglied
21.05.2008
172
HAb mich mal etwas umgesehen
Quelle: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

....Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.


Wichtig:

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Das war es, was ich wissen wollte.

Fragt sich noch, ob es bei Autos spezielle Regelungen für Verschleißteile gibt und ob z.B. der Akku ein Verschleißteil ist.
 

i-MiEV

Aktives Mitglied
28.02.2011
1.201
Hallo,

es tauchen immer mehr gebrauchte Drillinge in den Gebrauchtwagenportalen auf.
Achtet unbedingt wegen Garantieansprüchen darauf das die Serviceinterwalle eingehalten wurden.
Die Drillinge müssen 1-mal im Jahr zur Wartung.

Gruß Matthias

Hinweis: Bei Mitsubishi wird seit 2011 der Nachweis von jährlichen Serviceleistungen im Internet geführt. (Das Serviceheft ist Schnee von gestern.) Beim Kauf des Autos erhält man eine persönliche ID-Karte mit Kundennummer und Passwort.
Die Werkstatt sollte dort jeden Service plus Zusatzleistungen im Internet eintragen. Wenn sie das nicht gemacht hat, dann qualifiziert sie sich als "mangelhaft" - dort keinen i-MiEV kaufen!

Als Kunde kann ich so alle meine Leistungen an meinem Fahrzeug im Internet abfragen, inklusive Garantieleistungen wie zb Austausch der Unterdruckpumpe für den Bremskreislauf.

Auch beim Wechsel zu einer anderen Werkstatt ist das hilfreich, weil die neue Werkstatt die "Krankengeschichte" des i-MiEV einsehen kann.

Bei einem Kauf als Gebrauchtwagen also unbedingt die "i-MiEV Owners Card" verlangen.

Wie das PSA machen? Keine Ahnung.
 

Anmelden

Neue Themen